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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Geplante Inlandseinsätze der Bundeswehr mit Stand viertes Quartal 2007

<span>Auskunftsverweigerung wegen Sicherheitsbedenken über die von obersten Bundesbehörden beantragten Amtshilfeleistungen der Bundeswehr, Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 GG und deren Unterscheidung von Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter, Prüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit durch das BMVg, Wahrnehmung von Hausrechtsaufgaben außerhalb militärischer Liegenschaften</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

06.12.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/722814. 11. 2007

Geplante Inlandseinsätze der Bundeswehr mit Stand viertes Quartal 2007

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Inge Höger, Jan Korte, Kersten Naumann, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung will die Möglichkeiten für Inlandseinsätze der Bundeswehr erweitern. Verdächtige Flugzeuge sollen abgeschossen werden, bewaffnete Soldaten sollen Objektschutz und Personenkontrollen vornehmen können. Solche Absichten sorgen für erhebliche Beunruhigung in der Bevölkerung.

In der jüngsten Vergangenheit hat die Bundesregierung Entwicklungen eingeleitet, die geeignet sind, eine schrittweise Gewöhnung an die Präsenz bewaffneter Truppenformationen zu erreichen. So hat sich die Zahl der Amtshilfemaßnahmen in den letzten Jahren massiv erhöht (vgl. Bundestagsdrucksache 16/6159). Dabei werden die Soldaten auch für Ordnungsaufgaben bzw. zur direkten Unterstützung der Polizei eingesetzt. Die militärischen Maßnahmen beim G8-Gipfel zeigten, wie weit die Bundesregierung den aus ihrer Sicht zulässigen Rahmen von „Amtshilfe“ nach Artikel 35 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) fasst – nach Ansicht der Fragesteller hat etwa der Einsatz von Spähpanzern und Tornado-Flugzeugen gegen Demonstranten die Verfassung verletzt.

Unverzichtbar ist daher eine effektive und lückenlose parlamentarische Kontrolle. Diese wird allerdings von der Bundesregierung hintertrieben, wie auch die auf Bundestagsdrucksache 16/6301 verfasste Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. nach den geplanten Inlandseinsätzen zeigt. Die Regierung verweigert nähere Angaben unter Hinweis auf – nicht näher erläuterte – Sicherheitsbedenken. Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. kann es nicht angehen, dass bevorstehende Einsätze der Parlamentsarmee Bundeswehr als geheime Kommandosache der Bundesregierung betrieben werden. Der Hinweis darauf, dass „im Wesentlichen“ medizinisches Personal eingesetzt würde, kann nach den Erfahrungen beim G8-Gipfel, wo ohne vorherige Ankündigung Tornados im Einsatz waren, nicht beruhigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie genau begründen sich die Sicherheitsbedenken, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 16/6301 anführt, um nähere Darlegungen über die derzeit von obersten Bundesbehörden beantragten Amtshilfeleistungen zu verweigern?

2

Betrachtet die Bundesregierung die Angaben zu den wesentlichen Inhalten der Amtshilfeersuchen, dem beabsichtigten Zweck des Einsatzes, den spezifisch verlangten Fähigkeiten, Kapazitäten und Gerätschaften der Bundeswehr, der Zahl der eingeplanten Soldaten, dem Datum bzw. dem Zeitraum, dem Ort jeweils gleichermaßen für so sicherheitsrelevant, dass sie ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen will, und wie begründet sie das im Einzelnen?

– den wesentlichen Inhalten der Amtshilfeersuchen,

– dem beabsichtigten Zweck des Einsatzes,

– den spezifisch verlangten Fähigkeiten, Kapazitäten und Gerätschaften der Bundeswehr,

– der Zahl der eingeplanten Soldaten,

– dem Datum bzw. dem Zeitraum,

– dem Ort

3

Hat die Bundesregierung Überlegungen darüber angestellt, dass eine pauschale Auskunftsverweigerung unter Verweis auf nicht spezifizierte Sicherheitsbedenken in Widerspruch zur Auskunftsverpflichtung steht, und es der Charakter der Bundeswehr als Parlamentsarmee geradezu gebietet, dem Parlament Auskunft über bevorstehende Einsätze bzw. Verwendungen auch im Inland zu gewähren, und wenn ja, ist die Bundesregierung nun bereit, einige der in Frage 2 genannten Details bekannt zu geben (bitte ggf. ausführen)?

4

Worin unterscheiden sich Amtshilfeleistungen nach Artikel 35 Abs. 1 GG und so genannte Unterstützungsleistungen Dritter in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht voneinander?

5

Wird die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Amtshilfeleistungen wie für Unterstützung Dritter tatsächlich, wie in der Antwort zu den Fragen 1f und 2g auf Bundestagsdrucksache 16/6301 ausgeführt, jeweils vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) geprüft, und wenn ja, wie ist dann der Hinweis der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/6317 zu verstehen, demzufolge die Entscheidungsgewalt bei geringerwertigen Amtshilfeersuchen auch auf Divisionsebene liegen kann?

6

Wie genau gestaltet sich nun die verfassungsrechtliche Prüfung von Amtshilfeersuchen und Unterstützungsanforderungen und in welchen Dienstvorschriften, Anweisungen und anderen Regelungen sind die entsprechenden Zuständigkeiten und Entscheidungsgrundlagen niedergelegt? Welche Regelungen gelten für den Einsatz von Soldaten zur Wahrnehmung von Hausrechtsaufgaben außerhalb militärischer Liegenschaften?

7

Welche bevorstehenden Einsätze der Bundeswehr auf Grundlage von Artikel 35 Abs. 1 GG (Amtshilfe) sind zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage wann und durch wen beschlossen worden?

a) Wer hat die Amtshilfeersuchen gestellt, und was ist der jeweilige Wortlaut?

b) Falls die Bundesregierung den Wortlaut nicht veröffentlichen will:

– worin besteht der wesentliche Inhalt des jeweiligen Ersuchens,

– was ist der beabsichtigte Zweck,

– welche Fähigkeiten, Kapazitäten, Gerätschaften sollen eingesetzt werden,

– wie viele Soldaten inklusive der zur „Eigensicherung“ abgestellten werden zum Einsatz kommen, und wie viele davon sind bewaffnet,

– welche Aufgaben sollen diese erfüllen,

– an welchem Datum bzw. in welchem Zeitraum und an welchem Ort bzw. in welcher Region soll der Einsatz stattfinden,

– welche Kosten werden dabei entstehen, und wer kommt für diese auf (für den Fall, dass einzelne Details aus Sicherheitsbedenken nicht mitgeteilt werden, diese Sicherheitsbedenken bitte genau erläutern und die anderen Details angeben)?

8

Wie viele noch nicht beschlossene Amtshilfeersuchen liegen zum Zeitpunkt der Bundeswehr dieser Anfrage seit wann vor, die um einen Amtshilfeeinsatz der Bundeswehr ersuchen (bitte nach dem Schema der Frage 7 beantworten)?

9

Wie viele Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter durch die Bundeswehr sind derzeit wann und durch wen beschlossen worden (bitte nach dem Schema der Frage 7 beantworten)?

10

Welche Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter durch die Bundeswehr sind derzeit seit wann beantragt (bitte nach dem Schema der Frage 7 beantworten)?

11

Ist in den vorhergehenden Fragen auch der angefragte bzw. beschlossene Einsatz von Feldjägern zur Wahrnehmung des Hausrechts außerhalb militärischer Liegenschaften enthalten (wenn ja, bitte angeben, wenn nein, bitte nach dem Schema der Frage 7 erläutern)?

Berlin, den 13. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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