Haltung der Bundesregierung zum „Fortschrittsbericht“ der EU-Kommission zur Türkei, zur dortigen Menschenrechtssituation und zur kurdischen Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 13. November 2001 hat die EU-Kommission ihren neuesten „Fortschrittsbericht“ über die Entwicklung der Beitrittskandidaten-Länder auf dem Weg in die Europäische Union vorgelegt („Die Erweiterung erfolgreich gestalten. Strategiepapier und Bericht der EU-Kommission über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt“, Brüssel, 13. November 2001).
In der Presse (u. a. Süddeutsche Zeitung und DER TAGESSPIEGEL vom 15. November 2001, DIE WELT, Handelsblatt und Frankfurter Rundschau vom 14. November 2001) wird der Bericht als Ankündigung bewertet, dass zehn Länder vor den nächsten Wahlen zum EU-Parlament im Jahr 2004 der Europäischen Union beitreten können. Bei drei Staaten – genannt werden Rumänien, Bulgarien und die Türkei – sei dieser Zeitplan vermutlich nicht einzuhalten.
Bezüglich der Türkei stellt der Bericht fest, dass diese „die politischen Kriterien von Kopenhagen noch nicht erfüllt“ (S. 13). Die am 3. Oktober 2001 im türkischen Parlament beschlossenen Verfassungsänderungen werden begrüßt als „wichtiger Schritt zur besseren Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ (S. 14).
Ansonsten wird die Türkei u. a. aufgefordert, „auf eine Lösung des Zypernproblems hinzuarbeiten“ (S. 38), „die Differenzen in der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu überwinden“ (ebenda) und darauf zu achten, dass „die Menschenrechte in der Praxis besser beachtet“ werden.
Das extrem gewalttätige Vorgehen der türkischen Sicherheitskräfte gegen hungerstreikende politische Gefangene in den letzten Wochen und Monaten, bei dem zahlreiche Hungerstreikende unter bis heute nicht geklärten Umständen ums Leben kamen, wird lediglich als „unverhältnismäßiger Rückgriff auf Gewalt bei der Zerschlagung der Proteste in den Gefängnissen“ kritisiert, der „bedauerlich“ sei (S. 84).
Ansonsten wird die türkische Regierung lediglich aufgefordert, „dass besonderes Augenmerk auf eine deutliche Verbesserung der Situation im Südosten des Landes gerichtet wird“.
Der anhaltende Ausnahmezustand in den kurdischen Gebieten wird mit keinem Wort erwähnt, ebenso wenig die immer noch anhaltenden Repressionen gegen die Partei HADEP, die weiter anhaltenden Folterungen und Morde „unbekannter Täter“ und türkischer Sicherheitskräfte gegen kurdische und andere Oppositionelle (s. entsprechende Berichte von amnesty international).
Die erst kürzlich vor einem türkischen Gericht eingereichten Klagen gegen alevitische Vereinigungen wegen angeblichem „Separatismus“ (Pressemitteilungen der Föderation der Aleviten-Gemeinden in Deutschland (AABF) vom 24. September 2001 und 28. September 2001) werden ebenso wenig erwähnt wie die immer noch anhaltende Entführung des vor seiner Entführung in Deutschland als anerkannter Flüchtling lebenden kurdischen Politikers Cevat Soysal, der in der Türkei schwer gefoltert wurde und dem im Verfahren vor dem Staatssicherheitsgericht als angebliche „Nr. 2 der PKK“ die Todesstrafe droht (s. entsprechende Berichte von amnesty international).
Durch die Nichterwähnung dieser und anderer gravierender Verstöße der Türkei gegen die Menschenrechte sowie durch die Tatsache, dass die EU-Kommission erneut kein Wort der Kritik an der türkischen Politik in der kurdischen Frage äußert, entsteht der Eindruck, dass geopolitische und machtpolitische Interessen der EU Menschenrechtsfragen in den Hintergrund drängen.
In der Presse wird deshalb im Hinblick auf den „Fortschrittsbericht“ auch fast nur noch über die Differenzen zwischen der EU und der Türkei in der Zypern-Politik berichtet und spekuliert.
Eine solche Bagatellisierung schwerer Verstöße und Defizite in Fragen der Menschenrechte und beim Umgang mit der kurdischen Frage entmutigt demokratische Kräfte in der Türkei und Europa und insbesondere die kurdische Bevölkerung, die sich von der EU Unterstützung bei ihrem Bemühen um eine Demokratisierung der Türkei und bei einer demokratischen Lösung der kurdischen Frage erhoffen.
