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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zur Menschenrechtssituation in Malaysia (G-SIG: 14012614)

Inhaftierung früherer Politiker, Gesetze zur Verschärfung der inneren Sicherheit, Lage von Menschenrechten und Rechtsprechung, Rolle Malaysias zwischen säkularem Staat und Mitglied der islamischen Staatengemeinschaft

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.03.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/824013. 02. 2002

Haltung der Bundesregierung zur Menschenrechtssituation in Malaysia

des Abgeordneten Carsten Hübner und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die Inhaftierung des früheren stellvertretenden Ministerpräsidenten Anwar Ibrahim und sechzehn seiner politischen Verbündeten unter dem Gesetz zum Schutz der inneren Sicherheit (Internal Security Act/ ISA) im September 1998 markierte einen Wendepunkt in der Rechtsprechung und in der Menschenrechtsachtung in Malaysia.

In ihrer Länderinformation vom 1. August 2001 kritisiert „amnesty international“ die Einschränkungen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Begrenzung der Religionsfreiheit, die Anwendung der Todesstrafe und der Prügelstrafe, die Praxis der Vorbeugehaft ohne richterliche Überprüfung oder zeitliche Begrenzung, sowie Misshandlungen von Demonstrantinnen/Demonstranten und Inhaftierten in Malaysia.

Selbst die malaysische staatliche Menschenrechtskonvention hat in einem Bericht die Brutalität der Polizei gegenüber Demonstranten kritisiert, ebenso wie das Versammlungsverbot und die häufige Anwendung der ISA-Gesetze (Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 6. August 2001).

Das ISA bietet die Möglichkeit einer Inhaftierung ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren bis zu zwei Jahren, im Einzelfall auch darüber hinaus.

Im selben Artikel berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ auch über eine „Verhaftungswelle“ gegenüber islamischen Oppositionspolitikern.

Am 14. Juni 2001 nahm das Europäische Parlament angesichts der rapiden Verschlechterung der Lage der Menschenrechte in Malaysia eine Entschließung an, in der das EU-Parlament u. a. bedauert, dass sich die Regierung Malaysias „weiterhin auf das Gesetz über die innere Sicherheit beruft, nach dem sie ohne vorheriges Gerichtsverfahren die unbegrenzte Inhaftierung jeder Person, die der nationalen Sicherheit schadender Aktionen verdächtigt wird, anordnen kann“.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren außerdem das malaysische Presse- und Publikationsgesetz, mit welchem die Arbeit oppositionsfreundlicher Medien behindert wird.

Ein Weiteres auch von dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen kritisiertes Gesetz ist das Anti-Drogen-Gesetz.

Da hierbei jeder als schuldig angesehen wird, der Drogen besitzt oder Zugang zu ihnen hat, bis das Gegenteil bewiesen werden kann, ist die Beweislast damit faktisch umgekehrt.

Das Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten (Sediction Act) und das Gesetz über die Wahrung von Staatsgeheimnissen (Official Secret Acts – OSA) werden laut „amnesty international“ dazu benutzt, politisch motivierte Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Oppositionspolitiker einzuleiten.

Das Verfahren gegen den früheren Ministerpräsidenten Anwar Ibrahim und seinen Adoptivbruder S. D. wegen Unzucht, legt den Verdacht nahe, dass hier unliebsame Politiker mundtod gemacht werden sollten.

Anwar Ibrahim verbüßt nach seinem Prozess, den viele Beobachter als Racheakt von Premier Mohamad Mohatir bezeichneten, eine 15jährige Haftstrafe (vgl. DIE WELT vom 13. Oktober 2001).

Auch Anwar Ibrahims Anwalt K. S. wurde wegen „staatsgefährdenden Äußerungen“ angeklagt.

Die Vorsitzende der Nichtregierungsorganisation Tenaganita steht wegen eines Berichts über Menschenunwürdige Zustände in malaysischen Internierungslagern vor Gericht.

Laut amnesty international wurden mindestens 13 Menschen im Jahr 2000 zum Tode verurteilt sowie zwei des Drogenhandels beschuldigte Männer hingerichtet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Menschenrechtslage in Malaysia?

2

Was ist der Bundesregierung über die gegenwärtige Lage des, inzwischen von den USA als politischen Gefangenen anerkannten, früheren stellvertretenden Ministerpräsidenten Anwar Ibrahim bekannt?

3

Was ist der Bundesregierung über die gegenwärtige Lage von K. S., Mitglied des Verteidigungsteams von Anwar Ibrahim, über die Lage von Anwar Ibrahims Adoptivbruders S. D., über die Lage des Vizevorsitzenden der Opositionspartei Keadilan, über die Lage der Vorsitzenden der Nichtregierungsorganisation Tenaganita und über die Lage des ehemaligen Finanzministers Daim Zainuddin bekannt?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung folgende Gesetze:

a) das Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten (Sedition Act),

b) das Gesetz über die Wahrung von Staatsgeheimnissen (Official Secrets Act – OSA),

c) das Presse- und Publikationsgesetz (Printing Presses and Publications Act),

d) das Gesetz zur inneren Sicherheit (Internal Security Act – ISA)?

5

Teilt die Bundesregierung die Kritik des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen am Anti-Drogen-Gesetz (Dangerous Drug Act), insbesondere an der Umkehr der Beweislast?

6

Was wird die Bundesregierung tun, um die malaysische Staatsführung zu veranlassen, Anwar Ibrahim freizulassen und das Urteil gegen S. D. aufzuheben?

7

Was wird die Bundesregierung tun, um die malaysische Staatsführung zu veranlassen, Gefangenen den ungehinderten Zugang zu Anwälten, Ärzten und Familienmitgliedern zu gewährleisten?

8

Was wird die Bundesregierung tun, um die malaysische Staatsführung zu veranlassen, endlich der Konvention gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Anti-Folter-Konvention) sowie des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) beizutreten?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle Malaysias als säkularer Staat einerseits und als gemäßigtes Mitglied der islamischen Staatengemeinschaft andererseits?

10

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bei dem Gespräch vom 20. September 2001 zwischen einem Vertreter des Auswärtigen Amts und einem Mitglied der malaysischen Menschenrechtsorganisation Swarom sowie einem Vertreter von amnesty international gewonnenen Erkenntnissen?

11

Welche Gespräche fanden in dieser Legislaturperiode mit Vertretern Malaysias auf Regierungsebene statt und welchen Stellenwert hatte dabei das Thema Menschenrechte (bitte sowohl Gespräche in Deutschland als auch in Malaysia einzeln aufschlüsseln)?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die menschenrechtliche Situation der Minderheiten und indigenen Bevölkerung, u. a. auch in Bezug auf Vertreibungen aufgrund von Großstaudammprojekten, in Malaysia?

Berlin, den 11. Februar 2002

Carsten Hübner Roland Claus und Fraktion

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