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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umsetzung der Impfstrategie und sonstige Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit

Stand des von der EU-Kommission beschlossenen Monitoring-Programms zur Blauzungenkrankheit, Zeitpunkt der Fertigstellung eines Impfstoffs, Gewährleistung einer ausreichenden Menge an Impfdosen, ungeklärte Fragen zum derzeitigen Verordnungsinhalt der Viehverkehrsverordnung bzgl. der einzuführenden elektronischen Kennzeichnung, finanzielle Maßnahmen zum Wiederaufbau der Tierbestände, Wirksamkeit und Einsatz von Repellentien, mögliche Gefahren durch Anwendung von Insektiziden

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

03.12.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/723416. 11. 2007

Umsetzung der Impfstrategie und sonstige Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit

der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Blauzungenkrankheit ist eine virale Infektionskrankheit von Wiederkäuern wie z. B. Schafen, Rindern und Ziegen. Ihr Name leitet sich von der blauen Farbe (Zyanose) der Zunge, einem der Leitsymptome bei Krankheitsausbruch, ab. Die Erkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, weshalb Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden können.

Bis 2006 war die Blauzungenkrankheit nur in wärmeren Regionen zu beobachten. Seit August 2006 tauchen auch vermehrt Fälle in Mitteleuropa auf, die auf einen anderen Serotyp zurückzuführen sind.

Nach aktuellen Befallszahlen (Stand 5. November 2007) sind im Bundesgebiet 17 354 Betriebe mit Wiederkäuern von der Blauzungenkrankheit betroffen, davon 9 744 mit Rindern, 7 463 mit Schafen. Zwei Wochen vorher waren im Bundesgebiet 13 850 gemeldete Fälle bekannt. Inzwischen ist Brandenburg das einzige Bundesland, in dem noch kein Fall der Blauzungenkrankheit gemeldet wurde.

Diese Entwicklung ist dramatisch. Bei Schafen liegt der Anteil der tödlich verlaufenden Erkrankungen bei bis zu 30 Prozent. Die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Betrieben ist oftmals bedroht, da die Mittel der Tierseuchenkasse nicht ausreichen, um die aufgetretenen Verluste aufzufangen. Die Bundesregierung hat bereits ihre Unterstützung von Impfprogrammen und deren Finanzierung gemeinsam mit der EU-Kommission zugesagt. Fragen ergeben sich für die Tierhalter vor allem bezüglich der Umsetzung und Logistik der Impfmöglichkeiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des von der EU-Kommission am 2. Oktober 2007 beschlossenen Monitoringprogrammes zur Blauzungenkrankheit in der Bundesrepublik Deutschland?

2

Für welchen Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung eines wirksamen Impfstoffes?

Welche Maßnahmen sind von der Bundesregierung bisher eingeleitet worden, um dessen Entwicklung zu beschleunigen?

Welche Forschungsaktivitäten hat die Bundesregierung zum Thema Blauzungenkrankheit bisher in Gang gesetzt?

Welche sind geplant?

3

Wie kann die rechtzeitige Bereitstellung einer ausreichenden Menge an Impfdosen zum Schutz der Wiederkäuer gewährleistet werden?

Durch welche Maßnahmen schafft die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern die finanziellen, logistischen und personellen Voraussetzungen dafür, eine kurzfristige Impfung vor Ort durchführen zu lassen, sobald die Impfstoffe vorhanden sind?

Wie genau soll das Procedere der Impfungen ablaufen?

4

Welche Tierarten sollen nach den Plänen der EU-Kommission bzw. Bundesregierung obligatorisch geimpft werden?

Wie wird mit Wildtieren verfahren?

Welche Kosten entstehen voraussichtlich dabei und wie hoch sind diese pro Tier?

Welche finanziellen Belastungen kommen auf die betroffenen Tierhalter in den einzelnen Bundesländern zu?

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Schafe, die besonders stark von der Erkrankung betroffen sind, erstrangig geimpft werden können?

