Steuervergünstigungen für Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Heidemarie Ehlert und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Bundesrechnungshof hat die seit Jahren unzulängliche Bearbeitung der Fälle von Steuerbegünstigungen zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen gerügt (Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2000 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung – Bundestagsdrucksache 14/4226, Ziffer 71).
Er hat das Bundesministerium der Finanzen darauf hingewiesen, dass sich aus der fehlerhaften Arbeitsweise der Fachbehörden und der Finanzämter für Bund und Länder Steuerausfälle in Millionenhöhe ergeben können.
So wurden in über 70 Prozent der überprüften 150 Fälle Hinweise auf unberechtigt gewährte und bezogene Steuervergünstigungen gefunden.
Die erforderlichen Bescheinigungen der zuständigen Fachbehörden, die zur Prüfung der Voraussetzung für die Gewährung der entsprechenden Steuerbegünstigung notwendig wären, waren in vielen Fällen unzureichend oder fehlten völlig.
Der Bundesrechnungshof hat die Ansicht vertreten, dass der Erlass von Bescheinigungsrichtlinien nicht ausreicht, um die Unsicherheit und Schwierigkeiten der Fachbehörden und der Finanzämter bei der Prüfung und Gewährung der entsprechenden Begünstigungen auszuräumen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Hat die Bundesregierung die nach der Prüfung zugesagte Abstimmung mit den Finanzbehörden der Länder zur einheitlichen Umsetzung der Richtlinien vorgenommen?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um in Abstimmung mit den Ländern eine engere Zusammenarbeit zwischen Fach- und Finanzbehörden zu erreichen, um ungerechtfertigte Steuerbegünstigungen und damit deutliche Steuerausfälle in diesem Bereich künftig zu vermeiden?