Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Inanspruchnahme der öffentlichen Hand bei Unfällen an behördlich bekannten Unfallschwerpunkten
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Bettina Herlitzius, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im bundesweiten Straßennetz kommt es wiederholt und immer an den gleichen Stellen zu Verkehrsunfällen, die als Unfallschwerpunkte bezeichnet werden.
Nach Schätzungen des Verkehrstechnischen Instituts der Deutschen Versicherer entstehen durch Unfallhäufungen jährlich volkswirtschaftliche Schäden von rund 5 Mrd. Euro.
Es ist Aufgabe der Unfallkommissionen auf Ebene der Kreise, Unfallschwerpunkte zu entdecken und durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen, um der Verkehrssicherungs- oder Verkehrsregelungspflicht nachzukommen.
Aus den Verwaltungsverfahrensvorschriften zur Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) ergeben sich zwar Prüfpflichten, aber keine Handlungspflichten.
Entsprechende Ländervorschriften lassen keine Schadenersatzansprüche von verunfallten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zu, wenn Straßenbaulastträger (bei Verkehrssicherungspflichten) oder untere Straßenverkehrsbehörden (bei Verkehrsregelungspflichten) gegen Verkehrsvorschriften verstoßen.
Liegt ein bekannter Unfallschwerpunkt vor, der nicht entschärft wurde, so hat der Verunfallte häufig das Nachsehen, weil die Mehrheit der Kraftfahrer in gleicher Situation den Unfallschwerpunkt unfallfrei passiert hat.
Trotz eines eventuellen Behördenverstoßes lassen sich daraus keine Amtshaftungsansprüche ableiten.
Eine Bezugnahme auf § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) i. V. m. Artikel 34 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) reicht offensichtlich häufig nicht aus.
Aus diesem Zusammenhang heraus haben wir folgende Fragen an die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viel Fälle nicht geleisteter Amtshaftungen in Deutschland existieren, die auf nicht beseitigte oder entschärfte, aber bekannte Unfallschwerpunkte zurückzuführen sind?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum werden dazu keine Daten erfasst?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Experten, dass eine Verschärfung der StVO bzw. des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) im Hinblick auf eine bessere Eindeutigkeit von Haftungsregelungen zu mehr Verkehrssicherheit führen?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung dazu?
Ist die Bundesregierung auch der Meinung, dass die Verwaltungsvorschriften zu § 44 StVO reformbedürftig sind, was von Experten geäußert wird?
Sollten die Anforderungen an eine modernen Erkenntnissen entsprechende örtliche Unfalluntersuchung verbessert und präzisiert werden?
Wenn nicht, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Meinung, dass es gesetzlich zu definieren ist, ab wann Unfallhäufungen auf bestimmten Straßenabschnitten als ein nicht verkehrssicherer Zustand zu deklarieren sind, um im Sinne der Unfallvorsorge für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen, oder im Fall eines Unfalls Haftungsansprüche daraus ableiten zu können?
Wenn es schon schwierig ist, Haftungsansprüche geltend zu machen, die aus Unfällen an behördlich bekannten Unfallschwerpunkten resultieren, sollten Verkehrsteilnehmer und Teilnehmerinnen dann nicht in die Lage versetzt werden, einen Unfallschwerpunkt im Straßenverkehr rechtzeitig erkennen zu können?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Schutz von Geschädigten bei Pflichtverletzungen in Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht bzw. Verkehrsregelungspflicht ausreicht?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung angesichts der hohen volkswirtschaftlichen Kosten?
Ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung, dass eine Verbesserung von Haftungsansprüchen zu mehr Verkehrssicherheit führen würde, weil mehr Finanzmittel für Unfallschwerpunkte anstatt für Straßenbau bereitgestellt werden müssten, um Haftungsansprüchen vernünftigerweise vorzubeugen?