Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Finanzverwaltung
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Durch die Verwaltungsgerichtsklage einer Nürnberger Finanzbeamtin sowie durch die Presseveröffentlichungen (Nürnberger Nachrichten, Süddeutsche Zeitung) wurde bekannt, dass die Firma Diehl Stiftung & Co einen Steuererlass in Höhe von 60 Mio. DM erhielt. Dieser Steuererlass geht entsprechend der Presseberichte auf die Auffassung des Unternehmens und der Oberfinanzdirektion Nürnberg zurück, wonach in den neunziger Jahren veräußerte Unternehmensanteile dem Privatvermögen der Unternehmenseigner zuzuordnen sind.
Laut diesen Presseberichten teilte die Finanzbeamtin im Rahmen einer Außenprüfung diese Auffassung nicht, woraus entsprechend eine steuerliche Berücksichtigung resultierte. Daraufhin wurde sie von der Oberfinanzdirektion Nürnberg angewiesen, die Auffassung der Firma Diehl Stiftung & Co und der Finanzbehörde anzuerkennen, was einen Verzicht auf Steuereinnahmen in Höhe von 60 Mio. DM bedeutete. Laut Presseberichten betonte die Nürnberger Finanzbehörde wiederholt, dass ein solches Vorgehen „politisch gewollt“ sei. Nachdem die Finanzbeamtin dieser Weisung nicht gefolgt war, wurde sie als Betriebsprüferin von dem Fall abgezogen.
In diese Auseinandersetzung ist auch das Bundesamt für Finanzen involviert. Nachdem dieses sich noch im Dezember 1999 der Auffassung der Finanzbeamtin anschloss, stimmt es seit Beginn des Jahres 2001 dem Steuerverzicht zu.
In der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks vom 6. Dezember 2001 auf die schriftlichen Fragen 25 bis 27 der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (Bundestagsdrucksache 14/7881) verweigert die Bundesregierung die Auskunft über die Weise, in der die dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) unterstellte Behörde in den bekannt gewordenen Fall des Steuererlasses einbezogen ist. Sie beruft sich dabei auf das Steuergeheimnis. Ein Amtsträger verletzt das Steuergeheimnis, wenn er die Verhältnisse eines anderen oder ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis unbefugt offenbart oder verwertet.
In der Auskunft, die das BMF erbringen sollte, wurde jedoch die Handlungsweise des Bundesamtes für Finanzen abgefragt, nicht die steuerlichen Verhältnisse der Firma Diehl Stiftung & Co. Darüber hinaus kann die Offenbarung der Kenntnisse zulässig sein, wenn dies „zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern“ erforderlich ist. Diese Entscheidung trifft, nachdem der Steuerpflichtige gehört wurde, die zuständige oberste Finanzbehörde – die Oberfinanzdirektion Nürnberg – gemeinsam mit dem BMF.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie gestalteten sich Art und Umfang (Zeit- und Personalaufwand) der Mitwirkung des Bundesamtes für Finanzen an der Außenprüfung der Firma Diehl Stiftung & Co?
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Presseveröffentlichungen zu, nach denen der damalige stellvertretende Präsident des Bundesamtes für Finanzen im Dezember 1999 in einen Schreiben an das Finanzamt Nürnberg-Ost den Steuererlass an die Firma Diehl Stiftung & Co ablehnte?
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Presseveröffentlichungen zu, nach denen das Bundesamt für Finanzen seit Januar 2001 die Haltung der Oberfinanzdirektion Nürnberg unterstützt und dem Steuerverzicht zustimmt?
Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung dem Bundesamt für Finanzen der Schlussbericht über die Prüfung der Firma Diehl Stiftung & Co vor?
Wenn ja, seit wann liegt nach Kenntnis der Bundesregierung dem Bundesamt für Finanzen der Schlussbericht über die Prüfung vor?
Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung darüber, dass – laut Presseveröffentlichungen – seitens der Firma Diehl Stiftung & Co im Rahmen des benannten Besteuerungsverfahrens verschiedene Vorschläge an die Finanzbehörden unterbreitet wurden, nur einen Teil der Beteiligungen zu besteuern?
Wie können nach Meinung der Bundesregierung betroffene Finanzbedienstete zu der Ansicht gelangen, dass die Entscheidung über den Steuerverzicht der Oberfinanzdirektion Nürnberg und des Bundesamtes für Finanzen „politisch motiviert“ war?
Treffen die Presseveröffentlichungen zu, nach denen das BMF überprüfen wird, ob der vom Bundesamt für Finanzen und von der Oberfinanzdirektion Nürnberg befürwortete Steuerverzicht rechtlich korrekt war?
Wurden seitens des BMF bereits entsprechende Unterlagen von dem Bundesamt für Finanzen und der Oberfinanzdirektion Nürnberg angefordert?
Wenn Frage 9 mit Nein beantwortet wurde, wann wird das BMF entsprechende Unterlagen anfordern?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Fall des Steuerverzichts in Höhe von 60 Mio. DM zugunsten der Firma Diehl Stiftung & Co geeignet ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Finanzverwaltung zu erschüttern?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Fall des Steuerverzichts in Höhe von 60 Mio. DM zugunsten der Firma Diehl Stiftung & Co geeignet ist, das Vertrauen der Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten, z. B. der Betriebsprüferinnen und -prüfer sowie der Steuerfahnderinnen und -fahnder, in die übergeordneten Finanzbehörden zu erschüttern?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Notwendigkeit entstehen könnte, während und/oder nach Abschluss der Prüfung des Steuerverzichts durch das BMF eine Offenbarung von nach § 30 der Abgabenordnung (Steuergeheimnis) erlangten Kenntnissen vorzunehmen, um in der Öffentlichkeit verbreitete unwahre Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung zu erschüttern, richtig zu stellen?