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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Privates und öffentliches Kapital für ein handlungsfähiges Europa

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

21.05.2026

Aktualisiert

26.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/608521.05.2026

Privates und öffentliches Kapital für ein handlungsfähiges Europa

der Abgeordneten Chantal Kopf, Ayse Asar, Julian Joswig, Dr. Anton Hofreiter, Katrin Göring-Eckardt, Katharina Beck, Dr. Sandra Detzer, Sara Nanni und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vorbemerkung

Die Europäische Union steht vor erheblichen Investitionsbedarfen in den Bereichen Sicherheit, Dekarbonisierung, technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit. Vor dem Hintergrund veränderter geopolitischer Rahmenbedingungen, wachsender geoökonomischer Konkurrenz sowie zunehmender sicherheitspolitischer Herausforderungen gewinnt die Mobilisierung von öffentlichem und privatem Kapital zunehmend an Bedeutung.

Im Zentrum der aktuellen europäischen Debatte stehen dabei insbesondere die Vertiefung der Kapitalmarkt- und Bankenunion (Spar- und Investitionsunion), die Nutzung gemeinsamer europäischer Finanzierungsinstrumente wie Eurobonds sowie die Ausgestaltung der Eigenmittel des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union (MFR).

Die Kapitalmarktunion gilt als zentraler Baustein zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen und zur Stärkung privater Investitionen. Integrierte Kapitalmärkte ermöglichen eine effizientere Allokation von Ressourcen, verbinden Ersparnisse mit Investitionsmöglichkeiten und erleichtern Unternehmen den Zugang zu vielfältigen Finanzierungsquellen, um ausreichend Risikokapital für entscheidende Skalierungsschritte zu erhalten. Zugleich sind tiefere Kapitalmärkte entscheidend, um die erheblichen Investitionen für die grüne und digitale Transformation sowie für die Veränderungen in den Bevölkerungsstrukturen zu finanzieren und durch eine bessere Risikostreuung die wirtschaftliche Konvergenz in der Europäischen Union zu fördern (www.ecb.europa.eu/press/economic-bulletin/articles/2026/html/ecb.ebart202508_01~2e71d52829.en.html). Dennoch bestehen weiterhin erhebliche Fragmentierungen innerhalb der europäischen Finanzmärkte, die eine effiziente Kapitalallokation erschweren. Auch der Bericht zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit (Draghi-Report) weist auf eine erhebliche Investitionslücke hin und betont die Notwendigkeit einer stärkeren Integration der Kapitalmärkte sowie zusätzlicher Finanzierungsinstrumente, um diese zu schließen (https://commission.europa.eu/document/download/97e481fd-2dc3-412d-be4c-f152a8232961_en?filename=The%20future%20of%20European%20competitiveness%20_%20A%20competitiveness%20strategy%20for%20Europe.pdf).

Parallel dazu gewinnen gemeinsame europäische Finanzierungsinstrumente zunehmend an politischer Bedeutung. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Spanien und Belgien, setzen sich verstärkt für die Einführung gemeinsamer europäischer Anleihen („Eurobonds“) ein. Auch innerhalb der Europäischen Zentralbank (EZB) werden entsprechende Vorschläge diskutiert: In einem Bericht an die Staats- und Regierungschefs hebt die EZB die Notwendigkeit hervor, ein europäisches „Safe Asset“ zu schaffen (www.handelsblatt.com/finanzen/geldpolitik/vertrauliche-checkliste-ezb-fordert-euro-bonds-undvorsorgedepot-fuer-alle/100199457.html). Auch der Präsident der Deutschen Bundesbank Nagel argumentiert inzwischen für eine klar definierte und kontrollierte Aufnahme von Eurobonds.

Die weiterhin ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber gemeinsamen europäischen Finanzierungsinstrumenten erscheint nach Ansicht der Fragestellenden widersprüchlich und ideologisch motiviert. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass Deutschland seine eigenen fiskalischen Spielräume durch das kreditfinanzierte Sondervermögen von bis zu 500 Mrd. Euro und durch die Bereichsausnahme von der nationalen Schuldenbremse für Sicherheit und Verteidigung erheblich ausgeweitet hat. Während auf nationaler Ebene außergewöhnliche finanzpolitische Instrumente zur Bewältigung sicherheits- und wirtschaftspolitischer Herausforderungen eingesetzt werden, lehnt die Bundesregierung vergleichbare Ansätze auf europäischer Ebene kategorisch ab. Gemeinsame europäische Anleihen könnten dazu beitragen, Investitionslasten sowie das „Burden Sharing“ in der Sicherheitspolitik fair auf alle Mitgliedstaaten zu verteilen und insbesondere im Bereich der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein stärkeres gemeinschaftliches Vorgehen zu ermöglichen (https://perma.cc/UJ2L-ZFRS). Eine unzureichende europäische Koordinierung und Finanzierung birgt die Gefahr, notwendige Investitionen zu verzögern und die strategische Handlungsfähigkeit der Europäischen Union insgesamt zu schwächen. Ein nationales Denken Deutschlands in der Rüstungsfinanzierung kostet wertvolles Vertrauen.

