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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

"De-minimis"-Erklärungen und Notifizierung von Fördermaßnahmen, Bürgschaften und Beihilfen gegenüber der EU-Kommission (G-SIG: 14012373)

Von der EU genehmigte Förderungsmaßnahmen, Bürgschaften und Beihilfen,Notifizierungspraxis bei Förderprogrammen, Abgabe von De-minimis-Erklärungen (Fördermaßnahmen unterhalb eines bestimmten Förderbetrags), Anwendung bei Kooperations-Projekten

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.11.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/723226. 10. 2001

„De-minimis“-Erklärungen und Notifizierung von Fördermaßnahmen, Bürgschaften und Beihilfen gegenüber der EU-Kommission

der Abgeordneten Christine Ostrowski, Rolf Kutzmutz, Uwe Hiksch und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

„De-minimis“-Erklärungen und Notifizierung von Fördermaßnahmen, Bürgschaften und Beihilfen gegenüber der EU-Kommission

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Fördermaßnahmen, Bürgschaften bzw. Beihilfen – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern – sind derzeit bei der EU-Kommission notifiziert, d. h. angemeldet und genehmigt?

2

Wie viele laufende Förder-, Bürgschafts- bzw. Beihilfen-Programme – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern – sind derzeit bei der EU-Kommission eingereicht, aber noch nicht notifiziert?

3

Wie viele Fördermaßnahmen, Bürgschaften bzw. Beihilfen – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern – wurden seit 1999 bei der EU angemeldet, aber nicht genehmigt?

4

Wie viele der laufenden Förder-, Bürgschafts- bzw. Beihilfen-Programme – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern – wurden bisher nicht zur Notifizierung bei der EU-Kommission eingereicht?

5

Wie erklärt sich die Bundesregierung (unabhängig von der Notifizierungspflicht konkreter Einzelprojekte) die Unterschiede zwischen den Bundesländern hinsichtlich der Notifizierungspraxis bei Förderprogrammen (z. B. Bayern und Sachsen)?

6

Auf welche Förderprogramme außerhalb der Wirtschaftsförderung müssen „De-minimis“-Erklärungen abgegeben werden?

7

Wie viele Unternehmen haben seit 1999 „De-minimis“-Erklärungen gegenüber der EU-Kommission bzw. gegenüber in deren Auftrag handelnden deutschen Behörden abgeben müssen?

8

Wie viele Unternehmen haben seit 1999 den „De-minimis“-Beihilfen-Rahmen (100 000 Euro innerhalb drei Jahren) ausgeschöpft?

9

An wie viele Unternehmen wurden seit Inkrafttreten der neuen einschlägigen Verordnung im Februar 2001 „De-minimis“-Beihilfe-Mitteilungen ausgestellt?

10

Wer wird bei unter die „De-minimis“-Regelung fallenden Kooperationsprojekt-Förderungen mehrwertsteuerpflichtig, wer ist dabei der „Begünstigte“?

Berlin, den 24. Oktober 2001

Christine Ostrowski Rolf Kutzmutz Uwe Hiksch Roland Claus und Fraktion

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