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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Möglichkeiten der Einführung elektronischer Fahrzeugdokumente (G-SIG: 14012785)

Harmonisierung der Zulassungsdokumente für Fahrzeuge bis 2004 (Richtlinie 1999/37/EG), Datensicherheit, technische Anforderungen, evtl. Kosten

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

15.05.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/891524. 04. 2002

Möglichkeiten der Einführung elektronischer Fahrzeugdokumente

der Abgeordneten Annette Faße, Rita Streb-Hesse, Reinhard Weis (Stendal), Hermann Bachmaier, Anni Brandt-Elsweier, Hans-Günter Bruckmann, Dr. Peter Danckert, Norbert Formanski, Angelika Graf (Rosenheim), Hans-Joachim Hacker, Alfred Hartenbach, Klaus Hasenfratz, Gustav Herzog, Reinhold Hiller (Lübeck), Gabriele Iwersen, Konrad Kunick, Christine Lambrecht, Gabriele Lösekrug-Möller, Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Winfried Mante, Dirk Manzewski, Heide Mattisckeck, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Günter Oesinghaus, Karin Rehbock-Zureich, Margot von Renesse, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Richard Schuhmann (Delitzsch), Erika Simm, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Joachim Stünker, Hedi Wegener, Dr. Margrit Wetzel, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Richtlinie 1999/37/EG der Europäischen Union vom 29. April 1999 sieht eine europaweite Harmonisierung der Zulassungsdokumente für Fahrzeuge bis zum Jahr 2004 vor. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, im Zuge der europäischen Harmonisierung die Zulassungspapiere statt in der herkömmlichen Papierform auch oder statt dessen in Kartenform einzuführen, wie dies schon heute für Führerscheine vorgesehen ist. Gegebenenfalls könnten diese Karten mit einem digital lesbaren Chip ausgestattet werden, der zusätzliche Daten, wie z. B. Termine der nächsten Abgasuntersuchung oder Hauptuntersuchung, enthält.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

Fragen14

1

Hält die Bundesregierung die Einführung elektronischer Fahrzeugdokumente unter Einschluss digital lesbarer Mikroprozessor-Chips für sinnvoll, um die derzeit gebräuchlichen Papierdokumente zu ersetzen?

2

Welche Haltung nehmen – nach Kenntnis der Bundesregierung – interessierte Verbände sowie TÜV und DEKRA zur Einführung elektronischer Fahrzeugdokumente ein?

3

Hält die Bundesregierung die bisher entwickelten Chipkarten für geeignet und marktfähig, um die geltenden Fahrzeugdokumente zu ersetzen?

4

Verspricht sich die Bundesregierung Vorteile durch die Einführung elektronischer Fahrzeugdokumente und wenn ja, welche?

5

Wie schätzt die Bundesregierung die Probleme der zuverlässigen Verfügbarkeit elektronsicher Systeme ein? Welche Verfahren sollen gelten, wenn Karten nicht lesbar oder Lesegeräte vor Ort funktionsuntüchtig sind? Wie soll mit betroffenen Verkehrsteilnehmern oder Fahrzeugen in diesen Fällen verfahren werden?

6

Könnte die Fälschungs- und Manipulationssicherheit durch elektronische Fahrzeugdokumente erhöht werden?

7

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, wie häufig Daten aus Fahrzeugdokumenten (Führerschein, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief) festgestellt und damit benötigt werden? Welche besonderen Vorteile und/oder Probleme sieht die Bundesregierung in der Zusammenführung mehrerer Funktionen auf eine Chipkarte (multifunktionale Smartcard für den öffentlichen Bereich)?

8

Welche technischen Anforderungen sind an die Sicherheit einer elektronischen Infrastruktur für Fahrzeugdokumente zu stellen? Zu welchen Mehrkosten führt eine verlässliche Sicherheitsinfrastruktur und in welchem Verhältnis stehen diese zu dem erwartbaren Mehr an Sicherheit vor Datenverlust, Datenmanipulationen oder Dokumentenfälschungen?

9

Wie kann die kreditsichernde Funktion des Fahrzeugbriefs bei Einführung elektronischer Dokumente gesichert werden?

10

Welche europäischen und nationalen rechtlichen Vorarbeiten sind notwendig, wenn vollständig auf elektronische Fahrzeugdokumente umgestellt werden soll? Welche datenschutzrechtlichen wie haftungsrechtlichen Anpassungen wären in Bund und/oder Ländern vorzunehmen? Welche Lösungen werden für Fahrten in das Nicht-EU-Ausland diskutiert (parallele Papierdokumente auf Antrag)?

11

Entstehen durch die Einführung elektronischer Fahrzeugdokumente zusätzliche Kosten oder lassen sich hierdurch – zumindest mittelfristig – sogar Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung einsparen?

12

Bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung durchgreifende datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Einführung elektronischer Fahrzeugdokumente?

13

Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Möglichkeit, elektronische Fahrzeugdokumente im Zuge der europäischen Harmonisierung bis zum Jahr 2004 einzuführen?

14

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten in der Europäischen Union für die Einführung elektronischer Fahrzeugdokumente einzusetzen?

Berlin, den 24. April 2002

Dr. Peter Struck und Fraktion Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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