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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Strategien der Bundesregierung zur Islamismusbekämpfung

(insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.02.2026

Aktualisiert

03.03.2026

BT21/402806.02.2026

Strategien der Bundesregierung zur Islamismusbekämpfung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 21/4028 21. Wahlperiode 06.02.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lamya Kaddor, Dr. Konstantin von Notz, Misbah Khan, Marcel Emmerich, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter, Schahina Gambir, Filiz Polat, Lukas Benner, Leon Eckert, Dr. Lena Gumnior, Rebecca Lenhard, Dr. Anna Lührmann, Dr. Irene Mihalic, Marlene Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Strategien der Bundesregierung zur Islamismusbekämpfung Am 21. November 2025 präsentierte das Bundesministerium des Innern (BMI) einen neu aufgestellten „Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung“ und löste damit die von der damaligen Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Oktober 2024 ins Leben gerufene „Task Force Islamismusprävention“ ab. Zu den vorrangigen Aufgaben des neuen Beraterkreises zählt nach Angaben des Bundesinnenministeriums, einen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der jetzigen Bundesregierung vereinbarten „Bund-Länder-Aktionsplan Islamismusbekämpfung“ zu erarbeiten. Ferner soll es dem neuen Beraterkreis darum gehen, nicht nur den islamistischen Terrorismus und seine Prävention in den Blick zu nehmen, sondern den Arbeitsschwerpunkt auf den sog. politischen Islam oder legalistischen Islamismus zu legen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/11/ beraterkreis-islamismusbekaempfung.html). Laut Medienberichterstattung ist zudem geplant, eine „Dokumentationsstelle Politischer Islam“ aufzubauen, dessen Inhalte, Zielsetzung und personelle Zusammensetzung bisher unklar sind (https://taz.de/Schwarz-rote-Islampolitik/!6132425/). Die anhaltend hohe Gefahr durch islamistischen Terrorismus in Deutschland bestätigen jüngste Festnahmen im Zusammenhang mit mehr oder weniger konkreten Anschlagsplänen im ganzen Bundesgebiet und mit Verbindungen zu unterschiedlichen ausländischen Terrorgruppen: Anfang Oktober 2025 wurden in Berlin drei Männer festgenommen, die im Verdacht stehen, einen Anschlag mit Sturmgewehren und Handfeuerwaffen im Auftrag der Terrororganisation Hamas vorbereitet zu haben. Anfang November nahm die Polizei in Berlin einen 22‑jährigen Sympathisanten des sog. Islamischen Staates (IS) aus Syrien fest, der einen Sprengstoffanschlag geplant haben soll. Im Dezember wurden fünf Männer – davon drei mit marokkanischer, einer mit syrischer und einer mit ägyptischer Staatsangehörigkeit – im bayrischen Landkreis Dingolfing festgenommen, die ebenfalls geplant haben sollen, mit einem Fahrzeug einen Weihnachtsmarkt anzugreifen. Der 56‑jährige Ägypter, der als mutmaßlicher Anführer der Gruppe gilt, soll der Terrororganisation Al‑Qaida nahestehen. Am 15. Dezember 2025 verhaftete die Polizei in Magdeburg einen 21‑jährigen Tadschiken, der die Nähe zum zentralasiatischen IS-Ableger Islamischer Staat Provinz Khorasan (ISPK) gesucht haben soll. Auch die Zahlen der sog. Gefährder und Relevanten Personen sind mit 446 und 453 (Stand: 1. Januar 2026; Quelle: Bundeskriminalamt [BKA]) im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität-religiöse Ideologie (PMK-religiöse Ideologie) mit Abstand die höchsten im Spektrum der PMK. Sicherheitsbehörden bestätigen die Bedrohungslage: Im Jahr 2024 wurden der „Politisch motivierten Kriminalität-religiöse Ideologie“ 1 694 extremistische Straftaten zugerechnet (2023: 1 250). Der überwiegende Teil (1 397 Taten, 2023: 878) davon wies einen islamistischen Hintergrund auf. Besonders seit dem 7. Oktober 2023 steigt auch in Deutschland die Anzahl religiös motivierter Straftaten, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts für das Jahr 2024 bestätigt: Demnach kam es im Erfassungszeitraum im Phänomenbereich „Hasskriminalität“ zu einem Anstieg um 32 Prozent, im Bereich „antisemitische Straftaten“ um 29 Prozent, im Bereich „Hassposting“ sogar um 56 Prozent. Auch der Nahostkonflikt wirkte sich auf das Straftatenaufkommen aus: