Unterstützung von Menschenrechtsbeobachterinnen und -beobachtern in der Demokratischen Republik Kongo
der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) vom vergangenen Juli 2006 nährten die Hoffnung, dass sich auch die Menschenrechtssituation verbessern würde. Doch nach wie vor kommt es dort zu massiven Übergriffen auch auf Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger sowie Journalistinnen und Journalisten. Wiederholt haben zahlreiche kongolesische Menschenrechtsorganisationen Aufrufe an die kongolesischen Behörden dahingehend gerichtet, einen effektiveren Schutz für Menschenrechtsverteidiger und Journalisten zu definieren und zu gewährleisten. Die Ermordung von Pascal Kabungulu Kibembi, Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation „Héritiers de la Justice“ und Vizepräsident der „Ligue des Droits de l’Homme dans la Région des Grands Lacs“ am 31. Juli 2005 und am 13. Juni 2007 von Serge Maheshe, der für „Radio Okapi“ arbeitete, ein Gemeinschaftsprojekt von MONUC (Mission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo) und einer Schweizer Stiftung, stellen lediglich die bekanntesten Fälle von gewaltsamen Übergriffen dar. Die Verantwortlichen dieser Verbrechen müssen belangt werden.
In ihrer Erklärung vom 3. August 2007 hatte die Europäische Union die kongolesischen Behörden aufgefordert, „alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um diese beiden Mordfälle aufzuklären, dies auch in Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen, welche die kongolesische Regierung eingegangen ist, insbesondere in Bezug auf die Garantie der Menschenrechte – auch um auf diese Weise den kongolesischen Bürgern zu zeigen, dass die Straflosigkeit nicht länger toleriert werden kann.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche konkreten Bemühungen hat die Bundesregierung, auch über ihre Botschaft vor Ort, seit Anfang 2006 unternommen, um Schutzmöglichkeiten für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) aufzubieten, und in welcher Weise ist sie damit den aus den EU-Richtlinien zum Schutz für Menschenrechtsverteidiger resultierenden Verpflichtungen nachgekommen?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung zum Stand der Verfahren zu den Morden an Pascal Kabungulu Kibembi und Serge Maheshe?
Inwieweit findet der Schutz für Menschenrechtsverteidiger und Journalisten bei der Unterstützung des Friedensprozesses in der DR Kongo durch die Bundesregierung konkrete Berücksichtigung?
Was tut die Bundesregierung, um den Aufbau eines funktionierenden Rechtssystems in der DR Kongo zu unterstützen?