Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dr. Werner Hoyer, Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In einer Bundespressekonferenz am 25. Januar 2002 haben die Staatssekretäre im Bundesministerium der Finanzen (BMF) Dr. Manfred Overhaus und Prof. Dr. Heribert Zitzelsberger zur im Jahr 2000 ausgesprochenen Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG Stellung genommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wann wurde die zuständige Finanzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) angewiesen, die Deutsche Post AG von der Umsatzsteuer zu befreien?
Aus welchen Gründen erfolgte die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG?
Welche Rechtsgrundlage gab es für die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG?
Welcher Staatssekretär war im BMF beauftragt, den Börsengang der Deutschen Post AG vorzubereiten?
Trifft es zu, dass Staatssekretär Dr. Manfred Overhaus zum Zeitpunkt des Börsengangs der Deutschen Post AG Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Post AG war?
Hat es nach Auffassung der Bundesregierung eine Interessenkollision zum Zeitpunkt des Börsengangs bei Staatssekretär Dr. Manfred Overhaus gegeben?
Für welche Post-Dienstleistungen der Deutschen Post AG gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht?
Aus welchen Gründen war trotz der geänderten Wettbewerbsbedingungen die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG gerechtfertigt?
Trifft es zu, dass 1998 die Deutsche Post AG eine Umsatzsteuerpflicht nicht abgelehnt hat?
In welcher Höhe ist der Deutschen Post AG 1998 und 1999 die Umsatzsteuer erlassen worden?
Trifft es zu, dass die Deutsche Post AG gegenüber dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, erklärte, dass Begründungen gefunden werden müssten, um eine Umsatzsteuerbefreiung für die Deutsche Post AG zu erreichen?
Wurde die Umsatzsteuerbefreiung mit Zustimmung durch das Land NRW erlassen?
Welche Gründe nannte das Land NRW gegen eine Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG?
Haben die Bundesländer durch die Befreiung von der Umsatzsteuer der Deutschen Post AG finanzielle Mindereinnahmen gehabt, und wenn ja, in welcher Höhe (aufgegliedert nach Bundesländern)?
War die Beteiligung eines Staatssekretärs im BMF, der gleichzeitig Aufsichtsratsmitglied der Deutschen Post AG ist, an der Entscheidung zur Umsatzsteuerbefreiung rechtlich zulässig?
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung im Gesetzentwurf zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Postgesetzes“ Punkt D. (Kosten der öffentlichen Haushalte) geschrieben, dass Länder und Gemeinden nicht mit Kosten belastet werden, obwohl die Länder durch die Umsatzsteuerbefreiung finanzielle Nachteile haben?
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung im Gesetzentwurf zum „Ersten Gesetz zur Änderung des Postumwandlungsgesetzes“ geschrieben, dass Länder und Gemeinden nicht mit Kosten belastet werden, obwohl die Länder durch die Umsatzsteuerbefreiung finanzielle Nachteile haben?
War die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) über die Befreiung der Deutschen Post AG von der Umsatzsteuer informiert oder in die Entscheidung eingebunden?
Wie hoch war der Betrag, den der Bund durch den Börsengang der Deutschen Post AG eingenommen hat?
Ist beim Börsengang der Deutschen Post AG im Börsenprospekt auf die Umsatzsteuerbefreiung hingewiesen worden?
Hätte im Börsenprospekt auf Risiken im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung hingewiesen werden müssen?
Hat die Deutsche Post AG Vorsteuer geltend gemacht, obwohl sie von der Umsatzsteuer befreit ist?
Hätte die EU an der Entscheidung zur Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG beteiligt werden müssen?
Hat auch die EU Mindereinnahmen durch die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG gehabt?
Hat die Deutsche Post AG im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung das BMF vom Steuergeheimnis befreit?
Können durch die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG mit im Wettbewerb stehenden privaten Anbietern Wettbewerbsverzerrungen eintreten, und wenn ja, wo?
Wann hat das BMF die Gremien des Deutschen Bundestages von der Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG informiert?
Wann hat das BMF den Bundesrat über die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG informiert?
Beabsichtigt die Bundesregierung, private Postanbieter steuerlich der Deutschen Post AG gleichzustellen?
Hätte die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG einer gesetzlichen Regelung bedurft, und wenn nein, warum nicht?
Trifft es zu, das der Gleichbehandlungsgrundsatz es dem Bund verbietet, einem Unternehmen, an dem er selbst beteiligt ist, Steuervorteile gegenüber im Wettbewerb befindlichen Konkurrenten zu verschaffen?