Kriegsführung in Afghanistan
der Abgeordneten Carsten Hübner, Heidi Lippmann und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Tageszeitung „DIE WELT“ hat in ihrer Ausgabe vom 16. November 2001 in einer Übersetzung eines Beitrags aus der „Washington Post“ über neue Strategien der Kriegsführung der USA in Afghanistan berichtet. Es sollen demnach bei der Verfolgung von Osama Bin Laden und flüchtenden Kämpfern der Al-Qaida und der Taliban von US-Spezialeinheiten u. a. auf den Hauptstraßen Straßensperren errichtet werden, die die Kontrolle von Fahrzeugen ermöglichen. Laut dieses Beitrags antwortete US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, der diese neue Strategie gemeinsam mit US-Präsident George W. Bush auf der Ranch des Präsidenten in Texas vorstellte, auf die Frage, was passieren würde, wenn die US-Spezialkommandos bei solchen Kontrollen auf feindliche Kräfte stoßen, folgendermaßen: „Wenn es die Sorte ist, die man erschießen will, dann erschießen wir sie“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Ist der Bundesregierung dieser Zeitungsbericht bzw. die hier zitierte Aussage des US-Verteidigungsministers Donald Rumsfeld bekannt?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit den internationalen Vereinbarungen des Völkerrechts, einschließlich des Kriegsvölkerrechts, grundsätzlich vereinbar, bei einer Kontrolle an einer Straßensperre, selbst unter den Bedingungen in einem Kriegsgebiet, jene feindlichen Kräfte einfach zu erschießen, die man erschießen will?
Hielte es die deutsche Bundesregierung politisch für vertretbar, dass deutsche Spezialeinheiten, die ggf. in Afghanistan zum Einsatz kommen, unter ähnlichen Bedingungen nach demselben Prinzip verfahren?
Hält es die deutsche Bundesregierung mit Blick auf die Verteidigungsgemeinschaft NATO und die von ihr benannten Werte prinzipiell politisch für vertretbar, dass Einheiten der NATO unter ähnlichen Bedingungen nach demselben Prinzip verfahren?