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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet
Speicherungsanlässe in der Datei "Gewalttäter Sport" und Datenübermittlung in die USA, Kanada und Mexiko anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2026
Fraktion
DIE LINKE
Datum
11.05.2026
Aktualisiert
26.05.2026
BT21/589711.05.2026
Speicherungsanlässe in der Datei "Gewalttäter Sport" und Datenübermittlung in die USA, Kanada und Mexiko anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2026
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5897
21. Wahlperiode 11.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jorrit Bosch, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Desiree
Becker, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel,
Vinzenz Glaser, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren
Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören
Pellmann, Heidi Reichinnek, Lea Reisner, Zada Salihović, David Schliesing,
Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und
der Fraktion Die Linke
Speicherungsanlässe in der Datei „Gewalttäter Sport“ und Datenübermittlung in
die USA, Kanada und Mexiko anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2026
Vom 11. Juni 2026 bis zum 19. Juli 2026 findet in den USA, Kanada und
Mexiko die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer statt. Das Team des
Deutschen Fußballbundes (DFB) wird seine Vorrundenspiele in den USA und
Kanada bestreiten. Je nach Abschneiden sind im weiteren Turnierverlauf jedoch
auch Spiele in Mexiko möglich.
Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass eine große Zahl Fußballfans aus
Deutschland in die genannten drei Länder reisen wird. In der Vergangenheit hat
es – beispielsweise anlässlich der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer
2018 in Russland – eine Weitergabe von Daten aus der Datei „Gewalttäter
Sport“ (DGS) gegeben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 34 auf Bundest
agsdrucksache 19/2922, S. 26).
In dieser Verbunddatei sind, anders als der Name suggeriert, nicht nur
Gewalttäterinnen und Gewalttäter erfasst. Schon eine Personalienfeststellung kann
reichen, um in der DGS gespeichert zu werden (vgl. https://lzpd.polizei.nrw/artike
l/datei-gewalttaeter-sport). Personen, die in die Verbunddatei aufgenommen
werden, werden nicht automatisch darüber informiert. Im Übrigen erklärte
2024 das Bundesverfassungsgericht die DGS für teilweise verfassungswidrig
(1 BvR 1160/19).
Vor diesem Hintergrund und angesichts der sehr unterschiedlichen
Sicherheitslage in den drei die Weltmeisterschaft ausrichtenden Ländern besteht für
Menschen, die planen, anlässlich des Turniers in eines oder mehrere dieser Länder
zu reisen, ein berechtigtes Interesse, frühzeitig zu erfahren, ob Daten aus der
DGS an Behörden in besagten Ländern weitergegeben worden sind oder noch
gegeben werden – nicht zuletzt, um die Möglichkeit zu bekommen, rechtzeitig
vor Abreise ein Datenauskunftsersuchen zu stellen, um herauszufinden, ob sie
in der Datei „Gewalttäter Sport“ geführt werden, und gegebenenfalls ihre
Reisepläne entsprechend anzupassen. Selbiges gilt in ähnlicher Weise für die
Weitergabe anderer personenbezogener Daten.
Darüber hinaus müssen sich nach Ansicht der Fragestellenden Reisende, vor
allem jedoch queere Menschen sowie Schwarze, Indigene und People of Color
(BIPoC), angesichts des Handelns der amerikanischen Bundesregierung und
insbesondere der Behörde United States Immigration and Customs
Enforcement (ICE) ernsthaft die Frage stellen, ob für sie eine Reise in die Vereinigten
Staaten sicher und angstfrei möglich ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen sind derzeit insgesamt in der Datei „Gewalttäter
Sport“ (DGS) erfasst (bitte nach Speicherungsgrund, Tatbeständen und
den Eintrag veranlassenden Polizeibehörden aufschlüsseln)?
2. Wie viele Personen sind je Bundesland in der DGS erfasst (bitte
aufschlüsseln)?
3. Wie viele Personen sind je Vereinszugehörigkeit in der DGS erfasst (bitte
aufschlüsseln)?
4. Wie viele Personen, die aus vergleichbaren Dateien des Auslands
übermittelt wurden, sind insgesamt in der DGS erfasst?
5. Wie viele Personen davon sind je Land und je Vereinszugehörigkeit (bitte
beides aufschlüsseln) in der DGS erfasst?
6. Um welche vergleichbaren Dateien welcher Organisationen aus welchen
Ländern handelt es sich dabei (bitte aufschlüsseln, wie viele Personen aus
je welcher Datei übermittelt wurden)?
7. Wie viele Einträge in der Datei sind mit digitalem Bildmaterial zu den
erfassten Personen verknüpft?
