Ziviler Friedensdienst
der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert Blüm, Siegfried Helias, Joachim Hörster, Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski, Marlies Pretzlaff, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Christian Ruck, Heinz Schemken und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat 1999 das Instrument eines zivilen Friedensdienstes (ZFD) in Verantwortung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen. Hierfür wurde im Einzelplan 23 des Bundeshaushalts ein eigener Haushaltstitel „Ziviler Friedensdienst“ eingerichtet. Gemäß der Konzeption des BMZ ist der ZFD grundsätzlich als Einsatz von entsprechenden qualifizierten Fachkräften der anerkannten Entwicklungsdienste konzipiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie viele Einzelprojekte sind bislang im Rahmen des ZFD bewilligt worden und aus dem entsprechenden Haushaltstitel des Einzelplans 23 durch den Bund gefördert worden?
In welchen Ländern sind bislang wie viele Projekte des ZFD realisiert worden?
Wie viele der bislang bewilligten Projekte des ZFD können jeweils einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet werden, die nach der Konzeption des BMZ für den ZFD vorgesehen sind:
a) Stärkung von Friedenspotentialen,
b) Vermittlung bei Konflikten,
c) Beiträge zur Versöhnung und Wiederaufbau?
Welche Haushaltsmittel (Soll) standen aus dem Einzelplan 23, Titel 686 02 (ab dem Bundeshaushalt 2001 Titel 687 02) für den ZFD zur Verfügung? Welche Mittel plant die Bundesregierung im Haushaltsplan 2002 für den ZFD zur Verfügung zu stellen?
Wie hoch waren die tatsächlichen Ausgaben (Ist) aus dem Einzelplan 23, Titel 686 02 (ab dem Bundeshaushalt 2001 Titel 687 02) für den ZFD?
Nach welchen Bewilligungsbestimmungen werden die Haushaltsmittel des ZFD den einzelnen Projektträgern zur Verfügung gestellt? Wie haben sich diese Bestimmungen bislang in der Praxis bei der Abwicklung der Projekte des ZFD bewährt? Sind derzeit Änderungen geplant?
Wie hoch sind die Verwaltungskostenzuschüsse, die die einzelnen Träger von Projekten des ZFD prozentual für jedes Projekt geltend machen können?
Wie hoch sind die Ausgaben für das Sekretariat des ZFD, das beim Deutschen Entwicklungsdienst (DED) angesiedelt ist, aufgeschlüsselt für die Jahre 1999, 2000 und 2001?
Ist das Sekretariat des ZFD beim DED eine eigene Arbeitseinheit oder ist es personalidentisch mit dem eigenen ZFD-Referat des DED?
Hat sich diese Aufgabenübertragung an den DED, nach der der DED mit der organisatorischen Abwicklung des ZFD beauftragt ist und für die Weiterleitung der für den ZFD bereitgestellten Mittel an die anderen beteiligten Träger zuständig ist, aus der Sicht des BMZ bewährt, oder sind Änderungen für die Zukunft vorgesehen?
Werden bzw. wurden aus dem Haushaltstitel 687 02 (früher 686 02) des Einzelplans 23 durch das BMZ auch andere Maßnahmen und Vorhaben finanziert als reine ZFD-Vorhaben und -Projekte, und wenn ja, welche?
Wie viele der bislang bewilligten Projekte des ZFD werden jeweils von den anerkannten Entwicklungsdiensten DED, AGEH, DÜ, Eirene, Weltfriedensdienst, Forum ziviler Friedensdienst und Aktionsgemeinschaft Dienste für den Frieden als Projektträger durchgeführt?
Hat sich die Regelung, nach der die Vorbereitung und Entsendung der Fachkräfte im ZFD gemäß dem Konzept des BMZ durch die anerkannten Entwicklungsdienste erfolgt, bewährt oder sind Änderungen geplant, und wenn ja, welche?
Ist vorgesehen, dass künftig auch die politischen Stiftungen das Instrument des ZFD zum Einsatz bringen können und sie in den Kreis der Träger des ZFD aufgenommen werden, da Krisenprävention und Konfliktbewältigung auch Bestandteile der Arbeit der politischen Stiftungen sind?