Der „Dialog-Kreis: Krieg in der Türkei – Die Zeit ist reif für eine politische Lösung“ hat zudem kürzlich darauf hingewiesen, dass sowohl die USA als auch Großbritannien die PKK erneut auf die Liste terroristischer Organisationen gesetzt haben, „obwohl diese einseitig auf den bewaffneten Kampf verzichtet hat und seit Jahren für eine friedliche politische Lösung im Rahmen der Türkei plädiert“.
Diese Entscheidungen erwecken den Eindruck, dass die EU wie die USA kein Interesse an einer demokratischen Lösung der kurdischen Frage in der Türkei haben und nichts gegen den offiziellen türkischen Kurs der Repression gegen alle kurdischen Bestrebungen unternehmen wollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Hält die Bundesregierung den neuen „Fortschrittsbericht“ der EU-Kommission für einen angemessenen Umgang mit den schweren Menschenrechtsverletzungen und Defiziten der Türkei?
Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Aufnahme der Türkei in den Kreis der Beitrittskandidaten zur EU – von „unbekannten Tätern“ bzw. von staatlichen Sicherheitskräften umgebracht worden, – in Polizeihaft oder im Gefängnis gefoltert worden, – in Polizeihaft oder Gefängnishaft unter ungeklärten Umständen oder durch nachgewiesene Übergriffe der Sicherheitskräfte zu Tode gekommen?
Wie viele Zeitungen, Zeitschriften, Verlage oder Rundfunk- und Fernsehstationen in der Türkei bzw. Eigentümer und Beschäftigte dieser Medien sind seit der Aufnahme der Türkei in den Kreis der EU-Beitrittskandidaten verboten, vorübergehend geschlossen oder wegen „Separatismus“ und ähnlichen Vorwürfen mit Geldstrafen belegt worden (bitte die Zeitungen, Zeitschriften, Verlage etc. und die gegen sie verhängten Strafen und Geldbußen einzeln aufführen)?
Wie viele Parteien, Gewerkschaften und Vereine sind seit der Aufnahme der Türkei in den Kreis der EU-Beitrittskandidaten verboten worden bzw. seitdem von einem Verbotsverfahren bedroht (bitte die einzelnen Parteien und Vereine und die Begründung des Verbotsverfahrens einzeln aufführen)?
Wie viele Mittel – Zuschüsse wie Kredite – hat die Türkei a) von der EU b) von der Bundesregierung und deutschen öffentlichen Stellen, wie z. B. Hermes seit der Aufnahme in den Kreis der Beitrittskandidaten der EU erhalten?
Welche Waffenlieferungen hat die Türkei seit der Aufnahme in den Kreis der Beitrittskandidaten zur EU a) aus der Bundesrepublik Deutschland b) aus anderen EU-Staaten c) aus anderen, nicht zur EU gehörenden Staaten der NATO erhalten und was hat sie dafür bezahlt?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Waffenlieferungen vor dem Hintergrund der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in der Türkei?
Wie viele Flüchtlinge wurden seit der Aufnahme der Türkei in den Kreis der Beitrittskandidaten zur EU aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben?
Wie viele Eilaktionen und Proteste von Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international und anderen hat die Bundesregierung seit der Aufnahme der Türkei in den Kreis der Beitrittskandidaten zur EU zum Anlass genommen, um die Türkei mit konkreten Schritten zur Korrektur ihrer Menschenrechtspolitik und ihrer Politik in der kurdischen Frage zu drängen?
Hält die Bundesregierung die Einstufung der PKK durch die Regierungen der USA und Großbritanniens als „terroristisch“ für angemessen und zutreffend? Wenn ja, warum? Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung die PKK und deren aktuelle Politik?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Politik der Türkei in der Minderheitenfrage, wonach es in der Türkei keine nationalen Minderheiten mit eigener Sprache und Kultur, sondern nur religiöse Minderheiten gibt, und welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um die Türkei auf diesem Gebiet zu einer Korrektur ihrer Politik zu bewegen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Politik der Türkei, die kurdische Sprache zwar im Alltagsgebrauch zuzulassen, aber an allen staatlichen Schulen – also auch in den kurdischen Gebieten – jeden Unterricht in der kurdischen Sprache weiter zu verbieten, und welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um die Türkei zu einer Korrektur dieser Politik zu bewegen?
Hält die Bundesregierung eine politische und demokratische Lösung der kurdischen Frage in der Türkei weiter für eine unverzichtbare Voraussetzung eines Beitritts der Türkei in die Europäische Union? Wenn ja, durch welche konkreten Schritte will die Bundesregierung der Türkei dies deutlich machen?
Welche konkreten Schritte will die Bundesregierung – im Rahmen der EU wie auch bilateral – ergreifen, um den politischen Druck auf die türkische Regierung zur Verbesserung der Menschenrechtssituation zu erhöhen?