Koordinierte Flugbewegungen versus Betriebsgenehmigung am Flughafen Düsseldorf
der Abgeordneten Winfried Hermann, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Bettina Herlitzius, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ausweislich einer Antwort des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Horst Becker und Oliver Keymis vom 10. September 2007 hat der Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland am Flughafen Düsseldorf für Ankünfte am Gate um 22 Uhr in den Monaten Januar bis Juni 2007 durchschnittlich täglich 8 Flugbewegungen koordiniert. An insgesamt 42 Tagen in diesem Zeitraum wurden um Punkt 22 Uhr sogar 10 bzw. 11 Landungen koordiniert. Entsprechend der Antwort des Landesverkehrsministeriums fällt erst ab einer koordinierten Flugplanzeit von 22.05 Uhr eine Landung planerisch in den Bereich von 22 bis 23 Uhr. Gemäß der Definition des Bundesimmissionsschutzrechtes und des Fluglärmgesetzes beginnt die Nacht dagegen um 22 Uhr.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Warum beginnt für den Flughafenkoordinator die Nacht erst um 22.05 Uhr, während gemäß Immissionsschutzrecht und Betriebsgenehmigung die Nacht um 22 Uhr beginnt?
Wie viel Zeit muss aus Sicherheitsgründen wenigstens zwischen der Landung von zwei Flugzeugen am Flughafen Düsseldorf liegen?
Warum werden für Ankünfte am Gate um 22 Uhr regelmäßig bis zu 11 Landungen koordiniert und damit nicht der Nacht zugerechnet?
Wie will der Flughafenkoordinator bzw. seine Aufsicht, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), bei 11 koordinierten Landungen um 22 Uhr und durchschnittlich 25 koordinierten Landungen zwischen 22 und 23 Uhr verhindern, dass es zu einer Missachtung der Nachtflugregelung am Flughafen Düsseldorf kommt?
Wie stellt der Flughafenkoordinator bzw. seine Aufsicht, das BMVBS sicher, dass nicht schon durch die Koordinierung die gültigen Stundeneckwerte am Düsseldorfer Flughafen unterlaufen werden, insbesondere der derzeit gültige Wert von 25 koordinierten Landungen 22 bis 23 Uhr bzw. der im Winterflugplan 2007/2008 gültige Wert von 15 koordinierten Landungen 22 bis 23 Uhr?
Ist das BMVBS der Auffassung, dass die Stundeneckwerte am Düsseldorfer Flughafen verbindlich und damit einzuhalten sind?
Wenn das BMVBS der Auffassung ist, dass die Stundeneckwerte am Düsseldorfer Flughafen verbindlich und damit einzuhalten sind, warum wird die Einhaltung dann nicht kontrolliert?
Teilt das BMVBS die offensichtliche Einschätzung des Ministers für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Oliver Wittke, dass es sich bei den Stundeneckwerten um unverbindliche Richtwerte handelt?
Was will das BMVBS in Zukunft dafür tun, dass diese Eckwerte eingehalten werden?