Wie viele Personen haben sich seit der Einführung des ZFD im Jahr 1999 für eine Tätigkeit als Fachkraft im Rahmen des ZFD beworben? Wie viele Personen konnten tatsächlich für einen Einsatz ausgebildet werden? Wie viele Personen konnten in einem konkreten Projekt des ZFD zum Einsatz kommen?
Wie werden die Fachkräfte gewonnen, und wie werden sie auf ihre Aufgaben und ihren Einsatz vorbereitet, da Fachkräfte, die im Rahmen des ZFD eingesetzt werden, einer besonderen Qualifizierung und Vorbereitung bedürfen? Wie sind die einheitlichen Standards definiert, die nach dem Konzept des BMZ für Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des ZFD zugrunde gelegt werden sollen?
Hat sich die Regelung, nach der die rechtliche Absicherung von Fachkräften im ZFD im Rahmen des Entwicklungshelfergesetzes erfolgt, für die Fachkräfte im ZFD bewährt oder sind Änderungen geplant?
Wie erfolgt bei der Gewinnung von Fachkräften für den ZFD und bei der inhaltlichen Ausrichtung der Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen eine Abgrenzung zur Gewinnung, Ausbildung und Einsatz von Friedensfachkräften in Verantwortung des Auswärtigen Amtes (AA)? Gibt es Überschneidungen zwischen beiden Personengruppen?
Sind bislang ZFD-Fachkräfte für multilaterale Missionen der EU, der OSZE und der UN angefordert worden, da nach dem Konzept des BMZ mittel- bis langfristig ein Personalpool von ZFD-Fachkräften gebildet werden soll, auf den die Bundesregierung auch zur Unterstützung zugreifen kann? Wenn für solche Missionen ZFD-Fachkräfte eingesetzt werden, wie unterscheidet sich deren Einsatz von den Aufgaben, die für entsprechende Missionen die Friedensfachkräfte in Verantwortung des AA wahrnehmen?
Wie wird gemäß dem Konzept des BMZ die Entscheidung über Gesamtprogramm und Einsätze des ZFD im Einvernehmen mit dem AA praktiziert? Wie viele beantragte Projekte der unterschiedlichen Träger des ZFD konnten bislang nicht bewilligt werden, weil das entsprechend notwendige Einvernehmen zwischen dem BMZ und dem AA nicht hergestellt werden konnte?
Mit welchen Staaten konnten bislang Einsätze im Rahmen von Fachkräften im ZFD auf der Grundlage von Rahmenabkommen, mit welchen Staaten auf der Grundlage von Notenwechseln vereinbart werden, da Fachkräfte im ZFD, die durch den DED selbst eingesetzt werden, auf der Grundlage von Rahmenabkommen oder Notenwechseln mit den Rgierungen des jeweiligen Partnerlandes arbeiten sollen?
Wie viele Projekte des ZFD werden mit lokalen Partnerorganisationen in den jeweiligen Ländern durchgeführt? Gibt es Projekte des ZFD, die ohne einen lokalen Partner durchgeführt werden? Wenn ja, wie viele sind dies?
Ist der Programmausschuss für den ZFD mittlerweile gebildet worden? Wer sind die Mitglieder dieses Programmausschusses? Wie oft hat der Programmausschuss bislang getagt?
Trifft es zu, dass im BMZ eine Beratungsstelle Friedensentwicklung geschaffen werden soll?
Aus welchen Haushaltstiteln sollen die Sach- und Personalkosten für eine neue Beratungsstelle Friedensentwicklung im BMZ bestritten werden? Wie hoch wird der Mittelbedarf insgesamt sein?
Welche Aufgaben soll die geplante Beratungsstelle Friedensentwicklung im BMZ wahrnehmen?
Ist die Einrichtung einer Beratungsstelle Friedensentwicklung zwischen dem BMZ und dem AA abgestimmt? Wie werden die jeweiligen Aufgaben des BMZ und des AA in diesem Aufgabenfeld gegeneinander abgegrenzt?
Ist die Evaluierung der Arbeit des ZFD seitens des BMZ bereits in Auftrag gegeben worden, nachdem laut Konzept des BMZ die Arbeit des ZFD nach drei Jahren evaluiert werden soll und mit Ablauf des Jahres 2001 das Instrument des ZFD seit drei Jahren besteht? Wenn ja, durch wen soll die Evaluierung durchgeführt werden?