Ölprobebohrungen zwischen den Kanarischen Inseln und Marokko
der Abgeordneten Heidi Lippmann, Rolf Kutzmutz, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Missstimmungen zwischen Spanien und Marokko werden spürbar größer. Seit vielen Jahren gibt es zwischen der spanischen und der marokkanischen Regierung einen Streit um den maritimen Grenzverlauf zwischen der marokkanischen Küste und den Kanarischen Inseln. Nachdem Marokko vor einiger Zeit aus anderen Gründen sogar seinen Botschafter aus Madrid abgezogen hatte, ist derzeit insbesondere die bislang nicht auf offiziellem Weg geregelte Frage Gegenstand der Problematik, wo die Grenze zwischen den exklusiv zu den Kanarischen Inseln beziehungsweise zu Marokko gehörenden maritimen Wirtschaftsgebieten liegt.
Anlass für die aktuellen Streitigkeiten ist die Genehmigung der spanischen Regierung vom 21. Dezember 2001, wonach der Ölkonzern Repsol auf einer Gesamtfläche von 616 052 Quadratkilometern an verschiedenen Stellen vor der Ostküste der Inseln Lanzarote und Fuerteventura nach Erdöl bohren darf (siehe hierzu Berichte in El Mundo vom 1. und 2. Februar 2002, im Kaktusmagazin (www.kaktusmagazin.com) oder unter www.lanzarotedigital.com und www.encanarias.es).
Während die spanische Regierung die Seerechtskonvention von 1982 geltend macht, wonach das exklusive Wirtschaftsgebiet 200 Meilen umfasst, protestiert Marokko mittlerweile offiziell schärfstens gegen die geplanten Erdölerkundungsbohrungen. Experten befürchten nun ein ernsthaftes Nachspiel, weil sich die ohnehin schon problematischen Beziehungen zwischen Spanien und dem nordafrikanischen Land weiterhin verschärfen könnten. Hinzu kommen weitere Konfliktpunkte hinsichtlich der rechtswidrigen Erkundungsbohrungen, die Marokko in den zurückliegenden Jahren in den Gewässern der Westsahara genehmigt hatte und die zu mehrfachen Protesten der Vereinten Nationen geführt hatten.
Im internationalen Seerecht ist festgelegt, dass Nationen, zwischen denen keine 200-Meilen-Zone liegt, ein Abkommen treffen müssen, in dem die jeweiligen Wirtschaftsgebiete festgelegt werden. Da es zwischen Spanien und Marokko ein solches Abkommen nicht gibt, wäre das dazwischen liegende Seeterritorium zu gleichen Teilen aufzuteilen und die Grenzlinie läge dann genau in der Mitte.
Die von Spanien jetzt festgelegte Grenzlinie, wonach die Bohrstellen zu den Kanaren gerechnet werden, wird von Marokko nicht anerkannt. In einem offiziellen marokkanischen Protestschreiben des Außenministers vom 31. Januar 2002 heißt es diesbezüglich, die spanische Regierung habe diese Entscheidung „im Alleingang“ unter „zweifelhaften ja geradezu feindseligen Umständen“ getroffen. Marokko bezieht sich des Weiteren darauf, dass mit dieser Entscheidung marokkanisches Hoheitsrecht verletzt worden sei, da die betreffenden Gebiete auf der Kontinental-Plattform lägen, was im Grunde nichts weiter als eine Verlängerung ihres Territoriums unter Wasser wäre. Schon seit längerem seien bei ihnen Anträge eingereicht worden, um eben in diesen Gebieten Ölbohrungen vorzunehmen, die aber bislang immer abgelehnt wurden.
Unabhängig von dem bisher binationalen Streit an der EU-Außengrenze gibt es jetzt bereits Befürchtungen von internationalen, insbesondere aber auch deutschen Tourismusunternehmen, wonach die Probebohrungen beim kleinsten Zwischenfall zu massiven Einbrüchen hinsichtlich der Besucherzahlen sowohl auf den Kanarischen Inseln als auch in Marokko führen könnten. Insbesondere die Inselregierung von Lanzarote (Cabildo) sieht ihre Bemühungen um das Konzept des sanften Tourismus durch die Probebohrungen direkt vor den Stränden der Lava-Insel ad absurdum geführt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene, dazu beizutragen diesen Grenzstreit schnellstmöglich friedlich beizulegen?
Welche Auswirkungen hätte die volle Anerkennung der Unabhängigkeit der Westsahara in diesem Konflikt um die maritimen Seerechte, insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass in den vergangenen Jahren Marokko mehrfach völkerrechtswidrig auf westsahrauischem Gebiet Bohrungen hat durchführen lassen und bezüglich des Referendums?
Wie werden die Ölbohrungen unter ökologischen und geologischen Gesichtspunkten bewertet?
Welche Auswirkungen könnten auch kleinere Unfälle bei den Erprobungsbohrungen nach sich ziehen
hinsichtlich der Tatsache, dass Teile der Kanarischen Inseln als ökologisch wertvolle und schützenswerte Biosphären-Reservate (u. a. die Inseln Lanzarote und El Hierro als Ganzes) eingestuft sind,
hinsichtlich der Bedrohung schützenswerter Arten (Delphine, Tümmler, Wale),
für die Handelsschifffahrt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Befürchtungen von deutschen Touristikunternehmen, wonach die Probebohrungen einen massiven Einbruch in den Besucherzahlen zumindest der ost-kanarischen Inseln Lanzarote und Fuerteventura und an der marokkanischen Küste nach sich ziehen könnten?
Wie bewertet die Bundesregierung die bereits vom spanischen Ministerrat genehmigten Repsol-Probebohrungen in Bezug auf die Förderung der Kanarischen Inseln durch die EU als Zielgebiet 1 (im Rahmen der „Ultraperiferie“)?
Gibt es über den o. g. Streit zwischen Spanien und Marokko hinaus weitere seerechtlich ungeklärte Streitfälle an den maritimen EU-Außengrenzen?