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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Zur Lage mittelständischer Finanzdienstleister (G-SIG: 14012790)

Zulassungsverfahren, Berufsbild, Verhaltenskodex, Wettbewerbssituation mittelständischer Finanzdienstleister, Wettbewerbssituation zur BfA, Auswirkungen der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie und der §§ 7 und 8 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, Funktion der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Entwicklung der Finanzdienstleister nach §§ 32 und 64 Kreditwesengesetz seit 2000

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.05.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/893623. 04. 2002

Zur Lage mittelständischer Finanzdienstleister

der Abgeordneten Ernst Hinsken, Peter Rauen, Gerda Hasselfeldt, Dr. Hansjürgen Doss, Heinz Seiffert, Norbert Barthle, Otto Bernhardt, Leo Dautzenberg, Jochen-Konrad Fromme, Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach), Hans Michelbach, Hans-Peter Repnik, Norbert Schindler, Diethard Schütze (Berlin), Wolfgang Schulhoff, Gerhard Schulz, Klaus-Peter Willsch, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Vermittlung von Finanzinstrumenten ist nur Finanzdienstleistungsinstituten und unter deren Haftung arbeitenden Vermittlern möglich. Diese Vermittler sind fast ausschließlich kleine und mittelständische Unternehmer, denen die Eintragung und Unterhaltung eines Finanzdienstleistungsinstitutes aus finanziellen, personellen und logistischen Gründen nicht möglich ist.

Eine Vielzahl von Aktivitäten der Finanzdienstleistungsbranche wie Kongresse, Petitionen, Briefe und Presseberichte sowie das Zusammenwirken der Finanzdienstleisterverbände mit einem gemeinsamen Sprecher haben auf eine gravierende Unruhe in dieser typischen klein- und mittelständischen Branche und zugleich den hohen Grad an Übereinstimmung in diesem Berufsstand in der Einschätzung der Situation aufmerksam gemacht. Die Interessenvertretungen der unabhängigen Finanzdienstleistungsvermittler konstatieren einen stetigen Rückgang an Existenzgründungen und zugleich eine wachsende Zahl von Geschäftsaufgaben.

Die mittelständischen Finanzdienstleister fühlen sich von der Bundesregierung allein gelassen. Ohne eigenen erkennbaren Einsatz und ohne Konsultation der Verbände der unabhängigen Finanzdienstleister wartet die Bundesregierung die EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie ab. Davon sind insgesamt etwa 100 000 Finanzdienstleister betroffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Erlaubnis der Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut zu verkürzen?

Wie lange ist derzeit die Bearbeitungszeit für Neuanträge?

Wie viele Anträge werden derzeit bearbeitet?

2

Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der Finanzdienstleisterberufsverbände für ein Gesetz zur Erleichterung und Regelung des Zugangs zum Finanzdienstleisterberuf, für ein Berufsbild bzw. ein einheitliches Register?

3

Welche Schritte plant die Bundesregierung, um das Vorhaben der Verbände der unabhängigen Finanzdienstleister, durch einen von ihnen getragenen Wohlverhaltenskodex die Eigenkontrolle im klein- und mittelständischen Finanzdienstleistungssektor im Sinne des Verbraucherschutzes und der Entwicklung eines erleichterten qualifizierten Berufszugangs zu gewährleisten, gesetzlich zu ermöglichen oder anderweitig zu unterstützen?

4

Welche Antwort hat die Bundesregierung auf den „Offenen Brief“ der Finanzdienstleisterverbände an den Bundeskanzler, Gerhard Schröder, vom 7. April 2001 gegeben?

5

Welche Maßnahmen ergriff und ergreift die Bundesregierung zur Beeinflussung der Gestaltung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie im Sinne der spezifischen nationalen deutschen Bedingungen?

6

Trifft es zu, dass bei Anhörungen der EU zur Finanzmarktgesetzgebung die Bundesrepublik Deutschland aus personellen Gründen nicht teilnahm?

7

Wie soll die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie in deutsches Recht erfolgen?

