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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Abschiebungen kurdischer Flüchtlinge in den Nordirak (G-SIG: 14012740)

Problematik einer Abschiebung kurdischer Flüchtlinge in den sich in einer angespannten Lage befindenden Nordirak

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

12.04.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/869322. 03. 2002

Abschiebungen kurdischer Flüchtlinge in den Nordirak

der Abgeordneten Carsten Hübner, Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Seitdem US-Präsident George W. Bush Ende Januar 2002 den Irak als Teil einer „Achse des Bösen“ bezeichnete (taz, 31. Januar 2002), gehen internationale Beobachter davon aus, dass der Irak möglicherweise das nächste Ziel eines US-amerikanischen Militärschlags im internationalen Kampf gegen den Terrorismus werden könnte (taz, 15. März 2002). In einem Gespräch mit Schriftstellern und Intellektuellen am 13. März 2002 sagte Bundeskanzler Gerhard Schröder, dass sich Deutschland nur mit Legitimation durch die Vereinten Nationen (VN) an einem US-Militärschlag gegen den Irak beteiligen werde (taz, 16./17. Februar 2002).

Gleichzeitig gelten in der deutschen Rechtsprechung zum Asylrecht die kurdischen Provinzen im Norden des Irak weiterhin als inländische Fluchtalternative für abgelehnte kurdische Asylbewerber aus dem Irak. Am 6. Dezember 2001 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt, dass die Hilfslieferungen des Welternährungsprogramms der VN das wirtschaftliche Existenzminimum von Flüchtlingen in den Aufnahmelagern im Nordirak gewährleisteten und aus diesem Grund einem irakischen Flüchtling kurdischer Volkszugehörigkeit der Abschiebungsschutz (nach § 51 Abs. 1 Ausländergesetz) zu verwehren sei. Das Gericht nahm an, dass ein Minimum von 1 600 Kalorien für den täglichen Bedarf ausreichend sei, „weil der zusätzliche Energieaufwand der Flüchtlinge, die insbesondere keiner Arbeit nachgehen, gering ist“ (Urteil des OVG Sachsen-Anhalt, 1 L 2/01). Gutachten des UNHCR und des Deutschen Orient-Instituts kamen im Widerspruch hierzu zu dem Ergebnis, dass die zur Verfügung gestellten Lebensmittelrationen keine ausreichende Versorgung gewährleisten. Laut WADI e. V. (Verband für Krisenhilfe und solidarische Entwicklungszusammenarbeit) bedeutet dieses Urteil eine Senkung von Basisstandards im Flüchtlingsschutz (Jungle World, 30. Januar 2002).

Die Agentur „Iraq Press“ vom 5. Februar 2002 meldete, dass seit Anfang Februar 2002 eine Konzentration von irakischen Truppen entlang der Grenze zwischen den kurdischen und den unter Herrschaft der irakischen Staatsführung stehenden Gebieten stattfinde, die ein militärisches Vorgehen Bagdads gegen die Kurdenregion befürchten lasse. Schon im September 1996 waren irakische Truppen in den Nordirak einmarschiert und hatten Binnenflüchtlinge aus dem Nordirak hingerichtet bzw. verschleppt (Jungle World, 30. Januar 2002).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr eines Militärschlags der USA gegen den Irak ein, nach dem US-Präsident George W. Bush den Irak am 29. Januar 2002 als Teil einer „Achse des Bösen“ bezeichnet hatte?

2

Welche Folgen hätte nach Ansicht der Bundesregierung ein Militärschlag der USA mit oder ohne VN-Mandat gegen den Irak auf die Situation der Flüchtlinge im Nordirak, insbesondere

a) auf ihre Versorgung durch das Welternährungsprogramm der VN,

b) auf einen Schutz vor Einmarsch und Verfolgung durch den Zentralirak?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die gegenwärtig hochgradig gespannte Lage Abschiebungen in den Nordirak verbietet?

Wenn ja, wird sie gegenüber den Bundesländern auf einen Abschiebestopp in den Nordirak hinwirken?

Wenn nein, warum nicht?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige innenpolitische Situation und Menschenrechtslage im Nordirak?

Inwieweit ist der Schutz der Menschenrechte dort auch für zurückkehrende Flüchtlinge gesichert?

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit für Flüchtlinge, zwischen die Fronten der rivalisierenden Kurdenparteien Patriotische Union Kurdistan (PUK) und Demokratische Partei Kurdistan (KDP) im Nordirak zu geraten?

5

Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige humanitäre Situation in den Flüchtlingslagern im Nordirak ein?

Werden alle Bewohner der Flüchtlingslager im Nordirak vom Welternährungsprogramm erreicht und mit Hilfeleistungen versorgt?

6

Teilt die Bundesregierung die zitierte Auffassung des OVG Sachsen-Anhalt bezüglich des „Bedarfsminimums“ eines Flüchtlings von 1 600 Kalorien am Tag?

Wenn ja: Warum?

Wenn nein: Warum nicht?

7

Welche Folgen hätte nach Ansicht der Bundesregierung ein jederzeit möglicher Einmarsch irakischer Truppen auf die Sicherheit der Kurden und Kurdinnen im Nordirak und ihre Versorgung durch das Welternährungsprogramm der VN?

8

Wie viele abgelehnte Asylbewerber sind seit Beginn des Jahres 2001 in die so genannte Flugverbotszone des Nordirak abgeschoben worden?

9

Welche Möglichkeiten bestehen nach Ansicht der Bundesregierung für abgelehnte Asylbewerber aus dem Irak, sicher in die kurdischen Provinzen des Nordiraks zu gelangen?

Berlin, den 18. März 2002

Carsten Hübner Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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