Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen bei Schließung des Hauptzollamtes Löbau
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Heidemarie Ehlert, Dr. Klaus Grehn, Dr. Barbara Höll, Gerhard Jüttemann und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Durch die bevorstehende EU-Osterweiterung kommt es auch in Ostsachsen zu einem Abbau und zu Umstrukturierungen der Zollverwaltung. Aus Presseveröffentlichungen (Sächsische Zeitung, Landkreis Löbau-Zittau, 15. Februar 2002) geht hervor, dass davon auch das Hauptzollamt Löbau betroffen ist, das mit ca. 1 000 Arbeitsplätzen für einen 190 km langen Grenzabschnitt von Bad Muskau bis Steinigtwolmsdorf sowie im Hinterland zuständig ist. Da nicht alle Planstellen besetzt sind, hat das Hauptzollamt Löbau gegenwärtig 850 Mitarbeiter. Seit Januar 2002 sollen mehrere Mitarbeiter der so genannten Außenprüfung bereits dem Hauptzollamt Dresden unterstellt worden sein, dessen Bestand langfristig gesichert erscheint. In dem unweit von Löbau gelegenen Zollamt in Zittau mit 60 Mitarbeitern sollen noch etwa 20 Planstellen unbesetzt sein.
Das Hauptzollamt Löbau ist einer der größten Arbeitgeber im strukturschwachen Ostsachsen mit einer Arbeitslosenquote von weit über 20 Prozent. Ursprünglich wurde es zu Beginn der neunziger Jahre auch deshalb in Löbau errichtet, weil damit ein Ausgleich für die Abwicklung als Truppenstandort und als Kreissitz geschaffen werden sollte. Ein ersatzloser Wegfall der Arbeitsplätze würde dazu führen, dass viele der gut ausgebildeten Zollbeschäftigten mit ihren Familien die Oberlausitz verlassen müssten, um sich gleichwertige Lebensverhältnisse in wirtschaftlich stärkeren Regionen zu sichern. Weiterer Bevölkerungsrückgang und daraus folgend geringere Kaufkraft und niedrigere finanzielle Zuweisungen für die Kommunen würden aber insbesondere im Landkreis Löbau-Zittau, dem Dreiländereck Sachsen – Polen –Tschechien, nachhaltige Gefährdungen für die kommunalen Infrastrukturen nach sich ziehen.
Angesichts solcher Auswirkungen eines Abbaus des Hauptzollamtes Löbau auf die gesamte Region ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Die weitreichenden Folgen dieses Schrittes sind nicht allein durch Anstrengungen der Stadt Löbau, des Landkreises und des Freistaats Sachsen zu kompensieren, insbesondere nicht die Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Für wann, in welchen Etappen und mit welchen Auswirkungen der jeweiligen Einzelschritte ist die Auflösung des Hauptzollamtes in Löbau vorgesehen?
Wie viele und wohin werden gegenwärtig im Hauptzollamt Löbau bestehende Arbeitsplätze im Zuge des Abbaus dieser Einrichtung in andere Hauptzollämter und Zollämter verlagert?
Welche konkreten Schritte zur Kompensation der Folgen eines Abbaus des Hauptzollamtes Löbau für die Region wurden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und vom Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der neuen Länder, Staatsminister Rolf Schwanitz, bereits geplant, getroffen oder eingeleitet?
a) Welche dieser Schritte beziehen sich konkret auf die Schaffung von Arbeitsplätzen?
b) Um wie viele und welche Art von Arbeitsplätzen handelt es sich dabei?
c) Wie viele und welche Art von Ersatzarbeitsplätzen sollen wann konkret im besonders betroffenen Landkreis Löbau-Zittau geschaffen werden?
Welche Absprachen zwischen den in Frage 4 genannten Bundesbehörden und der Landesregierung des Freistaates Sachsen sind seitens der Bundesregierung bereits durchgeführt worden oder konkret vorgesehen, um sich ggf. über ein abgestimmtes Vorgehen zur Kompensation der Folgen eines Abbaus des Hauptzollamtes Löbau für die Region zu einigen?
Wie hoch sind ggf. die finanziellen Aufwendungen aus dem Bundeshaushalt, die zur Kompensation der Folgen eines Abbaus des Hauptzollamtes Löbau für die Region jeweils in den Jahren 2002 bis 2006 getätigt bzw. eingeplant sind?
In welche Hauhaltspositionen sind diese Aufwendungen eingestellt?