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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Situation von Mädchen und Frauen in Afghanistan (G-SIG: 14013017)

Gewalt gegen Frauen in Afghanistan, Inhaftierungen, Anwendung der Scharia, allgemeine Situation der Frauen, Unterstützung durch die Bundesregierung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

27.08.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/983529. 07. 2002

Situation von Mädchen und Frauen in Afghanistan

der Abgeordneten Carsten Hübner, Petra Bläss, Roland Claus und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Auch nach dem Ende des Taliban-Regimes ist die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan äußerst problematisch. Zwar haben sie gesellschaftlich größere Freiräume sowie Zugang zu Bildung und gesundheitlicher Versorgung, die körperliche Gefährdung von Frauen und Mädchen ist jedoch weiterhin erheblich. Nach Jahren der völligen Entrechtung durch das Taliban-Regime mangelt es in der afghanischen Bevölkerung weitgehend an Kenntnis darüber, dass alle Menschen über grundlegende, in vielfältigen UN-Konventionen bindend festgelegte elementare Rechte verfügen. Insbesondere setzt sich nur langsam ein verändertes Bewusstsein dafür durch, dass die Menschenrechte auch für Frauen gelten und sie gleichermaßen Anspruch auf die Achtung und den Schutz ihrer Rechte haben. Problemverstärkend wirkt hierbei die Tatsache, dass die Übergangsregierung zu großen Teilen von Vertretern der Nordallianz getragen ist, die in der Vergangenheit ihrerseits vielfache Menschenrechtsverletzungen gerade auch an Frauen begangen haben. Auch heute ist Gewalt gegen Frauen in Afghanistan immer noch weit verbreitet. So werden vielerorts Frauen angegriffen, wenn sie den früheren Taliban-Gesetzen hinsichtlich Kleidung und Verhalten nicht entsprechen. Nicht zuletzt aus diesem Grund tragen viele Frauen weiterhin die Burka als eine Art Schutzinstrument vor körperlicher Gewalt. Die Bewegungsfreiheit von Frauen und Mädchen ist nach wie vor massiv eingeschränkt, da viele Frauen aus Angst vor körperlichen Übergriffen zu Hause bleiben. Vergewaltigungen und körperliche Angriffe sind häufig. Sie betreffen auch Mitarbeiterinnen von internationalen Hilfsorganisationen. Aus diesem Grund haben eine Reihe von internationalen Organisationen mittlerweile ihre Mitarbeiterinnen aus bestimmten Regionen, so der Gegend um Masar-i-Sharit, abgezogen. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hat im Mai 2002 einen 11-seitigen Bericht über die Situation von Frauen in der Nach-Taliban-Ära veröffentlicht, in dem diverse Fälle (sexueller) Gewalt gegen Frauen und Mädchen dokumentiert werden. Betont wurde in diesem Bericht auch, dass selbst das Vermeiden von Aufenthalten im Freien nicht vor Übergriffen schützt, da Vergewaltigungen oftmals auch in den Häusern stattfinden. Sicherheit besteht nicht einmal in Kabul, umso weniger in den Provinzen. Allerdings gibt es nach wie vor nur spärliche Informationen über die Situation außerhalb Kabuls und insbesondere in den ländlichen Regionen.

Die Emergency Loya Jirga im Juni 2002 zeigte deutlich, wie schwierig es für Frauen weiterhin ist, in der Öffentlichkeit zu agieren. Zwar gab es eine relativ große Anzahl von weiblichen Delegierten, wenn auch nur aufgrund von internationalem Druck. Der Anteil von Frauen in der neuen Übergangsregierung ist allerdings nach wie vor gering; mit Habiba Surabi als neuer Frauenministerin und Suhaila Seddiq als Gesundheitsministerin wurden erneut nur zwei wenig einflussreiche Ressorts mit Frauen besetzt. Außerdem soll es nun das Amt einer Staatsministerin für Frauenfragen geben, für das Mahbuba Hoquqmal designiert ist. Während in der alten Regierung Frauenministerin Sima Samar zusätzlich Vizeministerpräsidentin war, gibt es jetzt keine Frau mehr, die ein solch hohes Amt bekleidet. Sima Samar leitet anstatt dessen die Menschenrechtskommission. Es steht zu befürchten, dass sie auf diesem Posten mindestens ähnlich große Widerstände erwarten wie als Frauenministerin.

