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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Streit um die Krankenkassenbeiträge für Rentner (G-SIG: 14012590)

Gleichstellung von pflicht- und freiwillig versicherten Rentnern, Gestaltung der Beiträge in der GKV, Stellungnahmen von Verbänden, Sachverständigen, BMG, BMA, Zahl der betroffenen Rentner, finanzielle Auswirkungen für Rentenversicherungsträger und Krankenkassen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

14.02.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/815629. 01. 2002

Streit um die Krankenkassenbeiträge für Rentner

der Abgeordneten Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Dr. Hans Georg Faust, Ulf Fink, Ingrid Fischbach, Hubert Hüppe, Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Hans-Peter Repnik, Heinz Schemken, Annette Widmann-Mauz, Aribert Wolf, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 15. März 2000 entschieden, dass die durch das Gesundheitsstrukturgesetz 1992 eingeführte Regelung in § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), mit der ab 1994 der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) eingeschränkt wurde, verfassungswidrig ist und lediglich noch bis längstens 31. März 2002 angewendet werden kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende März 2002 eingeräumt, eine Gleichstellung von pflicht- und freiwillig versicherten Rentnern herbeizuführen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die Option eingeräumt, entweder auch die zusätzlichen Einkünfte von pflichtversicherten Rentnern bei der Beitragsbemessung heranzuziehen oder den Zugang zur kostengünstigen KVdR für jene Rentner (wieder) zu öffnen, deren Versicherungsleben hauptsächlich durch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einschließlich freiwilliger Versicherungen geprägt war. Der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bleibt es ferner vorbehalten, ob er die Grundlagen der Beitragsberechnung für alle Pflichtversicherten der GKV den Bemessungsgrundlagen für die freiwillig Versicherten angleicht. Sollte die Bundesregierung bis zum 31. März 2002 keine Lösung für die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefunden haben, gilt wieder die bis zum Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) im Jahre 1993 gültige Regelung.

Über die Frage, ob von der bis 1993 geltenden Regelung auch die sog. Bestandsrentner erfasst werden oder nur die Neuzugänge, ist nach Pressemeldungen (z. B. Berliner Zeitung und Rheinische Post vom 23. Januar 2002) zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung ein Streit ausgebrochen.

Die Bundesregierung hat bisher nicht zu erkennen gegeben, ob sie eine Gesetzesinitiative ergreifen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Warum sieht die Bundesregierung erst jetzt, nach fast zwei Jahren, einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 15. März 2000 zur Krankenversicherung der Rentner?

2

Warum hat die Bundesregierung unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 15. März 2000 in der Vergangenheit einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf mit der Bemerkung verneint, dann gelte laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab 1. April 2002 die Regelung wie sie vor Inkrafttreten des GSG im Jahre 1993 bestanden habe?

3

Sofern die Bundesregierung im Amt bleibt, schließt sie auch für die nächste Legislaturperiode aus, dass – wie von dem Staatsminister für Arbeit, Familie, Soziales und Gesundheit Rheinland-Pfalz, Florian Gerster, vorgeschlagen – alle Rentner mit sämtlichen Einkünften zur Beitragsbemessung herangezogen werden?

4

Ist an dem von der Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, eingerichteten „Runden Tisch“ über die Gestaltung der Beiträge in der GKV diskutiert worden?

5

Welche Verbände und Einzelsachverständigen sind an diesen Diskussionen zur Beitragsgestaltung beteiligt gewesen?

6

Welche Positionen sind im Einzelnen zur Frage der Beitragsgestaltung vertreten worden?

7

Wie hat sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hierzu eingelassen?

8

Wird der „Runde Tisch“ hierzu ein Ergebnis vorlegen? Wenn ja, wann?

9

Wie viele Rentner sind durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2000 zur Gleichbehandlung von freiwillig und pflichtversicherten Rentnern betroffen, bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), bei den Landesversicherungsanstalten?

10

Wie würde sich die Rechtslage im Einzelnen für die betroffenen Rentner darstellen, wenn keine gesetzliche Regelung getroffen wird?

11

Treffen Presseberichte (z. B. Berliner Zeitung und Rheinische Post vom 23. Januar 2002) zu, wonach zwischen der BfA und den gesetzlichen Krankenkassen ein Streit um die „Bestandsrentner“ ausgebrochen ist bzw. war? Welche Inhalte sind zwischen BfA und den Spitzenverbänden der Krankenkassen streitig bzw. streitig gewesen?

12

Welche Haltung nehmen in diesem Streit das BMG und das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) ein bzw. haben sie eingenommen?

13

Treffen Presseberichte (z. B. Ärzte Zeitung vom 14. Januar 2002) zu, wonach 610 000 bislang freiwillig versicherte Rentner niedrigere Beiträge zu entrichten und ca. 590 000 Rentner mit höheren Beiträgen zu rechnen haben, wenn bis zum 31. März 2002 keine gesetzliche Regelung getroffen wird und damit – laut Bundesverfassungsgericht – der Rechtszustand vor dem in Kraft treten des GSG gilt?

14

Kann die Bundesregierung erklären, wie es zu dieser unterschiedlichen Behandlung kommt?

15

Welche gesellschaftlichen Gruppen will die Bundesregierung durch eine gesetzliche Regelung stärken? Welche gesellschaftlichen Gruppen würden davon profitieren, wenn keine gesetzliche Regelung erfolgt?

16

Was sagt die Bundesregierung dazu, dass nach Einschätzung der BfA bei der Wiedereinführung der alten Regelung Hausfrauen deutlich schlechter gestellt werden?

17

Welche weiteren gesellschaftlichen Gruppen sind durch eine gesetzliche Regelung nunmehr benachteiligt?

18

Welche zusätzlichen finanziellen Belastungen kommen auf die Rentenversicherungsträger zu?

19

Wie hoch sind die Einnahmenausfälle der Krankenkassen?

Berlin, den 29. Januar 2002

Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) Dr. Wolf Bauer Dr. Sabine Bergmann-Pohl Dr. Hans Georg Faust Ulf Fink Ingrid Fischbach Hubert Hüppe Dr. Harald Kahl Eva-Maria Kors Hans-Peter Repnik Heinz Schemken Annette Widmann-Mauz Aribert Wolf Wolfgang Zöller Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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