8. Die Daten wie vieler Personen wurden ab dem Jahr 2018 gelöscht, und
wie viele wurden nach Überprüfung, ob sie zu löschen sind, nicht gelöscht
(bitte nach Jahr, ursprünglichem Speicherungsgrund, Tatbeständen, den
Eintrag veranlassenden Polizeibehörden sowie dem Grund für die
Löschung bzw. Nichtlöschung aufschlüsseln)?
9. Wie viele Auskunftsersuchen wurden ab dem Jahr 2018 von
Privatpersonen oder deren anwaltlichen Vertretungen an die Bundespolizei gerichtet
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
10. Wie viele der auskunftssuchenden Personen, die in der DGS gespeichert
waren bzw. sind, haben ein Löschungsersuchen an die Bundespolizei
gerichtet, und wie vielen Löschungsersuchen wurde stattgegeben (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
11. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 bis zum
gegenwärtigen Zeitpunkt Gefährderansprachen, Meldeauflagen und
Ausreiseuntersagungen durchgeführt oder ausgesprochen (bitte jeweils
aufschlüsseln)?
12. Von insgesamt wie vielen Personen wurden Daten aus der DGS anlässlich
der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 von der Bundespolizei
oder anderen Behörden jeweils an kanadische, mexikanische oder US-
amerikanische Behörden übermittelt (bitte, sofern möglich, nach
Behörden, an die die Daten übermittelt wurden, aufschlüsseln)?
13. Wann wurden diese Daten an die kanadischen, mexikanischen oder US-
amerikanischen Behörden jeweils übermittelt (bitte Datum der
Datenübermittlung jeweils einzeln aufschlüsseln)?
14. Wer hat aufgrund welcher Kriterien die übermittelten Daten ausgewählt
und auf welcher Rechtsgrundlage?
15. Im Vorfeld wie vieler Datenübermittlungsentscheidungen wurde der
Datenschutzbeauftragte des Bundespolizeipräsidiums beteiligt?
16. Bei wie vielen Personen, deren Daten zur Übermittlung in Betracht
gezogen wurden, wurde auf eine Datenübermittlung verzichtet und aus je
welchen Gründen?
17. Ist im Zusammenhang mit der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der
Männer 2026 eine weitere Datenübermittlung an Behörden Mexikos, Kanadas
oder der USA geplant oder zu erwarten?
18. Hat es im Zusammenhang mit der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der
Männer 2026 eine Datenweitergabe an Behörden anderer als der
genannten Staaten gegeben, oder ist eine solche geplant oder zu erwarten, und
wenn ja, in welchem Umfang (bitte genaue Zahlen nennen und nach
Staaten aufschlüsseln)?
19. Hat es im Zusammenhang mit der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der
Männer 2026 eine Datenweitergabe an nicht- oder überstaatliche Dritte
gegeben, oder ist eine solche geplant oder zu erwarten, und wenn ja, in
welchem Umfang (bitte genaue Zahlen nennen und nach Empfänger
aufschlüsseln)?
20. Ist bei den Spielen der deutschen Nationalmannschaft oder auch
anderswo – etwa im Umfeld ihres Quartiers in Winston-Salem – ähnlich wie bei
vorherigen Turnieren der Einsatz szenekundiger Beamter beschlossen,
angefragt oder angedacht (wenn ja, bitte Anzahl nennen)?
21. Hat es Arbeitstreffen (persönlich, telefonisch, hybrid oder digital)
zwischen der Bundesregierung und/oder Bundesbehörden einerseits sowie
Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen oder von Behörden eines
der oder mehrerer Austragungsländer gegeben, bei denen eine mögliche
oder tatsächliche Kooperation in den Bereichen Sicherheit, Polizei oder
Datenweitergabe in Bezug auf die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer
2026 besprochen wurde (bitte nach Datum und teilnehmenden
Organisationen aufschlüsseln)?
22. Werden Beamtinnen und Beamte deutscher Sicherheitsbehörden im
Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 in einem oder
mehreren der Austragungsländer im Einsatz sein (bitte geplante Anzahl der
einzusetzenden Beamtinnen und Beamten nach Staat und Polizeibehörde
aufschlüsseln)?
23. Ist ein Einsatz von Beamtinnen und Beamten deutscher
Sicherheitsbehörden im von Andrew Giuliani, dem Executive Director der White House
Task Force on the FIFA World Cup 2026, angekündigten International
Police Cooperation Center beschlossen, angefragt oder angedacht (bitte
ausführen)?
24. Wie reagiert die Bundesregierung darauf, dass laut Angaben von Amnesty
International von den 16 WM (Weltmeisterschaft)-Spielorten lediglich
vier (Atlanta, Dallas, Houston, Vancouver) die von der FIFA geforderten
Menschenrechts-Aktionspläne vorgelegt haben und somit für zwei der
drei Spielorte der DFB-Auswahl in der Vorrunde (Toronto, East
Rutherford) keine solchen Pläne vorliegen?
