Situation der KirchGruppe
der Abgeordneten Christine Scheel, Grietje Bettin und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In den Medien wurde berichtet, dass die KirchGruppe als ein im Film- und TV-Geschäft dominierender Medienhandelskonzern hoch verschuldet ist. Es wurde ein kumuliertes Kreditvolumen von bis zu 7 Mrd. Euro genannt. Neben mehreren Geschäftsbanken hat sich auch die Bayerische Landesbank, ein öffentlichrechtliches Geldinstitut, das sich zu je 50 Prozent im Besitz des Freistaates Bayern und der bayerischen Sparkassen befindet, als Kreditgeber von beträchtlichem Ausmaß, geschätzt 2,3 Mrd. Euro, für die KirchGruppe engagiert. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat, wohl aufgrund der prekären Finanzsituation der KirchGruppe, im Dezember letzten Jahres eine Überprüfung der kreditgebenden Banken durchgeführt (vgl. Handelsblatt und Süddeutsche Zeitung vom 14. März 2002).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie werden die Erfolgschancen von Bezahlfernsehen über das Kabelnetz eingeschätzt?
Welche Renditen sind hier zu erwarten?
Wie lange wird es dauern, bis sich die Investitionen lohnen?
Welche Erkenntnisse hat das Bundeskartellamt über die wettbewerbsrechtliche Stellung der KirchGruppe?
Wie ist die wirtschaftliche Stellung der KirchGruppe in Bezug auf die Veräußerung des Kabelnetzes durch die Deutsche Telekom AG wettbewerbsrechtlich einzuschätzen?
Wie stellen sich die Perspektiven des digitalen Fernsehens im Zeitalter öffentlich-rechtlicher Gebühren dar?
Ist die Überprüfung der kreditgebenden Banken durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen mittlerweile abgeschlossen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Was bedeutet die Anwendung der geplanten neuen Eigenkapitalunterlegung, die vom Baseler Ausschuss für die Banken geplant und derzeit verhandelt sowie in eine EU-Richtlinie umgesetzt und ab 2006 dann zwingend angewendet wird, für die entsprechende Neubewertung der an die KirchGruppe vergebenen Kredite bei den Banken?
Würde diese Neufassung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung nicht eine deutliche Kreditverteuerung für die an die KirchGruppe vergebenen Kredite bedeuten?
Müsste diese Kreditverteuerung auch umgesetzt werden?
Oder würde vielmehr durch Quersubventionierung der Mittelstand die zusätzlichen Lasten zu tragen haben?