In diesem Kontext wurden 7 328 Fälle verzeichnet, ein Anstieg um 67,7 Prozent (www.b ka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahle n2024_node.html). Offenbart wird hierdurch auch die bedeutende Rolle des digitalen Raumes für die islamistische Radikalisierung. Politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit Hassbotschaften, Desinformation und extremistischen Inhalten haben 2024 im Bereich der religiösen Ideologien um 57 Prozent zugenommen (www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/P MKZahlen2024_node.html). Auch die religiöse Ansprache hat sich in den letzten Jahren von der „Hinterhofmoschee“ in digitale Gebeträume verlagert, von der Straße und tradierten Social-Media-Plattformen wie YouTube hin zu Messenger-Diensten (www.medienanstalt-nrw.de/presse/pressemitteilungen/pr essemitteilungen-2025/oktober/studie-zur-radikalisierung-in-sozialen-medie n.html) oder bei Kindern und Jugendlichen beliebten Gaming-Plattformen wie „Roblox“ (www.srf.ch/news/dialog/radikalisierung-minderjaehriger-wie-der- isueber-videospiele-zum-e-jihad-aufruft). Soziale Medien und Messenger- Dienste bieten ideale Bedingungen für die islamistische Rekrutierung und Radikalisierung. Polarisierende und emotionalisierende Botschaften können niedrigschwellig an eine oftmals sehr junge und eindrucksanfällige Zielgruppe herangetragen werden. Dabei wird häufig sehr gezielt ein Gefühl der kollektiven Diskriminierung durch eine vermeintlich antimuslimische Mehrheitsgesellschaft kultiviert. Individuelle Ausgrenzungserfahrungen werden so zum Anknüpfungspunkt für eine „Wir gegen die“-Haltung (www.bpb.de/shop/zeitschri ften/apuz/islamismus-2025/561179/islamistische-propaganda-auf-social-me dia/). Globale Entwicklungen wie der Krieg in Gaza und technologische Entwicklungen bieten zudem Möglichkeiten der hochemotionalisierten Ansprache in sozialen Medien. Gruppen, die zum Teil der in Deutschland verbotenen Hizb ul-Tahrir-Bewegung nahestehen, wie „Generation Islam“, „Realität Islam“ oder die im Oktober 2025 verbotene Gruppe „Muslim Interaktiv“, nutzen derartige Strategien sehr zielgenau (www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/islamismus-202 5/561179/islamistische-propaganda-auf-social-media/). Daneben eröffnet der digitale Raum der islamistischen Szene neue Radikalisierungsinstrumente, wie etwa die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erzeugung von Propaganda (www.vielfalt-mediathek.de/wp-content/uploads/2025/01/Religioeser-Fundame ntalismus_KI-und-Islamismus.pdf). Auch die Bedeutung und der Einfluss weiblicher, islamistischer Influencer wie Hanna Hansen steigt (www.sueddeuts che.de/panorama/hanna-hansen-influencerin-salafismus-radikalisierung-victori a-stadtlander-tikotok-instagram-li.3346136?reduced=true). Auch der neue „Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung“ will den digitalen Raum als Verstärker islamistischer Radikalisierung in den Blick nehmen. Dabei existieren bereits seit Mai 2025 konkrete Handlungsempfehlungen der eingesetzten „Task Force Islamismusprävention“, die unter anderem Altersbeschränkungen für Social-Media-, Messenger- und Gaming- Dienste und die konsequente Anwendung bestehender rechtlicher Regelungen zur Entfernung demokratiefeindlicher Inhalte auf sozialen Plattformen vorsieht. Darüber hinaus sollten gemäß der Handlungsempfehlungen Social-Media- Plattformen die Sichtbarkeit von Präventionsangeboten aktiv unterstützen und Alternativangebote zu islamistischen Erzählungen im digitalen Raum stärken (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2025/hand lungsempfehlungen-islamismuspraevention.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Aus welchen konkreten Gründen hat das Bundesinnenministerium die im Oktober 2024 eingesetzte Task Force Islamismusprävention bereits nach gut einem Jahr durch den neuen Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung ersetzt, und welche inhaltlichen, strukturellen oder personellen Defizite hat die Bundesregierung der Task Force attestiert?  2. Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung die Mitglieder des neuen Beraterkreises Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung ausgewählt?  