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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Konsequenzen aus der Festnahme eines hohen Europol-Beamten und aus dem Urteil gegen einen BND-Beamten (Nachfrage) (G-SIG: 14012210)

Privatgeschäfte des BND-Mitarbeiters C.R.K.

Fraktion

PDS

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

16.08.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/670017. 07. 2001

Konsequenzen aus der Festnahme eines hohen Europol-Beamten und aus dem Urteil gegen einen BND-Beamten (Nachfrage)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Roland Claus und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS zu den „Konsequenzen aus der Festnahme eines hohen Europol-Beamten und aus dem Urteil gegen einen BND-Beamten“ (Bundestagsdrucksache 14/6667) sind mehrere Fragen ausweichend, einige überhaupt nicht beantwortet worden. So wird die Frage, seit wann die Bundesregierung über die Kontakte zwischen dem Europol-Beamten N. P. (gegen den inzwischen wegen Verdachts auf schweren Betrug und Urkundenfälschung ermittelt wird) und (dem inzwischen nach Albanien versetzten bayerischen Kriminaldirektor) K. E. S. informiert war, nicht beantwortet.

Auch die Frage, welche Verbindungen zwischen dem Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) C. R. K. und der Firmengruppe Radial bestanden und ob C. R. K. diesbezüglich im Auftrag des BND oder als Privatmann handelte, werden nicht bzw. ausweichend beantwortet.

So erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass C. R. K. „als Privatmann“ „je zehn Aktien“ an drei von der Firma Radial 1998 gegründeten Start-Ups erworben und später wieder verkauft habe. Bei diesen drei Start-Ups handelt es sich nach Berichten um die Firmen Farsi Development Company N.V., Slavic Development Company N.V. und Bahassa Development Company N.V.

Im Unterschied dazu wird C. R. K. in öffentlichen Firmendokumenten jedoch bei der Farsi Development als Alleingesellschafter („Vennot“) geführt, bei den beiden anderen Start-Ups ist Alleingesellschafter die Radial Belgium/Cestus, bei der C. R. K. Mitglied der Geschäftsführung ist. Die drei Gesellschaften verfügen über eine für Start-Ups beachtliche Kapitalausstattung von jeweils 278 Mio. belgischen Franc, also ca. 13,9 Mio. DM (vgl. Neues Deutschland vom 18. Juli 2001).

Diese Start-Ups wurden ab September 1998 gegründet und erwarben kurze Zeit später Lizenzen für Sprach- und Übersetzungstechnologie von der belgischen Firma Lernout & Hauspie Speech Products N.V. Nach Bekanntgabe des Jahresergebnisses 1999, das im Hinblick auf Lizenzgeschäfte mit den Start-Ups sehr positiv aussah, stieg der Aktienkurs der LHSP innerhalb von fünf Monaten auf annähernd das Vierfache, von 16 US-Dollar im November 1999 auf ca. 70 US-Dollar im April 2000. Aufgrund seiner direkten und indirekten Involvierung in die Start-Ups ist der BND-Mitarbeiter C. R. K. vermutlich als „Insider“ im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes zu verstehen.

Im Verlauf des Jahres 2000 stellte sich dann heraus, dass es sich bei den zwischenzeitlich geschlossenen Lizenzabkommen zwischen Lernout & Hauspie und den Start-Ups im Wesentlichen um Scheingeschäfte gehandelt hat. In Folge musste Lernout & Hauspie die Geschäftsergebnisse der Jahre 1998 und 1999 im 2. Quartal 2000 um ca. 277 Mio. US-Dollar nach unten korrigieren. In Belgien werden strafrechtliche Ermittlungen gegen das Management von Lernout & Hauspie und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geführt, ersteren wird u. a. Aktienkursmanipulation vorgeworfen.

Offen bleibt nach der Antwort der Bundesregierung auch, ob es beim BND erlaubt ist, dass BND-Angestellte unter ihrem Decknamen Privatgeschäfte tätigen oder ob nicht, und wenn nicht, wie dann ein solches Verhalten sanktioniert wird.

Erstaunlich ist schließlich die Antwort der Bundesregierung, wonach sie erst „im Dezember 2000“ von den Verbindungen zwischen ihrem BND-Mitarbeiter C. R. K. und der Firmengruppe Radial erfahren haben will. Schließlich wurde über diese Geschäfte bereits am 26. Oktober 2000 im „Wall Street Journal“ berichtet.

