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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Stärkung der kritischen Energieinfrastruktur

(insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

05.03.2026

Aktualisiert

11.03.2026

BT21/402706.02.2026

Stärkung der kritischen Energieinfrastruktur

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 21/4027 21. Wahlperiode 06.02.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Andreas Audretsch, Dr. Moritz Heuberger, Lisa Paus, Julia Schneider, Marlene Schönberger, Hanna Steinmüller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stärkung der kritischen Energieinfrastruktur Nach einem Anschlag auf eine Kabelbrücke in Berlin am 3. Januar 2026 gab es in Teilen des Berliner Bezirks Steglitz-Zehlendorf einen Stromausfall. Fast 50 000 Haushalte und mehr als 2 000 Betriebe waren ohne Strom; erst am fünften Tag war die Stromversorgung wieder vollständig hergestellt. Die Auswirkungen für die vom Stromausfall Betroffenen waren drastisch. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat seine Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zum Stromausfall in Berlin in einem schriftlichen Bericht vom 13. Januar 2026 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie dargestellt (Ausschussdrucksache 21(9)159). Es werden beispielhaft sechs Maßnahmen aufgezählt, die zurzeit geprüft werden, um die Sicherheit der Stromversorgung zu erhöhen. Unklar bleibt, ob diese Maßnahmen eine Reaktion auf den Anschlag vom 3. Januar 2026 oder bereits auf den Anschlag vom 10. September 2025 darstellen. Am 10. September 2025 führte ein Anschlag auf zwei Strommasten in Adlershof zu einem Stromausfall von bis zu 35 Stunden für rund 50 000 Kunden. Weiterhin ist unklar, ob die Bundesregierung über die in dem Bericht genannten Maßnahmen hinaus weitere Maßnahmen plant und, trifft dies zu, wie diese konkret ausgestaltet sind. Wir fragen die Bundesregierung:  1. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Brandanschlag auf zwei Strommasten in Adlershof am 10. September 2025 vor? b) Inwiefern hat das Hochspannungsnetz vor dem Brandanschlag das (n–1)-Kriterium erfüllt?  2. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Brandanschlag auf eine Kabelbrücke in Berlin-Lichterfelde am 3. Januar 2026 vor? b) Inwiefern hat das Hochspannungsnetz vor dem Brandanschlag das (n–1)-Kriterium erfüllt?  3. Waren nach dem Anschlag auf zwei Strommasten in Adlershof am 10. September 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichende Ersatzteile und Personalressourcen beim Netzbetreiber vorhanden, um das Netz eigenständig wiederherzustellen, und wenn nein, welche Ersatzteile bzw. Personalressourcen haben dem Netzbetreiber gefehlt?  4. Waren nach dem Anschlag auf eine Kabelbrücke in Berlin-Lichterfelde am 3. Januar 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichende Ersatzteile und Personalressourcen beim Netzbetreiber vorhanden, um das Netz eigenständig wiederherzustellen, und wenn nein, welche Ersatzteile bzw. Personalressourcen haben dem Netzbetreiber gefehlt?  5. Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es für die Vorhaltung der notwendigen Ersatzteile und Personalressourcen für einen Krisenfall, und sieht die Bundesregierung hier gesetzgeberischen Nachjustierungsbedarf?  6. Welche Schlussfolgerungen und Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem Anschlag vom 10. September 2025 gezogen? a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die Sicherheit der Stromnetze zu erhöhen? b) Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. durch Dritte eingeleitet, um die Sicherheit des Stromnetzes zu erhöhen?  7. Hat die Bundesregierung zwischen dem 10. September 2025 und dem 3. Januar 2026 das Stromsystem auf Schwachstellen gegenüber physischen Angriffen untersucht, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung laut dem Bericht an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie vom 13. Januar 2026 nunmehr Schwachstellenanalysen für das Stromsystem insbesondere auf Ebene der Verteilnetze als zu prüfende Maßnahme bezeichnet, wenn ja, was waren die Ergebnisse zu diesem Zeitraum, und wenn nein, wieso sind entsprechende Untersuchungen nach dem 10. September 2025 nicht erfolgt?  