Im Vorfeld der Loya Jirga und auch während der Versammlung wurden Frauen vielfach angefeindet und bedroht. Viele weibliche Delegierte äußerten ihre Angst, nach der Loya Jirga in ihre Regionen zurückzukehren, in denen die Sicherheit noch weniger gewährleistet ist als in Kabul. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere die Frauen gefährdet sind, die sich deutlich positionierten. So sah sich Frauenministerin Sima Samar heftigen verbalen Angriffen ausgesetzt, ohne dass es zu einer klaren Rückendeckung durch ihre eigene Regierung gekommen wäre. Die Auseinandersetzung um ihre angeblich blasphemischen Äußerungen zeigt deutlich, wie klein die Spielräume für Frauen weiterhin sind. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sie sich noch weiter verengen. Grund zu dieser Befürchtung geben der große Einfluss, den Fundamentalisten und Warlords bei der Loya Jirga hatten, sowie die Tatsache, dass der fundamentalistische Oberste Richter in seinem Amt bestätigt wurde, der mit seinen Äußerungen zur Scharia sehr deutlich gemacht hat, dass er an menschen- und frauenrechtsfeindlichen Praktiken wie Steinigungen, Hinrichtungen etc. festhalten will. Auch die Besetzung des Justizministeriums ist gleich geblieben. Es bleibt daher abzuwarten, ob es unter der neuen Übergangsregierung endlich zu einer offiziellen Aufhebung der Taliban-Vorschriften kommt, ob gegen die rechtliche Unterdrückung von Frauen vorgegangen und ihre Rechte gestärkt werden sowie eine Kampagne eingeleitet wird, um das Bewusstsein dafür in der Bevölkerung zu verändern. Dies ist dringend notwendig. So gibt es Berichte, dass Frauen auch nach dem Ende der Taliban-Herrschaft wegen Ehebruchs oder deshalb verhaftet worden sind, weil sie ihre Ehemänner, mit denen sie teilweise zwangsverheiratet worden waren, verlassen haben. Über die Situation dieser Frauen und der Frauen, die noch unter den Taliban aus solchen oder ähnlichen Gründen inhaftiert worden sind und sich weiterhin im Gefängnis befinden, ist wenig bekannt. Alarmierend sind auch Berichte, dass zunehmend junge Mädchen aufgrund humanitärer Not zwangsverheiratet werden, um über die Brautgabe das Überleben der Familie zu sichern. Problematisch ist ebenfalls weiterhin die Situation von alleinstehenden Frauen und Witwen. Aufgrund des Arbeitsverbots und der umfassenden Bewegungseinschränkungen unter den Taliban verfügten sie über keinerlei gesicherte Versorgung. Wenn sie über Betteln oder über – die für sie lebensbedrohliche – Prostitution nicht ihr Überleben sichern konnten, mussten sie verhungern. Angesichts anhaltender weitreichender Diskriminierung und Einschränkungen von Frauen ist ihre Lage auch heute noch prekär.

Eine Veränderung der traditionellen, Frauen bitter benachteiligenden Vorstellungen lässt sich nur langfristig erreichen. Einer Verbesserung des Bildungsstands der Bevölkerung kommt dabei entscheidende Bedeutung zu. Dies betrifft alle Teile der Bevölkerung, wobei der katastrophale Bildungsstand von Frauen und Mädchen besonders problematisch ist. Jetzt werden die Grundlagen für die zukünftige Wahrnehmung von Frauen gelegt: Die Bildungsinhalte, die vermittelt werden, sind elementar wichtig ebenso wie die Unterstützung, die von nationaler und internationaler Seite für Frauen und die Wiedergewinnung ihres gesellschaftlichen Einflusses in der Öffentlichkeit geleistet wird, z. B. durch eine explizite Förderung der von Frauen geführten Ministerien.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährdung von Frauen und Mädchen in Afghanistan ein, Opfer von Gewalt zu werden

a) in Kabul

b) in anderen Städten

c) auf dem Land?

Auf welche Quellen greift die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung zurück?

2

Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele Frauen seit dem Ende des Taliban-Regimes ermordet, wie viele vergewaltigt wurden bzw. wie viele Opfer sonstiger körperlicher Gewalt geworden sind?

Auf welchen Quellen beruhen die Kenntnisse der Bundesregierung?

3

Gibt es Bemühungen seitens der Übergangsregierung, Gewalt gegen Mädchen und Frauen zu unterbinden?

Welche konkreten Maßnahmen sind von der Übergangsregierung und insbesondere dem Frauenministerium bisher zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ergriffen worden?

Hat sich der Justizminister zur Frage von Gewalt gegen Frauen geäußert, und wenn ja, in welcher Weise?

4

Welche Schutzmöglichkeiten vor körperlicher Gewalt gibt es nach Ansicht der Bundesregierung für afghanische Frauen und Mädchen?

Wie lässt sich ihrer Auffassung nach die Bedrohung für Mädchen und Frauen in Afghanistan verringern?

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Ausweitung des ISAF-Mandats auf andere Regionen zur Sicherheit der weiblichen Bevölkerung beitragen könnte?

