Dispositionskredit für ALG-II-Empfänger
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Eröffnet ein Arbeitnehmer mit regelmäßigem Einkommen bei einem Geldinstitut ein Konto, räumt ihm das Bankhaus in der Regel einen zinsgünstigen Dispositionskredit ein. Dieser ermöglicht es dem Kontoinhaber, über einen höheren Geldbetrag zu verfügen, als das Konto als Guthaben ausweist.
In der Praxis mehren sich die Fälle, in denen ALG-II-Empfänger beim Einrichten eines Girokontos ein Dispokredit verweigert wird oder Inhaber eines bestehenden Girokontos, die auf Grund von Arbeitslosigkeit ALG-II-Bezieher werden, aufgefordert werden, anstelle des bislang eingeräumten Dispokredits einen deutlich teureren Allzweckkredit zu beantragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Gilt die Zahlung von ALG II wie vergleichsweise Lohn oder Gehalt als regelmäßiges Einkommen, das Inhabern von Girokonten das Recht auf Gewährung eines Dispokredits einräumt?
Kann ein ALG-II-Empfänger einen zinslosen Darlehenskredit bei dem zuständigen Job-Center in Anspruch nehmen, um einen durch verspätete oder zu Unrecht nicht gezahlte ALG-II-Leistung in Anspruch genommenen Dispokredit abzulösen?