Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Finanzverwaltung (Nachfrage)
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Durch eine Verwaltungsgerichtsklage einer Nürnberger Finanzbeamtin sowie durch Presseveröffentlichungen wurde bekannt, dass die Firma Diehl Stiftung & Co einen Steuererlass in Höhe von 60 Mio. DM erhielt. Dieser geht auf die Auffassung des Unternehmens und der Oberfinanzdirektion Nürnberg zurück, wonach in den neunziger Jahren veräußerte Unternehmensanteile dem Privatvermögen der Unternehmenseigner zuzuordnen sind. Laut den Presseberichten teilte die Finanzbeamtin diese Ansicht nicht und forderte eine steuerliche Berücksichtigung. Nachdem sie der Anweisung der Oberfinanzdirektion Nürnberg, der Firma Diehl Stiftung & Co die Steuer in Höhe von 60 Mio. DM zu erlassen, nicht gefolgt war, wurde sie von dem Fall abgezogen. Daraufhin reichte die Finanzbeamtin Klage ein.
In die Auseinandersetzung war auch das Bundesamt für Finanzen involviert. Nachdem dieses anfänglich die Meinung der Finanzbeamtin vertrat, schloss es sich später der Auffassung der Firma Diehl Stiftung & Co und der Oberfinanzdirektion Nürnberg an. Inzwischen hat laut Presseberichten (vgl. Nürnberger Nachrichten vom 27. November und 22./23. Dezember 2001, Süddeutsche Zeitung vom 23. November 2001) das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Fall überprüft. Nach Darstellung des BMF ist der Verzicht auf die Steuernachzahlung des Rüstungskonzerns Diehl Stiftung & Co rechtens. Allerdings verweigert die Bundesregierung bisher Auskunft über die Weise, in der sowohl das Bundesamt für Finanzen als auch das BMF selbst in den Fall des Steuererlasses einbezogen sind. In ihrer Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion der PDS (Bundestagsdrucksache 14/7959) begründet die Bundesregierung die Nichtbeantwortung aller Fragen mit der Pflicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses, obwohl sich eine Reihe von Fragen nicht auf die steuerlichen Verhältnisse der Firma Diehl Stiftung & Co, sondern auf die Handlungsweise der Bundesbehörden bezog.
Die Weigerung der Bundesregierung, die Fragen zu beantworten, ist um so bedauerlicher, als dass dadurch die in Presseberichten geäußerten Vermutungen, dass die Meinung der Bundesbehörden eher durch „politische Interessen“ als durch „steuerrechtliche Überzeugungen“ beeinflusst sind, nicht ausgeräumt werden können. In den Presseberichten wird ein Zusammenhang zwischen den durch die Bundesregierung im Januar 2000 verschärften Rüstungsexport-Richtlinien und der damit einhergehenden Erschwernis von Rüstungsexporten für die Firma Diehl Stiftung & Co gesehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Was beinhaltet die Pflicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 der Abgabenordnung (AO)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich die Vorschrift des § 30 AO (Pflicht der Wahrung des Steuergeheimnisses durch Amtsträger) auch auf Aussagen über die Tätigkeit und Verantwortlichkeit der Finanzverwaltung beziehen (Antwort bitte mit Begründung)?
Inwieweit bezieht sich nach Auffassung der Bundesregierung die Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der PDS „Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Finanzverwaltung“ (Bundestagsdrucksache 14/7911) nach dem Aufwand der Mitwirkung des Bundesamtes für Finanzen an der Außenprüfung auf die Verhältnisse bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Steuerpflichtigen?
Inwieweit bezieht sich nach Auffassung der Bundesregierung die Frage 2 der genannten Kleinen Anfrage nach der Haltung des Bundesamtes für Finanzen im Dezember 1999 auf die Verhältnisse bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Steuerpflichtigen?
Inwieweit bezieht sich nach Auffassung der Bundesregierung die Frage 3 der genannten Kleinen Anfrage nach der Haltung des Bundesamtes für Finanzen im Januar 2001 auf die Verhältnisse bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Steuerpflichtigen?
Inwieweit bezieht sich nach Auffassung der Bundesregierung die Frage 7 der genannten Kleinen Anfrage nach dem Zustandekommen der Meinung betroffener Finanzbediensteter, der Steuererlass an die Firma Diehl Stiftung & Co sei „politisch motiviert“, auf die Verhältnisse bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Steuerpflichtigen?
Inwieweit beziehen sich nach Auffassung der Bundesregierung die Fragen 9 und 10 der genannten Kleinen Anfrage nach der Anforderung entsprechender Unterlagen durch das BMF auf die Verhältnisse bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Steuerpflichtigen?
Inwieweit bezieht sich nach Auffassung der Bundesregierung die Frage 11 der genannten Kleinen Anfrage nach dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Finanzverwaltung auf die Verhältnisse bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Steuerpflichtigen?
Inwieweit bezieht sich nach Auffassung der Bundesregierung die Frage 12 der genannten Kleinen Anfrage nach dem Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in die übergeordneten Finanzbehörden auf die Verhältnisse bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Steuerpflichtigen?
Inwieweit bezieht sich nach Auffassung der Bundesregierung die Frage 13 der genannten Kleinen Anfrage nach der Notwendigkeit der Offenbarung von nach § 30 AO erlangten Kenntnissen zur Richtigstellung von in der Öffentlichkeit verbreiteten unwahren Tatsachen auf die Verhältnisse bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Steuerpflichtigen?
Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den in Presseberichten verlautbarten Vermutungen, bei der Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Steuererlasses durch das BMF handele es sich um übergeordnete politische Interessen im Zusammenhang mit der Verschärfung der Rüstungsexport-Richtlinien?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Fall des Steuerverzichts in Höhe von 60 Mio. DM zugunsten der Firma Diehl Stiftung & Co – hier insbesondere das Agieren des Bundesamtes für Finanzen sowie des BMF – geeignet ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Finanzverwaltung zu erschüttern?
Wenn nein, warum nicht?