3. Wie will die Bundesregierung eine pluralistische, grundrechtsorientierte und wissenschaftsbasierte Beratung im neuen Beraterkreis sicherstellen?  4. Inwiefern verfolgt der neue Beraterkreis die im Mai 2025 vorgelegten Handlungsempfehlungen der Task Force Islamismusprävention weiter?  5. Welche der Handlungsempfehlungen sollen angepasst oder verworfen werden, und welche Empfehlungen befinden sich derzeit konkret in der Umsetzung?  6. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wird der von der Bundesregierung angekündigte „Bund-Länder-Aktionsplan Islamismusbekämpfung“ aufweisen, in welcher Weise plant die Bundesregierung, die Länder bei der Erarbeitung zu beteiligen, und wann soll der Aktionsplan erscheinen?  7. Wie unterscheidet das Bundesinnenministerium zwischen dem Begriff „Islamismus“ und einer konservativen bis fundamentalistischen Islamauslegung?  8. Nach welchen Kriterien wird sich der neue Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung mit dem Themenschwerpunkt „Politischer Islam“ und „Legalistischer Islamismus“ beschäftigen?  9. Welche konkreten Aufgaben, Zielsetzungen, Befugnisse und welche personelle Zusammensetzung soll die geplante „Dokumentationsstelle Politischer Islam“ haben, und wo soll sie organisatorisch angesiedelt werden? 10. In welchem Verhältnis steht die geplante Dokumentationsstelle zu bestehenden Strukturen wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundeszentrale für politische Bildung sowie zivilgesellschaftlichen Monitoring- und Beratungsstellen? 11. Welche digitalen Plattformen und Messenger-Dienste werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung am häufigsten im Zusammenhang mit islamistischer Propaganda, Radikalisierung und der Planung von Anschlägen genutzt? 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Gaming-Umgebungen für die islamistische Radikalisierung insbesondere von Kindern und Jugendlichen, und welche regulatorischen, präventiven und medienpädagogischen Maßnahmen plant sie über bestehende Regelungen hinaus? 13. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die konsequente Anwendung bestehender rechtlicher Instrumente zur Entfernung islamistischer, antisemitischer und demokratiefeindlicher Inhalte und Codes im digitalen Raum sicherzustellen, und wie werden Plattformbetreiber hierbei in die Pflicht genommen? 14. Wie viele „radikal-islamische“ und islamistische Beiträge wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 vom Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz im Gemeinsamen Internetzentrum im Internet identifiziert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? a) Wie viele Beiträge hat das Gemeinsame Internetzentrum angeregt, zu löschen? b) Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahlen? 15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Präventions-, Distanzierungs- und Beratungsangebote im digitalen Raum insbesondere für junge Menschen sichtbar zu stärken, und wie werden diese Angebote finanziell, strukturell und langfristig abgesichert? 16. Liegen der Bundesregierung Daten oder Einschätzungen zur Mobilisierung von Kindern und Jugendlichen im Vergleich zu Erwachsenen über Social Media und digitale Spiele vor? 17. Fördert die Bundesregierung Programme zur Entwicklung von Demokratiekompetenz bei Kindern und Jugendlichen, wenn ja, a) welche Träger und konkreten Projekte profitieren von dieser Förderung (bitte eine vollständige Liste der Programme und Träger angeben), b) und bestehen dabei Schnittstellen zur Förderung von Programmen zur Entwicklung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen? 18. Inwiefern fördert die Bundesregierung die „Digital Literacy“ von Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Hinblick auf einen reflektierten, kritischen und sicheren Umgang mit digitalen Medien? 19. Wie begegnet die Bundesregierung der zunehmenden Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Erstellung islamistischer Propaganda, Desinformationen und emotionalisierender Inhalte, und welche Forschungs-, Regulierungs- oder Sicherheitsmaßnahmen sind hierzu vorgesehen? 20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur wachsenden Rolle weiblicher islamistischer Influencerinnen in digitalen Radikalisierungsprozessen vor, und wie werden geschlechterbezogene Präventions- und Ausstiegsangebote weiterentwickelt? 