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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Nominierung eines deutschen Kandidaten für den VN-Ausschuss für die Beseitigung von Rassendiskriminierung (G-SIG: 14012356)

Keine Nominierung eines eigenen Kandidaten, Aktivitäten der Bundesregierung auf internationaler Ebene gegen Rassendiskriminierung

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.11.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/719017. 10. 2001

Nominierung eines deutschen Kandidaten für den VN-Ausschuss für die Beseitigung von Rassendiskriminierung

der Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Ina Albowitz, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Aufgrund des Internationalen Übereinkommens vom 7. März 1966 wurde von den Vereinten Nationen ein Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung errichtet. Gemäß Artikel 8 Abs. 1 des Übereinkommens hat der Ausschuss 18 Mitglieder, die in geheimer Wahl gewählt werden. Bislang gehörten diesem Ausschuss immer auch hochrangige deutsche Experten an, so zuletzt die Professoren Dr. Karl-Josef Partsch, Dr. Dr. h. c. Rüdiger Wolfrum und Dr. Brun-Otto Bryde, inzwischen Richter am Bundesverfassungsgericht. Wie nun zu vernehmen ist, soll Deutschland zur Wahl der Ausschussmitglieder im Januar 2002 keinen Kandidaten nominiert haben. Nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 sollte der Beobachtung von Rassendiskriminierung in der Welt, die immer auch Nährboden für zukünftigen Terrorismus bildet, höchste Aufmerksamkeit entgegengebracht werden. Der Einsatz für die Menschenrechte war bislang stets ein zentrales Anliegen der deutschen Außenpolitik. Es wäre daher vollkommen unverständlich, wenn die Bundesregierung auf die Gestaltungsmöglichkeiten in diesem wichtigen VN-Ausschuss verzichten würde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Trifft es zu, dass die Bundesrepublik Deutschland für die Wahl der Mitglieder zum Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung der Vereinten Nationen im Januar 2002 keinen Kandidaten nominiert hat?

2

Wenn ja, aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung gegen die Nominierung eines eigenen Kandidaten entschieden?

3

Wann läuft die Frist für die Benennung eines Kandidaten für die Ausschussmitgliederwahl 2002 ab?

4

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Kampf gegen weltweite Rassendiskriminierung zu und wie schätzt sie dabei die Rolle des Ausschusses der Vereinten Nationen ein?

5

In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, zukünftig ohne einen Repräsentanten im VN-Ausschuss auf internationaler Ebene gegen Rassendiskriminierung aktiv zu werden?

Berlin, den 16. Oktober 2001

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Ina Albowitz Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrike Flach Horst Friedrich (Bayreuth) Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Ina Lenke Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gerhard Schüßler Dr. Irmgard Schwaetzer Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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