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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Strategien der Bundesregierung zur Islamismusbekämpfung
(insgesamt 39 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium des Innern
Datum
20.02.2026
Aktualisiert
03.03.2026
BT21/402806.02.2026
Strategien der Bundesregierung zur Islamismusbekämpfung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/4028
21. Wahlperiode 06.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lamya Kaddor, Dr. Konstantin von Notz, Misbah Khan,
Marcel Emmerich, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter, Schahina Gambir,
Filiz Polat, Lukas Benner, Leon Eckert, Dr. Lena Gumnior, Rebecca
Lenhard, Dr. Anna Lührmann, Dr. Irene Mihalic, Marlene Schönberger und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Strategien der Bundesregierung zur Islamismusbekämpfung
Am 21. November 2025 präsentierte das Bundesministerium des Innern (BMI)
einen neu aufgestellten „Beraterkreis Islamismusprävention und
Islamismusbekämpfung“ und löste damit die von der damaligen Koalition aus SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Oktober 2024 ins Leben gerufene
„Task Force Islamismusprävention“ ab. Zu den vorrangigen Aufgaben des
neuen Beraterkreises zählt nach Angaben des Bundesinnenministeriums, einen
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der jetzigen
Bundesregierung vereinbarten „Bund-Länder-Aktionsplan Islamismusbekämpfung“ zu
erarbeiten.
Ferner soll es dem neuen Beraterkreis darum gehen, nicht nur den
islamistischen Terrorismus und seine Prävention in den Blick zu nehmen, sondern den
Arbeitsschwerpunkt auf den sog. politischen Islam oder legalistischen
Islamismus zu legen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/11/
beraterkreis-islamismusbekaempfung.html). Laut Medienberichterstattung ist
zudem geplant, eine „Dokumentationsstelle Politischer Islam“ aufzubauen,
dessen Inhalte, Zielsetzung und personelle Zusammensetzung bisher unklar sind
(https://taz.de/Schwarz-rote-Islampolitik/!6132425/).
Die anhaltend hohe Gefahr durch islamistischen Terrorismus in Deutschland
bestätigen jüngste Festnahmen im Zusammenhang mit mehr oder weniger
konkreten Anschlagsplänen im ganzen Bundesgebiet und mit Verbindungen zu
unterschiedlichen ausländischen Terrorgruppen: Anfang Oktober 2025 wurden
in Berlin drei Männer festgenommen, die im Verdacht stehen, einen Anschlag
mit Sturmgewehren und Handfeuerwaffen im Auftrag der Terrororganisation
Hamas vorbereitet zu haben. Anfang November nahm die Polizei in Berlin
einen 22‑jährigen Sympathisanten des sog. Islamischen Staates (IS) aus Syrien
fest, der einen Sprengstoffanschlag geplant haben soll. Im Dezember wurden
fünf Männer – davon drei mit marokkanischer, einer mit syrischer und einer mit
ägyptischer Staatsangehörigkeit – im bayrischen Landkreis Dingolfing
festgenommen, die ebenfalls geplant haben sollen, mit einem Fahrzeug einen
Weihnachtsmarkt anzugreifen. Der 56‑jährige Ägypter, der als mutmaßlicher
Anführer der Gruppe gilt, soll der Terrororganisation Al‑Qaida nahestehen. Am
15. Dezember 2025 verhaftete die Polizei in Magdeburg einen 21‑jährigen
Tadschiken, der die Nähe zum zentralasiatischen IS-Ableger Islamischer Staat
Provinz Khorasan (ISPK) gesucht haben soll.
Auch die Zahlen der sog. Gefährder und Relevanten Personen sind mit 446 und
453 (Stand: 1. Januar 2026; Quelle: Bundeskriminalamt [BKA]) im Bereich der
Politisch motivierten Kriminalität-religiöse Ideologie (PMK-religiöse
Ideologie) mit Abstand die höchsten im Spektrum der PMK. Sicherheitsbehörden
bestätigen die Bedrohungslage: Im Jahr 2024 wurden der „Politisch motivierten
Kriminalität-religiöse Ideologie“ 1 694 extremistische Straftaten zugerechnet
(2023: 1 250). Der überwiegende Teil (1 397 Taten, 2023: 878) davon wies
einen islamistischen Hintergrund auf. Besonders seit dem 7. Oktober 2023
steigt auch in Deutschland die Anzahl religiös motivierter Straftaten, wie die
Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts für das Jahr 2024
bestätigt: Demnach kam es im Erfassungszeitraum im Phänomenbereich
„Hasskriminalität“ zu einem Anstieg um 32 Prozent, im Bereich „antisemitische
Straftaten“ um 29 Prozent, im Bereich „Hassposting“ sogar um 56 Prozent. Auch
der Nahostkonflikt wirkte sich auf das Straftatenaufkommen aus: In diesem
Kontext wurden 7 328 Fälle verzeichnet, ein Anstieg um 67,7 Prozent (www.b
ka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahle
n2024_node.html).