Mit Blick auf den nächsten MFR besteht zudem die Notwendigkeit, die finanziellen Prioritäten an die gestiegenen Anforderungen in den Bereichen Sicherheit, wirtschaftliche Souveränität und Transformation anzupassen. Der Vorschlag der Kommission für den anstehenden MFR sieht einen deutlichen Anstieg im Bereich Sicherheit und Verteidigung vor. Im vergangenen MFR wurden Mittel für sicherheits- und verteidigungspolitische Vorhaben im Verlauf der Verhandlungen teilweise deutlich reduziert (https://securityconference.org/en/publications/analyses/dont-dodge-dilemmas-german-leadership-in-european-defense/#fn-content-50). Im Hinblick darauf, dass ein signifikanter Anteil des MFR-Budgets für Rückzahlungen von NextGenerationEU (NGEU) verwendet wird, fällt auch der Anstieg des Gesamtvolumens des MFR gering aus. Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage erscheint es jedoch erforderlich, europäische Sicherheit stärker als gemeinschaftliche Aufgabe zu begreifen und entsprechende Investitionen als öffentliche europäische Güter, etwa gemeinsame Beschaffungsprojekte, angemessen zu berücksichtigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung die Umsetzung der europäischen Kapitalmarktunion bzw. Spar- und Investitionsunion für einen vertieften Binnenmarkt mit mehr Wettbewerbsfähigkeit?

2

Mit welchen konkreten Punkten bringt sich die Bundesregierung in die laufenden Verhandlungen um den Vorschlag der Kommission für die Vertiefung der europäischen Kapitalmarktunion ein? Welche Vorschläge der Kommission befürwortet sie, welche lehnt sie ab?

3

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. März 2026 zur Schaffung einer echten Spar- und Investitionsunion umzusetzen, insbesondere die Forderung, die Verhandlungen über die Gesetzgebungsvorschläge zu Verbriefungen, Zusatzrenten und zum Paket zur Marktintegration und Aufsicht bis Ende 2026 abzuschließen sowie die Verhandlungen zum digitalen Euro zum Abschluss zu bringen?

4

Welche Position vertritt die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Europäischen Zentralbank, eine EU-weite Verpflichtung zur Einrichtung eines Spar- und Anlagedepots mit Schwerpunkt auf Altersvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger einzuführen?

5

Welche kurzfristig umsetzbaren Anpassungen im nationalen Recht hält die Bundesregierung für erforderlich, um den Aufbau der Kapitalmarktunion aktiv zu unterstützen, und welche entsprechenden Gesetzesinitiativen plant sie bis wann?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Verfügbarkeit von großvolumigem Wachstumskapital für Scale-ups in der Europäischen Union im internationalen Vergleich (insbesondere zu den USA) und welche dieser Defizite führt sie auf eine unzureichende Integration der europäischen Kapitalmärkte zurück?

7

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um Deutschland als starken und integrierten Finanzierungsstandort innerhalb einer vertieften Kapitalmarktunion zu positionieren, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung von Börsengängen, Wagniskapital und institutionellen Investitionen?

8

Mit welcher Argumentation befürwortet die Bundesregierung auf nationaler Ebene eine Schuldenaufnahme für Verteidigung und Infrastruktur, lehnt sie aber auf EU-Ebene ab, obwohl die Investitionsbedarfe auch in anderen Mitgliedstaaten erheblich sind und entsprechende Investitionen dem Binnenmarkt insgesamt zugute kämen, selbst wenn sie nach den Kriterien ausgestaltet würden, die das Bundesverfassungsgericht für das Corona-Wiederaufbauprogramm NGEU aufgestellt hat?

9

Welche Alternativen sieht die Bundesregierung, um anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vergleichbare Möglichkeiten zu eröffnen, kurzfristig ihre Investitionen in Verteidigung deutlich zu erhöhen, und inwieweit bewertet sie solche Investitionen auch als Beitrag zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland?

10

Welche Position vertritt die Bundesregierung zum Ansatz, die Entwicklung von Zukunftstechnologien im Verteidigungsbereich durch zweckgebundene Eurobonds zu finanzieren, um insbesondere bei sogenannten „strategic enablers“ schneller europäische Unabhängigkeit zu erreichen?