5

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen es aufgrund von Vergewaltigungen zu Schwangerschaften gekommen ist?

Was ist der Bundesregierung über die Situation von betroffenen Frauen bekannt?

Besteht die Möglichkeit, in solchen Fällen abzutreiben?

6

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der afghanischen Gesellschaft vergewaltigte oder anderweitig „entehrte“ Frauen behandelt?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Untersuchungen von Gräueltaten wie der willkürlichen Ermordung von Frauen gibt, die zu Zeiten des Taliban-Regimes begangen wurden?

Wenn ja, durch wen werden solche Fälle untersucht und in welcher Weise?

Wenn nein, sind solche Ermittlungen geplant?

8

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Übergriffe gegen Frauen und Mädchen seit dem Ende des Taliban-Regimes rechtlich verfolgt worden?

Ist es zu Festnahmen, Inhaftierungen, Urteilen gekommen?

Wenn ja, in wie vielen Fällen?

Wenn nein, was sieht die Bundesregierung als Grund dafür an?

9

Wie viele Fälle von Gewalt gegen Mitarbeiterinnen von Hilfsorganisationen sind der Bundesregierung bekannt?

Welche Schutzvorkehrungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen worden?

10

Sind der Bundesregierung gewaltsame Übergriffe auf Frauen durch Angehörige der ISAF bekannt?

Wenn ja, wurden diese rechtlich verfolgt und durch wen?

11

Sind Bundeswehrsoldaten an der Ergreifung von Tätern von Gewalt gegen Frauen beteiligt gewesen?

Wenn ja, in wie vielen Fällen?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Frauen seit dem Ende des Taliban-Regimes verhaftet worden sind?

Was war die Grundlage von Inhaftierungen?

Sind Bundeswehrsoldaten an der Inhaftierung von Frauen beteiligt gewesen?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Frauen sich zur Zeit in Afghanistan in Haft befinden?

Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele davon rechtskräftig verurteilt sind?

14

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Frauen seit dem Ende des Taliban-Regimes aus der Haft entlassen worden sind?

15

Unter welchen Bedingungen sitzen Frauen in Afghanistan im Gefängnis?

Sind sie vor Gewalt geschützt?

Haben sie Zugang zu gesundheitlicher Versorgung?

Wird ihnen Kontakt zu ihren Familien und zu einem Rechtsbeistand gewährt?

16

Ist der Bundesregierung bekannt, ob unter den inhaftierten Frauen auch Schwangere oder Mütter mit kleinen Kindern sind?

Wenn ja, ist bekannt, um wie viele Frauen es sich handelt?

Wie ist ihre spezielle Situation?

17

Gab es seitens der in Afghanistan tätigen Vertreterin des Auswärtigen Amtes (AA) Kontakt mit inhaftierten Frauen?

Wenn nein, warum nicht?

Sind solche Kontakte für die Zukunft geplant?

Wenn ja, wann und in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

18

In welcher Weise wird die Situation von Frauen und Mädchen in den Schulungen der Polizeikräfte thematisiert?

19

Gibt es Bemühungen, Frauen in den Polizeidienst zu integrieren?

Wie viele Frauen arbeiten in den Polizeikräften?

Welche Aufgaben haben sie?

Gibt es spezielle Schulungen für weibliche Polizeikräfte?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Frauen auf der Grundlage von Schariabestimmungen bezüglich ihrer Ehre seit dem Ende der Taliban-Regierung verhaftet und inhaftiert worden sind, und wenn ja, wie viele?

21

Sind der Bundesregierung Fälle von der Durchsetzung von Körperstrafen seit dem Ende des Taliban-Regimes bekannt?

Gab es Steinigungen, Auspeitschungen, Hinrichtungen?

Wenn ja, wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt?

Auf welcher Grundlage wurden solche Urteile durch wen gefällt und vollzogen?

22

Hat sich der Justizminister der Übergangsregierung zur Scharia geäußert?

In welcher Weise?

23

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Oberste Richter in Afghanistan die Aufrechterhaltung der Scharia inklusive der Körperstrafen als rechtliche Grundlage angekündigt hat?

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Übergangsregierung Hamid Karsai zu dieser Ankündigung?

Gab es eine eindeutige Distanzierung seitens des Justizministers oder anderer Regierungsvertreter?

24

Welche gesellschaftliche Rolle spielt der Oberste Richter in Afghanistan?

Welche Befugnisse hat er?

Durch wen wird er kontrolliert?

25

Welche Zusammensetzung hat die Justizkommission?

Wie viele Frauen gehören ihr an?

Welche Aufgabe nimmt sie wahr?

Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Justizministerium aus?

26

Welche Aufgaben und Kompetenzen haben Frauenministerin Sima Surabi bzw. die designierte Staatsministerin für Frauenfragen, Mahbuba Hoquqmal in der Regierung Karsai?