Offenbart wird hierdurch auch die bedeutende Rolle des digitalen Raumes für
die islamistische Radikalisierung. Politisch motivierte Straftaten im
Zusammenhang mit Hassbotschaften, Desinformation und extremistischen Inhalten
haben 2024 im Bereich der religiösen Ideologien um 57 Prozent zugenommen
(www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/P
MKZahlen2024_node.html). Auch die religiöse Ansprache hat sich in den
letzten Jahren von der „Hinterhofmoschee“ in digitale Gebeträume verlagert, von
der Straße und tradierten Social-Media-Plattformen wie YouTube hin zu
Messenger-Diensten (www.medienanstalt-nrw.de/presse/pressemitteilungen/pr
essemitteilungen-2025/oktober/studie-zur-radikalisierung-in-sozialen-medie
n.html) oder bei Kindern und Jugendlichen beliebten Gaming-Plattformen wie
„Roblox“ (www.srf.ch/news/dialog/radikalisierung-minderjaehriger-wie-der-
isueber-videospiele-zum-e-jihad-aufruft). Soziale Medien und Messenger-
Dienste bieten ideale Bedingungen für die islamistische Rekrutierung und
Radikalisierung. Polarisierende und emotionalisierende Botschaften können
niedrigschwellig an eine oftmals sehr junge und eindrucksanfällige Zielgruppe
herangetragen werden. Dabei wird häufig sehr gezielt ein Gefühl der
kollektiven Diskriminierung durch eine vermeintlich antimuslimische
Mehrheitsgesellschaft kultiviert. Individuelle Ausgrenzungserfahrungen werden so zum
Anknüpfungspunkt für eine „Wir gegen die“-Haltung (www.bpb.de/shop/zeitschri
ften/apuz/islamismus-2025/561179/islamistische-propaganda-auf-social-me
dia/). Globale Entwicklungen wie der Krieg in Gaza und technologische
Entwicklungen bieten zudem Möglichkeiten der hochemotionalisierten Ansprache
in sozialen Medien. Gruppen, die zum Teil der in Deutschland verbotenen Hizb
ul-Tahrir-Bewegung nahestehen, wie „Generation Islam“, „Realität Islam“ oder
die im Oktober 2025 verbotene Gruppe „Muslim Interaktiv“, nutzen derartige
Strategien sehr zielgenau (www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/islamismus-202
5/561179/islamistische-propaganda-auf-social-media/). Daneben eröffnet der
digitale Raum der islamistischen Szene neue Radikalisierungsinstrumente, wie
etwa die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erzeugung von Propaganda
(www.vielfalt-mediathek.de/wp-content/uploads/2025/01/Religioeser-Fundame
ntalismus_KI-und-Islamismus.pdf). Auch die Bedeutung und der Einfluss
weiblicher, islamistischer Influencer wie Hanna Hansen steigt (www.sueddeuts
che.de/panorama/hanna-hansen-influencerin-salafismus-radikalisierung-victori
a-stadtlander-tikotok-instagram-li.3346136?reduced=true).
Auch der neue „Beraterkreis Islamismusprävention und
Islamismusbekämpfung“ will den digitalen Raum als Verstärker islamistischer Radikalisierung in
den Blick nehmen. Dabei existieren bereits seit Mai 2025 konkrete
Handlungsempfehlungen der eingesetzten „Task Force Islamismusprävention“, die unter
anderem Altersbeschränkungen für Social-Media-, Messenger- und Gaming-
Dienste und die konsequente Anwendung bestehender rechtlicher Regelungen
zur Entfernung demokratiefeindlicher Inhalte auf sozialen Plattformen vorsieht.
Darüber hinaus sollten gemäß der Handlungsempfehlungen Social-Media-
Plattformen die Sichtbarkeit von Präventionsangeboten aktiv unterstützen und
Alternativangebote zu islamistischen Erzählungen im digitalen Raum stärken
(www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2025/hand
lungsempfehlungen-islamismuspraevention.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Gründen hat das Bundesinnenministerium die im
Oktober 2024 eingesetzte Task Force Islamismusprävention bereits nach
gut einem Jahr durch den neuen Beraterkreis Islamismusprävention und
Islamismusbekämpfung ersetzt, und welche inhaltlichen, strukturellen
oder personellen Defizite hat die Bundesregierung der Task Force
attestiert?
2. Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung die Mitglieder des neuen
Beraterkreises Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung
ausgewählt?
3. Wie will die Bundesregierung eine pluralistische, grundrechtsorientierte
und wissenschaftsbasierte Beratung im neuen Beraterkreis sicherstellen?
4. Inwiefern verfolgt der neue Beraterkreis die im Mai 2025 vorgelegten
Handlungsempfehlungen der Task Force Islamismusprävention weiter?
5. Welche der Handlungsempfehlungen sollen angepasst oder verworfen
werden, und welche Empfehlungen befinden sich derzeit konkret in der
Umsetzung?
6. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wird der von der Bundesregierung
angekündigte „Bund-Länder-Aktionsplan Islamismusbekämpfung“
aufweisen, in welcher Weise plant die Bundesregierung, die Länder bei der
Erarbeitung zu beteiligen, und wann soll der Aktionsplan erscheinen?
7. Wie unterscheidet das Bundesinnenministerium zwischen dem Begriff
„Islamismus“ und einer konservativen bis fundamentalistischen
Islamauslegung?
8. Nach welchen Kriterien wird sich der neue Beraterkreis
Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung mit dem Themenschwerpunkt
„Politischer Islam“ und „Legalistischer Islamismus“ beschäftigen?
9. Welche konkreten Aufgaben, Zielsetzungen, Befugnisse und welche
personelle Zusammensetzung soll die geplante „Dokumentationsstelle
Politischer Islam“ haben, und wo soll sie organisatorisch angesiedelt werden?
10. In welchem Verhältnis steht die geplante Dokumentationsstelle zu
bestehenden Strukturen wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz, der
Bundeszentrale für politische Bildung sowie zivilgesellschaftlichen
Monitoring- und Beratungsstellen?
11. Welche digitalen Plattformen und Messenger-Dienste werden nach
Erkenntnissen der Bundesregierung am häufigsten im Zusammenhang mit
islamistischer Propaganda, Radikalisierung und der Planung von
Anschlägen genutzt?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Gaming-Umgebungen
für die islamistische Radikalisierung insbesondere von Kindern und
Jugendlichen, und welche regulatorischen, präventiven und
medienpädagogischen Maßnahmen plant sie über bestehende Regelungen hinaus?
13. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
konsequente Anwendung bestehender rechtlicher Instrumente zur Entfernung
islamistischer, antisemitischer und demokratiefeindlicher Inhalte und
Codes im digitalen Raum sicherzustellen, und wie werden
Plattformbetreiber hierbei in die Pflicht genommen?
14. Wie viele „radikal-islamische“ und islamistische Beiträge wurden in den
Jahren von 2020 bis 2025 vom Bundeskriminalamt und Bundesamt für
Verfassungsschutz im Gemeinsamen Internetzentrum im Internet
identifiziert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele Beiträge hat das Gemeinsame Internetzentrum angeregt, zu
löschen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahlen?
15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Präventions-,
Distanzierungs- und Beratungsangebote im digitalen Raum insbesondere
für junge Menschen sichtbar zu stärken, und wie werden diese Angebote
finanziell, strukturell und langfristig abgesichert?
16. Liegen der Bundesregierung Daten oder Einschätzungen zur
Mobilisierung von Kindern und Jugendlichen im Vergleich zu Erwachsenen über
Social Media und digitale Spiele vor?
17. Fördert die Bundesregierung Programme zur Entwicklung von
Demokratiekompetenz bei Kindern und Jugendlichen, wenn ja,
a) welche Träger und konkreten Projekte profitieren von dieser
Förderung (bitte eine vollständige Liste der Programme und Träger
angeben),
b) und bestehen dabei Schnittstellen zur Förderung von Programmen zur
Entwicklung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen?
18. Inwiefern fördert die Bundesregierung die „Digital Literacy“ von Kindern
und Jugendlichen, insbesondere im Hinblick auf einen reflektierten,
kritischen und sicheren Umgang mit digitalen Medien?
19. Wie begegnet die Bundesregierung der zunehmenden Nutzung von
Künstlicher Intelligenz zur Erstellung islamistischer Propaganda,
Desinformationen und emotionalisierender Inhalte, und welche Forschungs-,
Regulierungs- oder Sicherheitsmaßnahmen sind hierzu vorgesehen?