11

Welches Potenzial sieht die Bundesregierung für die Entwicklung eines liquiden europäischen Marktes für sichere europäische Vermögenswerte („safe assets“) durch die Einführung gemeinsamer europäischer Anleihen?

12

Welche Position vertritt die Bundesregierung dazu, die Refinanzierungskapazität der Europäischen Investitionsbank gezielt zu nutzen, um einen liquiden Markt für europäische Sicherheitsanleihen zu schaffen?

13

Welche Erfahrungen aus den Investitionsstrategien und Förderinstrumenten der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Bereich Clean Tech und Scale-up-Finanzierung sollten aus Sicht der Bundesregierung in den weiteren Aufbau der europäischen Spar- und Investitionsunion einfließen?

14

Wie bewertet die Bundesregierung das Signal von europäischer Uneinigkeit, das durch den politischen Streit über die Einführung von Eurobonds entsteht, insbesondere das Misstrauen unserer Partner gegenüber nationalen Alleingängen Deutschlands in der Rüstungsfinanzierung?

15

Hat sich die Position der Bundesregierung zum Vorschlag der Europäischen Kommission zu neuen Eigenmitteln der Europäischen Union seit August 2025, wonach sie den Vorschlag konstruktiv prüfen will, weiterentwickelt? Welche der vorgeschlagenen neuen Eigenmittel lehnt sie mit welcher Begründung ab und welche nicht?

16

Welche neuen Eigenmittel schlägt sie stattdessen selbst vor, damit, wie im Koalitionsvertrag gefordert, die Rückzahlung der Schulden des Corona-Wiederaufbaufonds nicht zu Kürzungen des kommenden EU-Haushalts und seiner Programme führt?

17

Welche Fortschritte in Bezug auf neue Eigenmittel hat die Bundesregierung im Rahmen der deutsch-französischen Vereinbarung „Ein deutschfranzösischer Neustart für Europa“ gemacht (www.elysee.fr/de/emmanuel-macron/2025/05/07/ein-deutsch-franzosischer-neustart-fur-europa)?

18

Befürwortet die Bundesregierung die neuen Vorschläge des Europäischen Parlaments für neue EU-Eigenmittel (Digitalkonzernsteuer, Abgaben auf Kryptowährungen und Glücksspiel) (www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20260423IPR41835/parlament-verabschiedet-seine-position-zum-eu-haushalt-2028-2034)? Wenn nein, warum nicht und welche neuen Eigenmittel favorisiert die Bundesregierung stattdessen?

19

Sieht die Bundesregierung nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA, das die von Präsident Trump verhängten Zölle für unzulässig erklärt hat, größere Handlungsspielräume für eigene europäische Maßnahmen wie die Einführung einer Digitalsteuer?

20

Unterstützt sie das Ansinnen der zypriotischen Ratspräsidentschaft, noch vor der Sommerpause die Eigenmittelvorschläge bereits in die Verhandlungsbox mindestens mit Zahlenkorridoren einzufügen? Wenn nein, warum nicht?

21

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass neu eingeführte Eigenmittel zusätzlich sein müssen und nicht dazu führen dürfen, dass die nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt im Gegenzug reduziert werden? Wenn nein, warum nicht?

22

Sieht die Bundesregierung keinen Widerspruch darin, einerseits auf schnelle Verhandlungen zu pochen, andererseits aber nicht auf andere Mitgliedstaaten zugehen zu wollen, für die Verhandlungen über konkrete Zahlen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite entscheidend für die inhaltliche Einigung in den neuen MFR-Rubriken sind? Wenn nein, warum nicht?

23

Für den Fall, dass es keine Einigung auf neue Eigenmittel gibt, gleichzeitig aber die Schulden aus NGEU beglichen werden müssen: Wie soll verhindert werden, dass der MFR auch bei der Annahme horizontaler Kürzungen über alle Rubriken hinweg nicht so weit schrumpft, dass die Modernisierung für mehr Wettbewerbsfähigkeit am Ende unglaubwürdig wird und ausbleibt?

24

Ist die Bundesregierung bereit, auf nationale Rabatte zu verzichten, um eine Einigung zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht, bzw. unter welchen Voraussetzungen wäre ein Verzicht denkbar?

25

In welchen eng definierten Bereichen kann sich die Bundesregierung kreditfinanzierte europäische Instrumente vorstellen, wenn sie das im Vorschlag der Europäische Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehene Krisenreaktionsinstrument aufgrund seiner Pauschalität ablehnt?

Berlin, den 18. Mai 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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