8

Wie sollen die unstrittig in der Richtlinie geforderte Registrierung und Qualifikation geregelt werden?

9

In welcher Form wird die Interessenvertretung der unabhängigen klein- und mittelständischen Finanzdienstleister in die Vorbereitung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie einbezogen?

10

Warum ist keine Vertretung der Finanzdienstleistungsinstitute beim Verwaltungsrat (§ 7 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes) und dem Fachbeirat (§ 8 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes) der geplanten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgesehen?

11

Werden Finanzdienstleistungsinstitute von der künftigen Bundesanstalt beaufsichtigt und müssen diese als Beaufsichtigte deren Kosten tragen?

12

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Abschaffung der Beiträge der Finanzdienstleister (ohne Zugriff auf Kundenvermögen) an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), für deren Kunden eine Entschädigung von der EdW ausgeschlossen ist?

13

Wie sieht die Bundesregierung die Konkurrenz von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und den Landesversicherungsanstalten zu den klein- und mittelständischen Finanzdienstleistern in der Beratung über die private Altersvorsorge?

14

Kann die verstärkte Kontrolle der Finanzinstrumente und -produkte durch das im Entwurf vorliegende Vierte Finanzmarktförderungsgesetz und das Gesetz über das Kreditwesen zu einer Lockerung der Beaufsichtigung bzw. zu einer Entlastung der unabhängigen Finanzdienstleister genutzt werden?

15

Welche Regelungen sind vorgesehen, damit die Haftungsübernahme für unabhängige Finanzdienstleister nicht als Scheinselbständigkeit interpretiert, die Haftungsübernehmer und die Vermittler weiter finanziell belastet und die Anzahl unabhängiger Finanzdienstleister weiter reduziert werden?

16

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Interessen der deutschen freien Finanzdienstleister – zu denen auch Versicherungsmehrfachagenten und -makler zählen – im Prozess der Ausarbeitung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie wahrzunehmen?

17

Wer ist in den Bundesministerien der Finanzen, für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Wirtschaft und Technologie der zuständige Ansprechpartner für die Interessenvertretung der unabhängigen Finanzdienstleister?

18

Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der Verbände über Registrierung, Qualifikation, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung etc., um messbare Anreize für das Ergreifen des Finanzdienstleisterberufs zu schaffen und um dem Rückgang der Zahl der Unternehmen Einhalt zu gebieten?

19

Wie hat sich die Anzahl der Finanzdienstleistungsinstitute nach § 32 und § 64 des Gesetzes über das Kreditwesen von 2000 bis heute entwickelt?

20

Wie steht die Bundesregierung zu der Behauptung bedeutender Marktteilnehmer, wonach nichtlizenzierte Finanzdienstleister zukünftig ihre Existenz verlieren?

21

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Ausbau des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen und zur Einbeziehung der Finanzdienstleistervertretungen dabei?

22

Sieht es die Bundesregierung als Wettbewerbsverzerrung bzw. -dämpfung an, dass klein- und mittelständische unabhängige Finanzdienstleister die finanziellen und personellen Anforderungen des Gesetzes über das Kreditwesen nur schwer erfüllen können und damit die großen Finanzdienstleistungs- oder Kreditinstitute Wettbewerbsvorteile erringen?

23

Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Kostenbelastung der regulierten Finanzdienstleister, 10 % der Bruttoprovisionserlöse für direkte und indirekte Aufsichtskosten, zu senken, da diese hohe Kostenbelastung letztlich auch die Dienstleistung für den Verbraucher verteuert?

Berlin, den 23. April 2002

Ernst Hinsken Peter Rauen Gerda Hasselfeldt Dr. Hansjürgen Doss Heinz Seiffert Norbert Barthle Otto Bernhardt Leo Dautzenberg Jochen-Konrad Fromme Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) Hans Michelbach Hans-Peter Repnik Norbert Schindler Diethard Schütze (Berlin) Wolfgang Schulhoff Gerhard Schulz Klaus-Peter Willsch Elke Wülfing Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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