5

Ist es fachlich angeraten, dass Tiere einer Herde, in der Blauzungenkrankheit aufgetreten ist, zu impfen sind oder kann hier von einer Immunisierung ausgegangen werden?

Wie und mit welchen Kosten kann eine Immunisierung geprüft werden?

6

Können negative Nebenwirkungen beim Einsatz des Impfstoffes ausgeschlossen werden bzw. wer müsste beim Auftreten von Schäden, die im Zusammenhang mit der Impfung aufgetreten sind (z. B. Verlammen) aufkommen?

7

Was hat die Bundesregierung bezugnehmend auf die Entschließung des Bundesrates zur Verabschiedung der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) zu Schafen und Ziegen unternommen, um die elektronische Kennzeichnung so lange aussetzen zu lassen, bis der Gesundheitscheck vorliegt?

Welche ungeklärten Fragen gibt es zu der nach derzeitigem Verordnungsinhalt einzuführenden elektronischen Kennzeichnung zum 1. Januar 2008, und welche Kostenbelastungen sind zu erwarten?

Spielt die vorgesehene Impfung hierbei eine Rolle?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Probleme insbesondere der Schaf- und Ziegenhalter bei der Kennzeichnung mit Ohrmarken im Bereich des Tierschutzes und der Probleme im Rahmen von Cross Compliance?

Wie müssen kleine Wiederkäuer in der Bundesrepublik Deutschland gekennzeichnet werden, um gleichzeitig den Erfordernissen an Seuchen- und Tierschutz und den Erfordernissen des Verbraucherschutzes (Rückverfolgbarkeit) Rechnung zu tragen?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Forschungsergebnisse bei der elektronischen Einzeltierkennzeichnung bezüglich Praxistauglichkeit und Kosten?

10

Wie genau wird die Kofinanzierung bei der Impfung aussehen, und wie sind die Finanzhilfen in anderen EU-Staaten, z. B. Italien, bei Tierseuchen gestaltet worden?

11

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, besonders betroffene Betriebe über die Mittel der Tierseuchenkasse hinaus zu unterstützen?

Welche Maßnahmen kann sich die Bundesregierung vorstellen?

Wie wird die finanzielle Unterstützung der betroffenen Betriebe in den einzelnen Bundesländern genau geregelt?

12

Wie schätzt die Bundesregierung die Verluste bei den schaf-, ziegen- und rinderhaltenden Betrieben ein?

Welche Unterstützung kann die Bundesregierung den Tierhaltern zum Wiederaufbau ihrer Tierbestände geben?

13

Welche Aussagen können zur Wirksamkeit der Repellentien (z. B. Butox) getroffen werden, die die betroffenen Tierhalter ihren Rindern und kleinen Wiederkäuern verabreichen?

Wie wird eine Wirksamkeit der eingesetzten Mittel im Hinblick auf die Blauzungenkrankheit überprüft?

Sieht die Bundesregierung den Einsatz der Repellentien als sinnvoll und zielführend an, insbesondere im Verhältnis zu den Kosten des Mitteleinsatzes?

14

Inwieweit sind Tierhalter verpflichtet, zur Erlangung der Entschädigung aus der Tierseuchenkasse und anderer Finanzhilfen Repellentien einzusetzen?

Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen ergibt sich diese Verpflichtung?

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Verpflichtung zum Einsatz der Repellentien aufzuheben, sollte sich deren Wirkungslosigkeit herausstellen?

15

Welche Arten von Repellentien kommen dafür in Frage und/oder sind zu diesem Zweck zugelassen?

Sind Insektizide auf Neem-Basis im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gleichermaßen einsetzbar?

16

Gibt es die Gefahr von Resistenzen gegenüber den eingesetzten Wirkstoffen?

Welche Folgen und möglichen Gefahren ergeben sich aus der Anwendung der Insektizide für die Anwender, für die Tierhalter bzw. Tierbetreuer, für die behandelten Tiere, für Umwelt (z. B. Fische und Bienen) und für das Trinkwasser?

Berlin, den 16. November 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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