25. Hat die Bundesregierung gegenüber der FIFA, dem DFB oder den
zuständigen US-amerikanischen bzw. kanadischen Behörden darauf hingewirkt,
dass auch für die Spielorte der DFB-Auswahl in der Vorrunde Toronto und
East Rutherford vollständige und wirksame Aktionspläne vorgelegt
werden (wenn ja, bitte ausführen, in welcher Form und mit welchem Erfolg,
und wenn nein, weshalb nicht)?
26. Bewertet die Bundesregierung die bislang vorliegenden Aktionspläne und
insbesondere jenen für den Spielort der DFB-Auswahl in der Vorrunde
Houston als hinreichend geeignet, deutsche Staatsangehörige und andere
aus Deutschland anreisende Besucherinnen und Besucher der FIFA
Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 vor den von
Menschenrechtsorganisationen dokumentierten Risiken wie etwa willkürlichen
Festnahmen, Racial Profiling, Gefahren für queere Menschen sowie die
Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu schützen (bitte
ausführen)?
27. Warum hat die Bundesregierung – anders als in den allgemeinen Reise-
und Visahinweisen des Auswärtigen Amts für die USA in der Version
nach den letzten Änderungen vom 13. März 2026 – in den speziell für die
WM 2026 erstellten „Wichtigen Infos für deutsche Fans der WM 2026 in
den USA“ auf der Website der Deutschen Botschaft Washington (www.ge
rmany.info/us-de/2755650-2755650) nicht darauf hingewiesen, dass
Transpersonen, in deren Reisedokumenten das Geschlechtsmerkmal mit
einem „X“ eingetragen ist, mit einer Einreiseverweigerung durch US-
amerikanische Grenzbehörden rechnen müssen (bitte ausführen)?
28. Warum weisen weder die „Wichtigen Infos für deutsche Fans der WM
2026 in den USA“ der Deutschen Botschaft Washington noch die
allgemeinen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für die
USA in der Version nach den letzten Änderungen vom 13. März 2026
explizit darauf hin, dass Schwarze, Indigene und People of Color (BIPoC)
spätestens seit der Entscheidung des Supreme Court of the United States
im Fall Vasquez Perdomo v. Noem vom 8. September 2025 (www.suprem
ecourt.gov/opinions/24pdf/25a169_5h25.pdf) rein aufgrund ihrer äußeren
Erscheinung oder ihres Akzents einer stark erhöhten Gefahr ausgesetzt
sind, ohne sich eines Vergehens schuldig gemacht zu haben, Opfer
sogenannter Raids von Agentinnen und Agenten der US-amerikanischen
Grenz- und Einwanderungsbehörden zu werden, obwohl das Auswärtige
Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für andere Länder
durchaus gruppenspezifische Warnungen, etwa für queere Menschen bzw.
LGBTIQ oder Frauen, ausspricht und solche zielgruppenspezifischen
Hinweise also gängige Praxis sind, und plant die Bundesregierung eine
entsprechende Ergänzung der genannten Dokumente (bitte ausführen)?
29. Welche konkreten Vorkehrungen und Maßnahmen hat die
Bundesregierung für die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 getroffen,
damit deutsche Staatsangehörige, denen die Einreise verweigert wird oder
die von US-amerikanischen Grenz- und Einwanderungsbehörden
festgenommen, inhaftiert oder mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen
konfrontiert werden, proaktiv konsularische Unterstützung erhalten (bitte
ausführen, und wenn nein, bitte begründen)?
30. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass personenbezogene Daten
deutscher Staatsangehöriger, die im Rahmen der FIFA Fußball-
Weltmeisterschaft der Männer 2026 an US-amerikanische, kanadische
oder mexikanische Behörden übermittelt wurden, nach Ende des Turniers
durch diese Behörden tatsächlich gelöscht werden, genauer gesagt,
a) auf welchem konkreten Kontrollmechanismus beruht diese
Gewährleistung,
b) inwiefern unterscheidet sich dieser Mechanismus von dem Verfahren,
das die Bundesregierung anlässlich der FIFA Fußball-
Weltmeisterschaft der Männer 2018 gegenüber Russland angewandt
hat und das nach ihrer eigenen Auskunft (Antwort zu Frage 24 auf
Bundestagsdrucksache 19/3009) allein auf einer schriftlichen
Mitteilung der russischen Behörden über die erfolgte Löschung beruhte,
c) und falls kein weitergehender Kontrollmechanismus besteht, warum
hat die Bundesregierung für die WM 2026 kein Verfahren entwickelt,
das über eine bloße Löschungsbestätigung durch die empfangenden
Behörden hinausgeht (bitte ausführen)?
Berlin, den 28. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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