21. Welche Programme zur Islamismusprävention im Bildungskontext fördert die Bundesregierung, und welche Pläne verfolgt die Bundesregierung konkret für das Bundesprogramm „Respekt Coaches“? 22. Untersucht die Bundesregierung die Wechselwirkungen zwischen onlinebasierter extremistischer Mobilisierung und offline stattfindenden extremistischen Aktivitäten, und welche Erkenntnisse liegen ihr zur Effektivität digitaler Mobilisierungsformen für außerhalb digitaler Räume stattfindende Aktivitäten vor? 23. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu einem möglichen Zusammenhang zwischen dem Anstieg von Einsamkeitserfahrungen und der islamistischen Mobilisierung von Kindern und Jugendlichen vor, und inwieweit wird dieser Zusammenhang bei der Analyse islamistischer Radikalisierungs- und Mobilisierungsprozesse berücksichtigt? 24. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das bestehende Anschlagsrisiko in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf international vernetzte Gruppierungen wie IS, ISPK, Al-Qaida oder andere salafistisch-dschihadistische Netzwerke? 25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Personenpotenzial ausländischer islamistischer Gruppierungen, darunter terroristische Organisationen wie Hamas, Hisbollah, Islamischer Staat und Islamischer Staat Provinz Khorasan sowie Huthi, in Deutschland (bitte einzeln aufschlüsseln)? 26. Wie hat sich das islamistische Personenpotenzial in Deutschland seit 2023 quantitativ verändert, und welche Faktoren sind hierfür verantwortlich (z. B. Rekrutierung, Rückkehrer, verfestigte Netzwerke)? 27. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das konkrete Gefährdungspotenzial für terroristische Anschläge in Deutschland derzeit ein, und in welchen Regionen bzw. Bundesländern sieht sie dabei die höchsten Risikolagen? 28. Wie viele vereitelte islamistisch motivierte Anschläge und Anschlagsversuche gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in Deutschland? 29. Welche Waffen oder sonstigen Tatmittel wurden bei islamistisch motivierten Anschlägen in Deutschland 2025 eingesetzt (bitte aufschlüsseln)? 30. Wie bewertet die Bundesregierung die islamistisch motivierte Anschlagsgefahr für bestimmte Ziele (wie z. B. Weihnachtsmärkte oder jüdisch, israelische Einrichtungen), und inwieweit sind hinsichtlich bestimmter Orte oder Personengruppen Muster zu erkennen? 31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit es innerhalb Deutschlands organisierte Gruppen, Zellen oder Netzwerke gibt, die eigenständig Anschlagsplanungen verfolgen oder koordinieren? 32. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Terroranschlag der Hamas am 7. Oktober 2023 Verbindungen oder Beziehungen und Überschneidungen zwischen islamistischen und linksextremistischen Kreisen, Gruppierungen oder Akteuren in Deutschland? 33. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Rückkehrern aus Krisengebieten (z. B. Syrien, Irak, Afghanistan) im Kontext des Anschlagsrisikos und des islamistischen Personenpotenzials in Deutschland? 34. Inwieweit haben jüngste Festnahmen mit Anschlagsverdacht (z. B. Oktober bis Dezember 2025) das Lagebild verändert? 35. Bietet die aktuelle Lageeinschätzung der Bundesregierung im Bereich der PMK-religiöse Ideologie Grund für eine geänderte Prioritätensetzung sowohl im materiellen als auch im personellen Bereich bei den Sicherheitsbehörden? 36. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr sog. Einzeltäter im islamistisch motivierten Spektrum? 37. Hat sich diese aktuelle Lageeinschätzung in Bezug zu Motivlage, Gefährdungspotenzial und Unterstützungsnetzwerken von klassischen Gruppierungen in der letzten Zeit geändert oder wurde diese Lageeinschätzung angepasst, und wenn ja, in welcher Weise? 38. Welche spezifischen Bedrohungs- und Anschlagsszenarien hält die Bundesregierung derzeit in Bezug auf islamistisch motivierte Täter für am wahrscheinlichsten, und wie werden diese Szenarien in Risiko- und Einsatzplanungen der Sicherheitsbehörden berücksichtigt? 39. Was macht die Bundesregierung für Personen, die von islamistischer Gewalt betroffen sind? Berlin, den 28. Januar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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