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur wachsenden Rolle
weiblicher islamistischer Influencerinnen in digitalen
Radikalisierungsprozessen vor, und wie werden geschlechterbezogene Präventions- und
Ausstiegsangebote weiterentwickelt?
21. Welche Programme zur Islamismusprävention im Bildungskontext fördert
die Bundesregierung, und welche Pläne verfolgt die Bundesregierung
konkret für das Bundesprogramm „Respekt Coaches“?
22. Untersucht die Bundesregierung die Wechselwirkungen zwischen
onlinebasierter extremistischer Mobilisierung und offline stattfindenden
extremistischen Aktivitäten, und welche Erkenntnisse liegen ihr zur
Effektivität digitaler Mobilisierungsformen für außerhalb digitaler Räume
stattfindende Aktivitäten vor?
23. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu einem möglichen
Zusammenhang zwischen dem Anstieg von Einsamkeitserfahrungen und der
islamistischen Mobilisierung von Kindern und Jugendlichen vor, und
inwieweit wird dieser Zusammenhang bei der Analyse islamistischer
Radikalisierungs- und Mobilisierungsprozesse berücksichtigt?
24. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das
bestehende Anschlagsrisiko in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf
international vernetzte Gruppierungen wie IS, ISPK, Al-Qaida oder
andere salafistisch-dschihadistische Netzwerke?
25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Personenpotenzial
ausländischer islamistischer Gruppierungen, darunter terroristische
Organisationen wie Hamas, Hisbollah, Islamischer Staat und Islamischer Staat
Provinz Khorasan sowie Huthi, in Deutschland (bitte einzeln
aufschlüsseln)?
26. Wie hat sich das islamistische Personenpotenzial in Deutschland seit 2023
quantitativ verändert, und welche Faktoren sind hierfür verantwortlich
(z. B. Rekrutierung, Rückkehrer, verfestigte Netzwerke)?
27. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das konkrete Gefährdungspotenzial
für terroristische Anschläge in Deutschland derzeit ein, und in welchen
Regionen bzw. Bundesländern sieht sie dabei die höchsten Risikolagen?
28. Wie viele vereitelte islamistisch motivierte Anschläge und
Anschlagsversuche gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in
Deutschland?
29. Welche Waffen oder sonstigen Tatmittel wurden bei islamistisch
motivierten Anschlägen in Deutschland 2025 eingesetzt (bitte aufschlüsseln)?
30. Wie bewertet die Bundesregierung die islamistisch motivierte
Anschlagsgefahr für bestimmte Ziele (wie z. B. Weihnachtsmärkte oder jüdisch,
israelische Einrichtungen), und inwieweit sind hinsichtlich bestimmter Orte
oder Personengruppen Muster zu erkennen?
31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit
es innerhalb Deutschlands organisierte Gruppen, Zellen oder Netzwerke
gibt, die eigenständig Anschlagsplanungen verfolgen oder koordinieren?
32. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Terroranschlag der Hamas am 7. Oktober 2023 Verbindungen oder Beziehungen
und Überschneidungen zwischen islamistischen und linksextremistischen
Kreisen, Gruppierungen oder Akteuren in Deutschland?
33. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Rückkehrern aus
Krisengebieten (z. B. Syrien, Irak, Afghanistan) im Kontext des
Anschlagsrisikos und des islamistischen Personenpotenzials in Deutschland?
34. Inwieweit haben jüngste Festnahmen mit Anschlagsverdacht (z. B.
Oktober bis Dezember 2025) das Lagebild verändert?
35. Bietet die aktuelle Lageeinschätzung der Bundesregierung im Bereich der
PMK-religiöse Ideologie Grund für eine geänderte Prioritätensetzung
sowohl im materiellen als auch im personellen Bereich bei den
Sicherheitsbehörden?
36. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr sog. Einzeltäter im
islamistisch motivierten Spektrum?
37. Hat sich diese aktuelle Lageeinschätzung in Bezug zu Motivlage,
Gefährdungspotenzial und Unterstützungsnetzwerken von klassischen
Gruppierungen in der letzten Zeit geändert oder wurde diese Lageeinschätzung
angepasst, und wenn ja, in welcher Weise?
38. Welche spezifischen Bedrohungs- und Anschlagsszenarien hält die
Bundesregierung derzeit in Bezug auf islamistisch motivierte Täter für am
wahrscheinlichsten, und wie werden diese Szenarien in Risiko- und
Einsatzplanungen der Sicherheitsbehörden berücksichtigt?
39. Was macht die Bundesregierung für Personen, die von islamistischer
Gewalt betroffen sind?
Berlin, den 28. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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