8. War der Bundesregierung und bzw. oder den ihr nachgeordneten Behörden die angegriffene Kabelbrücke vor dem 3. Januar 2026 als Schwachstelle des Stromnetzes bereits bekannt, wenn ja, wer hat wann die Bundesregierung in welcher Form auf diese Gefährdung hingewiesen, und was wurde, ggf. auch durch Dritte, unternommen, um dieser Gefährdung entgegenzuwirken?  9. Hat die Bundesregierung zwischen dem 10. September 2025 und dem 3. Januar 2026 Maßnahmen zur Vorhaltung von Ersatzteilen und Personalressourcen für eine schnelle Wiederversorgung der Kunden im Falle eines Ausfalls geprüft, wenn ja, was waren die Ergebnisse, und wenn nein, wieso nicht? 10. Wurde die Einhaltung des (n–1)-Prinzip zwischen dem 10. September 2025 und dem 3. Januar 2026 im Hinblick auf physische Angriffe nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft, wenn ja, durch wen, was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Ergebnisse, und wenn nein, wieso nicht? 11. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 10. September 2025 und dem 3. Januar 2026 die Veröffentlichungs- bzw. Transparenzpflichten bei Stromnetzdaten dahin gehend überprüft, ob sie zur öffentlichen Preisgabe sensibler Daten der Strominfrastruktur führen, wenn ja, durch wen, was waren die konkreten Ergebnisse, und wenn nein, wieso nicht? 12. Welche Regelungen zu Veröffentlichungs- bzw. Transparenzpflichten sind von der Überprüfung erfasst, die das BMWE im Bericht an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie vom 13. Januar 2026 als zu prüfende Maßnahme genannt hat (bitte die Regelung möglichst genau, zum Beispiel mit Verweis auf Gesetze und Verordnungen und die entsprechenden Paragrafen, angeben)? 13. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 10. September 2025 und dem 3. Januar 2026 Maßnahmen ergriffen, um die „Roadmap Systemstabilität“ zu beschleunigen, wenn ja, welche, und durch wen konkret, und wenn nein, wieso ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung nicht geschehen? 14. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bearbeitungsstand der folgenden Prozesse der „Roadmap Systemstabilität“ a) V1. Festlegung übergeordneter Resilienzanforderungen des Systems in einem Branchenprozess, b) V9. Ermöglichung netzbildender Eigenschaften im Verteilnetz, c) B2. Prüfung bzw. Weiterentwicklung (und ggf. Vereinheitlichung) des (n–1)-Prinzips, d) NVWA4. Festlegung Zielvorstellung „Verteilnetzinseln“ im Hinblick auf Anwendungsfälle begleitet durch Potenzialstudien? 15. Hatte die Bundesregierung schon vor dem 3. Januar 2026 beschlossen, die Einrichtung eines Innovationszentrums „Resiliente Energieversorgung“ sowie eines Reallabors als Testfeld für eine inselnetzfähige Stromversorgung zu prüfen, wenn ja, wann, und wenn nein, wieso wurde dies erst nach dem 3. Januar 2026 beschlossen? 16. Wann plant das BMWE, die Prüfung der im Bericht vom 13. Januar 2026 genannten Maßnahmen abzuschließen, wann sollen erste Ergebnisse durch wen präsentiert werden, und wann sollen welche konkreten Maßnahmen von der Bundesregierung beschlossen und konkret umgesetzt werden? 17. Prüft bzw. entwickelt die Bundesregierung zurzeit über die genannten Maßnahmen hinaus weitere Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit der Energieinfrastruktur, wenn ja, welche konkret, und wann werden diese durch wen veröffentlicht, beschlossen und konkret umgesetzt? 18. Plant die Bundesregierung Maßnahmen gegen Drohnenangriffe auf kritische Energieinfrastruktur, wenn ja, welche, und wann werden diese durch wen veröffentlicht, beschlossen und konkret umgesetzt? 19. Prüft die Bundesregierung die Forderung des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, Christian Schuchardt, vom 10. Januar 2026 (https://rp-online.de/politik/deutschland/stromausfall-in-berlin-staedte-for dern-blackout-reserve_aid-141999445), mobile Kraftwerke vorzuhalten, damit diese bei einem Stromausfall eingesetzt werden können, wenn ja, wann ist mit einem Ergebnis dieser Prüfung zu rechnen, und wenn nein, warum nicht? 20. Gibt es einen Austausch zwischen der Bundesregierung, der Bundesnetzagentur (BNetzA) und bzw. oder anderen nachgeordneten Stellen bzw. Behörden mit der Ukraine zur Sicherung von Energieinfrastruktur, wenn ja, welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung daraus für die Sicherung der deutschen Energieinfrastruktur, und wie ist vorgesehen, diese Erkenntnisse in konkrete Maßnahmen zur Sicherung der deutschen Energieinfrastruktur einzusetzen? 