Finanzielle Förderung politischer Jugendorganisationen
der Abgeordneten Sabine Jünger und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Seit der Neufassung der Richtlinien des Kinder- und Jugendplanes durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist eine finanzielle Förderung für politische Jugendorganisationen nach dem Kinder- und Jugendplan (KJP) möglich, sofern sie anerkannte Jugendorganisation einer im Deutschen Bundestag vertretenen Partei sind (Punkt 12 Abs. 4 der KJP-Richtlinie).
Eine politische Jugendorganisation kann überdies auch über den Ring Politischer Jugend (RPJ) finanziell gefördert werden, sofern sie dort Mitglied ist. Bedingung für diese Mitgliedschaft ist aber, dass die Organisation in mindestens 5 Landesverbänden in den jeweiligen Landesringen des RPJ vertreten ist (Punkt 8 der Satzung des RPJ).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Satzung des RPJ in diesem Punkt an die Förderkriterien des KJP angepasst werden sollte, um eine Chancengleichheit für die politischen Jugendorganisationen (der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien) zu sichern, unabhängig von einer Mitgliedschaft im RPJ?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung dann eine Gleichbehandlung hinsichtlich einer möglichen Förderung nach dem KJP zwischen den politischen Jugendorganisationen, die Mitglied im RPJ sind, und über diesen zusätzlich nach dem KJP gefördert werden, und den politischen Jugendorganisationen, die nicht Mitglied im RPJ sind, aber die Fördervoraussetzungen nach dem KJP erfüllen, sichern?