Haltung der Bundesregierung zur Reaktion der Türkei auf Forderungen nach Zulassung der kurdischen Sprache an Schulen und Hochschulen der Türkei
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Seit November letzten Jahres hat sich in der Türkei eine breite Auseinandersetzung um die Zulassung der kurdischen Sprache an Schulen und Hochschulen entwickelt. Nach Presseberichten sollen mehr als 20 000 Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern an Schulen und Hochschulen in türkischen und kurdischen Städten förmliche Anträge auf Zulassung des Kurdischen als Unterrichtssprache eingereicht haben. Verschiedene Basisorganisationen, Gewerkschaften, Intellektuelle und Künstler haben sich der Kampagne angeschlossen. In Istanbul unterzeichnete ein Zusammenschluss von 12 Frauenorganisationen Briefe an den türkischen Staatspräsidenten, an den Parlamentspräsidenten und das Erziehungsministerium, in denen die Zulassung des Kurdischen als Unterrichtssprache gefordert wird.
Die türkischen Behörden reagieren auf die Kampagne mit harter Repression. Sie berufen sich dabei u. a. auf Artikel 42 der Verfassung der Republik Türkei und ähnlich lautende Klauseln in den Schul- und Hochschulgesetzen. Artikel 42 der Verfassung der Republik Türkei schreibt vor, dass in Erziehungs- und Bildungsinstitutionen türkischen Staatsbürgern als Muttersprache keine andere Sprache als Türkisch beigebracht werden darf.
Etwa 2 000 Menschen sollen bisher kurzzeitig verhaftet worden sein, gegen über 100 Personen wurde bereits Haftbefehl erlassen. Im Nationalen Sicherheitsrat, dem noch immer entscheidenden Machtorgan in der Türkei, sollen die dort vertretenen Militärs die Kampagne als „separatistisch“ und als Teil einer von ihnen bekämpften „Politisierung der PKK“ eingestuft haben.
Die prokurdische Tageszeitung „Özgür Politika“ berichtete Ende Januar, Mesut Yilmaz, Vorsitzender der Partei ANAP, Staatsminister für den EU-Beitritt und stellvertretender Ministerpräsident, habe die Kampagne als „Provokation“ eingestuft und erklärt: „In der Türkei kann in keiner Sprache außer Türkisch Unterricht erteilt werden. Zu diesem Thema haben wir niemandem eine Garantie abgegeben, und auch die EU hat an uns keine Forderung zu diesem Thema gestellt.“ (Özgür Politika, 31. Januar 2002). Ministerpräsident Bülent Ecevit soll nach der gleichen Zeitung erklärt haben: „Es kann nicht davon die Rede sein, dass wir im Bereich des Erziehungswesens Zugeständnisse machen.“
Diese Reaktionen der türkischen Regierung stehen in klarem Widerspruch zu den Kopenhagener Kriterien der EU für Beitrittskandidaten, in denen die Achtung und der Schutz von Minderheiten gefordert wird. Auch in ihren diversen „Fortschrittsberichten“ hat die EU-Kommission von der Türkei wiederholt Korrekturen gefordert. So heißt es im Fortschrittsbericht 2000: „Die Türkei hat bis jetzt den Rahmenvertrag des Europarats zum Schutz Nationaler Minderheiten nicht unterzeichnet und erkennt auch keine anderen Minderheiten als die an, die im Lausanner Vertrag definiert sind. … Kulturelle Rechte für alle türkischen Staatsbürger, ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, wie das Recht auf Rundfunk in der Muttersprache, die Muttersprache zu lernen oder Unterricht in der Muttersprache zu erhalten, werden nicht garantiert.“
Auch in internationalen Abkommen und Konventionen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, im UNESCO-Abkommen und der Europäischen Menschenrechtskonvention ist das Recht auf Unterricht und Erziehung in der Muttersprache garantiert. Mehrere dieser Abkommen sind auch von der Türkei ratifiziert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Kenntnisse über die seit Ende November erhobenen Forderungen, über die Träger der Kampagne und über das Ausmaß der Aktionen an Schulen und Hochschulen in der Türkei hat die Bundesregierung?
Wie viele Menschen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung an der Kampagne bisher beteiligt?
Gegen wie viele Personen laufen nach Kenntnis der Bundesregierung strafrechtliche Schritte und auf welche Paragrafen der türkischen Verfassung oder anderer Gesetze stützt sich diese Strafverfolgung?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Paragrafen der türkischen Verfassung und einzelner Gesetze vor dem Hintergrund internationaler Konventionen und der Kopenhagener Kriterien der EU für Beitrittskandidaten?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Kampagne verhaftet, wie viele von ihnen zu welchen Strafen verurteilt?
Welche Organisationen unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung diese Kampagne und wie reagieren die türkischen Behörden auf diese organisierte Unterstützung?
Hält die Bundesregierung die Forderung nach Zulassung des Kurdischen als Unterrichtssprache an Schulen und Hochschulen für ein legitimes durch internationale Konventionen geschütztes Anliegen?
Welche Schritte hat die Bundesregierung seit Beginn der Kampagne ergriffen, um dieses legitime Anliegen zu unterstützen und die türkischen Behörden zu einer Beendigung ihrer Repressionen gegen diese Kampagne zu veranlassen?
Welche Schritte hat die Europäische Kommission seit Beginn der Kampagne ergriffen, um die türkischen Behörden zu einer Einstellung ihrer Repression gegen diese Kampagne zu veranlassen?
Erwägt die Bundesregierung bei einer Fortsetzung der Repressionen energischere Maßnahmen – ggf. im Benehmen mit anderen EU-Staaten und der Kommission der EU – gegenüber der türkischen Regierung?
Wenn ja, welche Maßnahmen erwägt die Regierung im Einzelnen?
Wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung – ggf. im Benehmen mit anderen EU-Staaten – eine Unterbrechung von finanziellen Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland und der EU, falls die türkischen Behörden ihre repressive Politik gegenüber dieser Kampagne fortsetzen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Beibehaltung der türkischen Politik in dieser Frage unvereinbar ist mit einem EU-Beitritt der Türkei und diesen Beitritt direkt gefährdet?