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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Rüstungsaltlasten in den Ländern (G-SIG: 14012795)

Finanzielle Beteiligung des Bundes an Kampfmittelräummaßnahmen, Regelung in einem Bundeskonversionsprogramm, Kosten für den Bund, Klärung der Kostenfrage für Kampfmittelbeseitigung zwischen Bürgern und öffentlichen Haushalten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

16.05.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/893824. 04. 2002

Rüstungsaltlasten in den Ländern

der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Jürgen Koppelin, Dr. Werner Hoyer, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Beseitigung der Rüstungsaltlasten ist sowohl für die Gebietskörperschaften als auch für die Bürger gleichermaßen problematisch. So sind in der Stadt Oranienburg (Brandenburg) seit 1990 mehr als 90 Blindgänger gefunden und entfernt worden. Eine Familie, deren Wohnhaus wegen dringenden Verdachts einer darunter liegenden Bombe abgerissen werden musste, ist seinerzeit bundesweit in die Schlagzeilen gekommen. Der Bund übernimmt nach geltender Rechtslage (Allgemeines Kriegsfolgengesetz) nur die Kosten für die Aufwendungen bei Kampfmittelräumung auf bundeseigenen Liegenschaften sowie die Bergung und Vernichtung „reichseigener Munition“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, sich über die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen hinaus an den Kampfmittelräummaßnahmen bzw. an der Entsorgung/Vernichtung auch „alliierter Munition“ finanziell zu beteiligen?

2

Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. April 2001, wonach die Rüstungsaltlastenproblematik in einem Bundeskonversionsprogramm geregelt werden soll?

3

Mit welchen Kosten (Schätzung) für den Bund ist zu rechnen, wenn von der geltenden Rechtspraxis abgewichen wird und die Erstattung des Bundes sich nicht mehr nur auf die Aufwendungen für die Kampfmittelräumung auf bundeseigenen Liegenschaften sowie die Bergung und Vernichtung „reichseigener Munition“ erstreckte?

4

Liegen der Bundesregierung detaillierte Erkenntnisse darüber vor, wie die finanzielle Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern im Bereich der Beseitigung bzw. Räumung von Kriegsfolgen in den letzten 8 Jahren gewesen ist, und wie sehen diese im Einzelnen aufgelistet nach Jahren aus?

5

In wie vielen Fällen werden Bürger als ordnungsrechtliche „Zustandsstörer“ für die Erstattung von Schäden durch den Einsatz einer Kampfmittelräumung in Anspruch genommen?

6

In wie vielen Fällen wird die Zustandsverantwortlichkeit des Bürgers aus Billigkeitsgründen wegen einer unzumutbaren Härte eingegrenzt mit der Folge, dass er nicht für die Kosten der tatsächlichen Kampfmittelbergung in Anspruch genommen wird?

7

Wie steht die Bundesregierung zu den Überlegungen, dass es für Bürger grundsätzlich einen Anspruch auf Freistellung von der Kostenerstattung für Schäden durch Kampfmittelräumung gegenüber dem Staat geben soll?

8

Gibt es Überlegungen der Bundesregierung hinsichtlich einer Gesetzesinitiative, mit der die Frage des Kostenersatzes bzw. der Erstattung von Schäden durch Kampfmittelbeseitigung zwischen Bürgern und öffentlichen Haushalten zweifelsfrei geklärt wird?

Berlin, den 23. April 2002

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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