Nach allem, was bisher bekannt ist, verdichtet sich der Eindruck, dass der BND über den BND-Mitarbeiter C. R. K. und sein Firmennetzwerk die einzig relevante Entwicklungsschmiede für automatische Sprach- und Texterkennung aus mitgehörten Daten und Nachrichten wirtschaftlich kontrolliert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Dürfen BND-Mitarbeiter unter ihrem Decknamen Privatgeschäfte tätigen bzw. durfte der BND-Angestellte C. R. K. solche Geschäfte tätigen? Wenn ja: Handelte C. R. K. dabei in seinem persönlichen Interesse oder in dem des BND? Wem fließen etwaige Gewinne aus diesen Geschäften zu, wer haftet für evtl. in diesem Zusammenhang entstandene Schäden? Wenn nein, wie wird das sanktioniert? Wurden diese Sanktionen auch gegen den BND-Mitarbeiter C. R. K. ergriffen?

2

Wie viele Ermittlungsverfahren und abgeschlossene Strafverfahren laufen gegen den BND-Mitarbeiter C. R. K. derzeit in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen EU-Staaten (bitte die Verfahren, die darin erhobenen Vorwürfe und die bisher ergangenen Urteile im Einzelnen aufführen)?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des BND und von Europol im Zusammenhang mit dem Projekt Sensus? Wenn ja, welche Verfahren sind das im Einzelnen, gegen welche Mitarbeiter des BND und von Europol richten sich diese Ermittlungen?

4

Wie hoch sind ggfs. die wirtschaftlichen Schäden, die Gegenstand dieser Ermittlungen sind, wer ist der Geschädigte und wer muss für diese Schäden ggf. aufkommen (bitte nach den einzelnen Ermittlungsverfahren auflisten)?

5

Welche Schäden sind im Zusammenhang mit der geschilderten Tätigkeit des BND-Mitarbeiters C. R. K. bisher bei Dritten entstanden und wer haftet für diese Schäden? Kommen nach Ansicht der Bundesregierung aus diesen Schäden eventuell Schadensersatzansprüche auf den Bund zu oder sind solche Ansprüche bereits erhoben worden? Wenn ja, von wem, in welchem Zusammenhang und in welcher Höhe? Wie will die Bundesregierung mit diesen Ansprüchen verfahren?

6

Welche Funktionen hatte bzw. hat der BND-Mitarbeiter C. R. K. heute noch in den genannten Start-Ups (bitte nach Firmen und Zeitperioden einzeln auflisten)?

7

Wurden für die Kapitalausstattung oder sonstige Zwecke der Start-Ups Mittel des BND eingesetzt? Wenn ja, aus welchem Haushaltstitel? Wenn nein: Woher stammt die beachtliche Kapitalausstattung der Farsi Development Company N.V., deren Alleingesellschafter der BND-Angestellte C. R. K. ist bzw. war?

8

Welche anderen Gesellschafter und Geschäftsführer hatten bzw. haben diese Start-Ups und in welcher Verbindung standen bzw. stehen diese zu dem BND-Mitarbeiter C. R. K. bzw. zum BND?

9

In welcher Weise war der BND-Mitarbeiter C. R. K. direkt oder indirekt am Abschluss der Lizenzgeschäfte zwischen den Start-Ups und Lernout & Hauspie beteiligt?

10

Hat der BND bzw. der BND-Mitarbeiter C. R. K. von dem zeitweisen Kursanstieg der Aktie von Lernout & Hauspie zwischen November 1999 und April 2000 profitiert?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, ob gegen C. R. K. strafrechtliche Ermittlungen im In- oder Ausland geführt werden im Zusammenhang mit Vorwürfen a der Aktienkursmanipulation und b Insidergeschäften?

12

Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Antwort, sie habe erst im Dezember 2000 von den privaten Geschäften des BND-Mitarbeiters C. R. K. erfahren, mit der Tatsache, dass über seine Beteiligung an den Start-Ups unter voller Namensnennung bereits zwei Monate vorher im „Wall Street Journal“ berichtet wurde?

13

Hält die Bundesregierung die wirtschaftliche Kontrolle europäischer Firmen zur automatischen Sprach- und Texterkennung für eine Aufgabe des BND? Wenn ja, mit welcher Bestimmung im Gesetz über den BND ist das vereinbar? Wenn nein, welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um diese Kontrolle zu beenden?

14

Hat die Bundesregierung die im Zusammenhang mit der Verurteilung des BND-Mitarbeiters C. R. K. entstandenen Schäden bei der betroffenen Firma inzwischen geheilt? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 12. Juli 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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