21. Wie waren die beiden am 10. September 2025 in Adlershof angegriffenen Strommasten nach Kenntnis der Bundesregierung physisch gegen Anschläge gesichert? Welche der ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen waren nach geltender Rechtslage verpflichtend, welche freiwillig, und was würde sich nach dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung des Entwurfs für ein KRITIS- Dachgesetz konkret an diesen Vorgaben ändern? 22. Wie war die am 3. Januar 2026 angegriffene Kabelbrücke in Lichterfelde nach Kenntnis der Bundesregierung physisch gegen Anschläge gesichert? Welche der ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen waren nach geltender Rechtslage verpflichtend, welche freiwillig, und was würde sich nach dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf des KRITIS- Dachgesetzes konkret an diesen Vorgaben ändern? 23. Wie viele vollendete physische Angriffe auf das Stromsystem sind der Bundesregierung für den Zeitraum der letzten zehn Jahre bekannt (bitte die Angaben für die Jahre von 2016 bis 2026 einzeln aufschlüsseln), wie viele der Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils auf Trafostationen, Leitungen oder Strommasten, und wie viele der Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung am Übergang zwischen einem Erdkabel und einem oberirdischen Kabel bzw. einer Freileitung? 24. Wie viele versuchte physische Angriffe auf das Stromsystem sind der Bundesregierung für den Zeitraum der letzten zehn Jahre bekannt (bitte die Angaben für die Jahre von 2016 bis 2026 einzeln aufschlüsseln), wie viele der versuchten Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils auf Trafostationen, Leitungen oder Strommasten, und wie viele dieser versuchten Angriffe erfolgten am Übergang zwischen einem Erdkabel und einem oberirdischen Kabel bzw. einer Freileitung? 25. Wie hoch ist laut Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung der wirtschaftliche Schaden durch den Stromausfall ab dem 10. September 2025? 26. Wie hoch waren laut Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die Kosten für die Wiederherstellung der Stromversorgung durch Stromnetz Berlin nach dem Anschlag auf das Stromnetz am 10. September 2025? 27. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung der wirtschaftliche Schaden durch den Stromausfall ab dem 3. Januar 2026? 28. Wie hoch waren laut Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die Kosten für die Wiederherstellung der Stromversorgung durch „Stromnetz Berlin“ nach dem Anschlag auf das Stromnetz am 3. Januar 2026? 29. Welche Anforderungen bestehen zurzeit auf Bundesebene für Betreiber von Stromnetzen (Übertragungs- und Verteilnetze) hinsichtlich der Überprüfung auf vulnerable Stellen, sieht die Bundesregierung hier gesetzgeberischen Nachjustierungsbedarf, und wenn ja, welchen konkret? 30. Gibt es ein bundesweites Monitoring, mit dem frühzeitig Ausfälle im Stromnetz erkannt werden? Wie verläuft nach Kenntnis der Bundesregierung der Informationsaustausch zwischen den Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern und den zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Kommunen, sieht die Bundesregierung hier Nachjustierungsbedarf, und wenn ja, welchen konkret, beispielsweise hinsichtlich der Erstellung gemeinsamer Lagebilder? 31. Hält das BMWE den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes für geeignet, den Schutz vor Anschlägen auf Stromnetze wie die vom 10. September 2025 und vom 3. Januar 2026 in Zukunft zu erhöhen? 32. Gibt es hinsichtlich der Bewertung, ob das KRITIS-Dachgesetz geeignet ist, identifizierte Missstände bei der Sicherheit der Energienetze zu beseitigen, einen Dissens zwischen verschiedenen Ressorts, wenn ja, zwischen welchen Ressorts und bezüglich welcher Fragen konkret, und welche bundesweiten Programme und Maßnahmen existieren oder sind geplant, um den Ausbau von Redundanzen in Verteilnetzen zu fördern? 33. Inwiefern berücksichtigt der „Maßnahmenkatalog Netzwiederaufbauplan“ der vier Übertragungsnetzbetreiber nach Kenntnis der Bundesregierung Risiken durch gezielte physische Angriffe auf das Stromnetz? Berlin, den 28. Januar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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