Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Colonia Dignidad
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat am 16. Mai 2002 einen am 13. November 2001 eingereichten Antrag zu Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Colonia Dignidad (CD) verabschiedet. Darin wird das große Leid der Koloniebewohner anerkannt und angekündigt, der Deutsche Bundestag werde alles in seiner Macht stehende tun, „damit die fortwährenden schwerwiegenden Menschenrechtsverstöße innerhalb der Colonia Dignidad wirksam abgestellt werden.“ (Bundestagsdrucksache 14/7444).
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe in Chile mit deutscher Beteiligung einzusetzen, die ein Strategiepapier zur Lösung des Problems der CD erstellen soll. Zu den geforderten Maßnahmen gehört auch eine psychologische Betreuung der Koloniebewohner, die sich aus der Abhängigkeit von der kriminellen Führungsgruppe der CD lösen, und die Schaffung eines Fonds für Hilfsmaßnahmen für Koloniebewohner.
Bereits lange vor dem kürzlichen Beschluss des Deutschen Bundestages hatte am 15. November 2001 der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Christoph Zöpel, die „Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung von Hilfs- und Reintegrationsmaßnahmen“ für Opfer der CD angesprochen (Plenarprotokoll 14/201, S. 19802 D).
Außerdem sollen laut Beschluss des Deutschen Bundestages deutsche Experten die chilenischen Behörden und Justiz bei der Aufklärung des CD-Komplexes unterstützen. Die Interamerikanische Menschenrechtskommission soll ebenso eingeschaltet werden wie die UN-Menschenrechtskommission und die UN-Kinderkommission.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Beratungen mit der chilenischen Seite über die Einrichtung einer Arbeitsgruppe in Chile haben seit Beginn der Beratungen über den oben genannten Antrag stattgefunden, wann haben diese Beratungen stattgefunden und welche Ergebnisse wurden bisher erzielt?
Wann sollen diese Beratungen fortgesetzt werden und wann ist mit der Aufnahme der Arbeit einer solchen Arbeitsgruppe zu rechnen?
Hat die Bundesregierung bereits Experten benannt, die den chilenischen Behörden und der chilenischen Justiz zur Unterstützung bei der Aufklärung des CD-Komplexes zur Verfügung stehen? Wenn ja, wie hat die chilenische Seite auf dieses Angebot reagiert und wann ist mit der Entsendung dieser Experten nach Chile zu rechnen? Wenn nein, warum nicht, und wann wird dieses Versäumnis korrigiert?
Hat die Bundesregierung die Interamerikanische Menschenrechtskommission, die UN-Menschenrechtskommission und die UN-Kinderkommission über ihre Schritte zur Aufklärung des CD-Komplexes unterrichtet und um Mitwirkung gebeten? Wenn ja, liegen schon Reaktionen dieser Stellen vor? Wenn nein, wann soll das geschehen?
Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung den von ihr angekündigten und vom Deutschen Bundestag geforderten Fonds zur Hilfe für Opfer der CD errichten?
Wie viel Geld wird die Bundesregierung für diesen Fonds zur Verfügung stellen?
Ist die Äußerung des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Dr. Christoph Zöpel, vom 15. November 2001 so zu verstehen, dass auch die früheren chilenischen politischen Gefangenen, die in der CD festgehalten wurden, und die Angehörigen der „verschwundenen“ politischen Gefangenen sowie die in der CD misshandelten chilenischen Kinder in den Genuss solcher Hilfeleistungen kommen?
Befürwortet die Bundesregierung auch ein von einem deutschen und einem chilenischen Träger organisiertes, zeitlich begrenztes Therapieangebot als Teil einer solchen Hilfeleistung für die chilenischen Opfer der CD?
Würde die Bundesregierung als Verantwortlichen für einen solchen Fonds eine Gruppe akzeptieren, die aus ehemaligen chilenischen Gefangenen der CD, einem chilenischen Abgeordneten oder Senatsmitglied und Vertretern der beteiligten Hilfsorganisationen besteht?