Wirksamkeit der strafbefreienden Selbstanzeige – Rückführung von Kapital in den legalen Wirtschaftskreislauf – Einführung einer Zinsabgeltungsteuer
der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Gisela Frick, Rainer Funke, Gerhard Schüßler, Ina Albowitz, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie beurteilt die Bundesregierung Schätzungen, nach denen zwischen 500 Mrd. DM und 1 Billion DM auf ausländischen Konten liegen?
Sind der Bundesregierung Schätzungen darüber bekannt, wie viel Kapital seit Einführung der Zinsabschlagsteuer zum 1. Januar 1993 aus Deutschland abgeflossen ist, um der deutschen Besteuerung zu entgehen?
Hat die Bundesregierung Angaben darüber, in welchem Umfang im Ausland erzielte Kapitalerträge im Inland versteuert werden?
Gibt es Schätzungen darüber, wie viel DM-Bargeld im Ausland in Umlauf ist?
Sind der Bundesregierung Schätzungen bekannt, wie viel Geld im Inland nicht auf Konten eingezahlt ist, sondern bar vorgehalten wird?
Welche Rechtsfolgen können eintreten, wenn beim Umtausch einer Summe von mehr als 30 000 DM keine Hinweise auf eine Straftat im Sinne von § 261 des Strafgesetzbuches (StGB) vorliegen?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, nach wie vielen Erbfällen es zur Nachversteuerung im Sinne von § 371 der Abgabenordnung (AO) kommt?
Hält es die Bundesregierung aus volkswirtschaftlichen bzw. fiskalischen Gründen für sinnvoll, dass im Ausland befindliches Fluchtkapital nach Deutschland zurückfließt?
Falls ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder geplant, um diesen Rückfluss zu erreichen?
Welche steuer- und kriminalpolitischen, strafrechtlichen und fiskalischen Gründe rechtfertigen Straffreiheit infolge einer Selbstanzeige nach § 371 AO?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Fälle von Selbstanzeigen es in den Jahren 1998, 1999 und 2000 gab und wie hoch in diesen Jahren der Betrag der nachentrichteten Steuern war?
Hält die Bundesregierung die strafbefreiende Selbstanzeige in ihrer heutigen Form für ein wirksames Mittel, um dem Fiskus bisher nicht entrichtete Steuern zuzuführen?
Falls nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Trifft es zu, dass die Finanzverwaltung u. U. die Möglichkeit hat, Veranlagungszeiträume nachzuprüfen, die länger als 10 Jahre zurückliegen, nachdem für spätere Veranlagungszeiträume Straffreiheit nach § 371 AO eingetreten ist?
Falls ja, hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird?
Welche Steuer- (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Vermögenssteuer) und Zinsbeträge hat ein Bürger im Sinne von § 371 AO nachzuentrichten, wenn er zu versteuerndes Einkommen aus dem Jahr 1992 in Höhe von 20 000/50 000/100 000/500 000/1 000 000 DM nacherklärt?
Welche Steuer- (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchen-, Körperschafts-, Gewerbe-, Vermögens-, Umsatzsteuer) und Zinsbeträge hat ein Unternehmer bzw. eine Körperschaft nachzuzahlen, wenn er Gewinnbeträge in der genannten Größenordnung nacherklärt?
Wie beurteilt die Bundesregierung unter volkswirtschaftlichen, fiskalischen und rechtsbefriedenden Gesichtspunkten den Vorschlag, die Straffreiheit in § 371 AO nicht an die Berichtigung oder Ergänzung unvollständiger Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen sowie die Nachentrichtung nicht entrichteter Steuern anzuknüpfen, sondern stattdessen eine Pauschalversteuerung – ohne Berücksichtigung jeglicher Steuerabzugsbeträge – des steuerlich bisher nicht erfassten Kapitals vorzusehen?
Sind der Bundesregierung Maßnahmen anderer EU-Mitgliedstaaten bekannt, mit denen es den Bürgern anlässlich des Bargeldumtauschs in Euro ermöglicht wird, bisher nicht versteuertes Kapital strafbefreiend in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückzubringen?
Sind der Bundesregierung strafbefreiende Maßnahmen der Schweiz bekannt, mit denen es den Bürgern ermöglicht wurde, bisher nicht versteuertes Kapital in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückzubringen?
Welche Betrugsgefahren sieht die Bundesregierung für die Bürger angesichts des anstehenden Umtauschs von DM-Bargeld in Euro-Bargeld?
Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass die Entscheidung des Europäischen Rates in Feira, in der EU mittelfristig ein gegenseitiges Kontrollmitteilungssystem einzuführen, nicht umgesetzt werden kann, sollte die Schweiz bei ihrer Entscheidung bleiben, ihr Bankgeheimnis beizubehalten und eine Zinssteuer für EU-Bürger einzuführen?
Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Entscheidung des amerikanischen Finanzministers Paul O’Neill, das Vorgehen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gegen Steuerparadiese nicht weiter zu unterstützen, auf die Umsetzung der angesprochenen Entscheidung des Europäischen Rates in Feira?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine an der Quelle erhobene Abgeltungsteuer mit einem maßvollen Steuersatz dazu führen kann, dass weniger Kapital aus Deutschland abfließt bzw. nicht in Deutschland angelegtes Kapital zurückfließt?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Erfahrungen Österreich in dieser Hinsicht gemacht hat?