Über welche Mittel verfügen sie?

27

Welche Funktion und welche Kompetenzen hat die Menschenrechtskommission?

Wer ist in ihr vertreten?

28

Gab es seitens der Bundesregierung Gespräche mit der afghanischen Übergangsregierung über die Frage der Scharia und der Gewalt gegen Frauen?

29

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung eine Chance, dass sich in Afghanistan eine unabhängige, auf demokratischen Prinzipien beruhende Justiz entwickelt?

Wie lässt sich ihrer Auffassung nach vermeiden, dass frauen- und menschenrechtsverletzende Schariabestimmungen auch in Zukunft die Rechtsgrundlage Afghanistans bilden?

30

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, welcher Prozentsatz der afghanischen Bevölkerung mangelernährt ist?

Wie hoch ist der Anteil unter Frauen und Kindern?

31

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Menschen seit dem Ende des Taliban-Regimes aufgrund mangelnder Versorgung verhungert sind?

Wie viele Frauen und Mädchen waren darunter?

32

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Menschen seit dem Ende des Taliban-Regimes durch Minen und Sprengkörper getötet bzw. verwundet worden sind?

33

Wie schätzt die Bundesregierung die gesundheitliche Versorgung der afghanischen Bevölkerung ein?

Welche Hürden sind bei der Versorgung insbesondere von Frauen und Mädchen noch zu überwinden?

34

In welchem Durchschnittsalter heiraten nach Kenntnis der Bundesregierung Mädchen in Afghanistan bzw. werden verheiratet?

Ist bekannt, in welchem Ausmaß Mädchen unter 16 Jahren heiraten bzw. verheiratet werden?

Wie jung sind die jüngsten Mädchen, die verheiratet werden?

35

In welchem Ausmaß kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Zwangsverheiratungen?

Welche Bemühungen seitens der Übergangsregierung sind der Bundesregierung bekannt, Zwangsheiraten zu unterbinden?

36

Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele Witwen in Afghanistan leben und wie hoch ihr Anteil an der Bevölkerung ist?

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation von allein stehenden Frauen und Witwen?

Werden sie gesondert unterstützt, z. B. durch spezielle Förderprogramme des Frauenministeriums oder internationaler Organisationen?

37

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Kinder und Jugendliche keine Familien haben und gezwungen sind, auf der Straße zu leben?

Sind spezielle Projekte für Straßenkinder geplant?

38

Wie viele Frauen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in ihre ehemaligen Berufe, u. a. als Ärztinnen, Lehrerinnen, Anwältinnen zurückkehren?

39

Gibt es neben Alphabetisierungsmaßnahmen auch Berufsbildungsmaßnahmen speziell für Frauen und Mädchen?

Wie sehen diese aus?

Wie viele Frauen und Mädchen haben nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Möglichkeit, an Bildungsprogrammen teilzunehmen?

40

Welche Bücher/Hilfsmittel stehen für Schulungen zur Verfügung?

Wer entscheidet über die Bildungsinhalte?

Ist das Frauenministerium an der Entwicklung der Bildungsinhalte beteiligt?

41

In welcher Weise wurde die Situation der Frauen und insbesondere die Frage von Gewalt gegen Frauen beim Besuch von Bundeskanzler Gerhard Schröder in Afghanistan Anfang Mai 2002 thematisiert?

42

Wie viel Geld wird nach Kenntnis der Bundesregierung bis Ende 2002 in Afghanistan insgesamt zur Verfügung gestellt werden?

Wie viel Geld wurde bislang für Hilfsprojekte bereitgestellt, die besonders Frauen und Mädchen zugute kommen?

43

In welcher Weise wird das Frauenministerium durch die Bundesregierung unterstützt?

Welche Mittel stehen für welche Aufgaben zur Verfügung?

44

Gibt es seitens der Bundesregierung eine gezielte finanzielle und/oder strukturelle Unterstützung der Frauenorganisation RAWA, und wenn ja, wie sieht diese aus?

Wenn nein, warum nicht?

45

Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Durchsetzung der in den UN-Menschenrechtskonventionen festgelegten Rechte auch für Frauen in Afghanistan zu sichern und die Verbesserung der Lage der afghanischen Frauen zu gewährleisten?

46

Wer wird die Nachfolge der für Frauen zuständigen Repräsentantin des AA in Kabul übernehmen?

Welche Aufgabenbereiche wird sie in Afghanistan erfüllen?

Wie hoch wird das ihr zur Verfügung stehende Budget sein?

Wann wird sie ihre Arbeit aufnehmen?

Berlin, den 24. Juli 2002

Carsten Hübner Petra Bläss Roland Claus und Fraktion

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