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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Finanzierungsabkommen zur Stiftung für das sorbische Volk (G-SIG: 14012680)

Verhandlungen mit Brandenburg und Sachsen über Bundeszuschüsse zur Stiftung für das sorbische Volk

Fraktion

PDS

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

20.03.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/844004. 03. 2002

Finanzierungsabkommen zur Stiftung für das sorbische Volk

der Abgeordneten Maritta Böttcher und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Mit seinem Schreiben an die Ministerpräsidenten von Sachsen und Brandenburg hat der damalige Staatsminister Dr. Michael Naumann am 24. Februar 2000 einen Entwurf für ein neues Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk im Zeitraum 2001 bis 2007 vorgelegt. Darin war die Absenkung des Bundesanteils im Jahre 2001 um eine Mio. DM, in den Jahren 2002 und 2003 um je weitere 500 000 DM auf insgesamt 14 Mio. DM vorgesehen.

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen der Haushaltsberatungen sowohl für 2001 als auch für 2002 beschlossen, die Bundeszuschüsse auf dem bisherigen Niveau von 16 Mio. DM zu belassen. Die Gespräche über das neue Finanzierungsabkommen ruhen aber offensichtlich. Auf wiederholte Nachfrage hat die Brandenburger Landesregierung erklärt, sie bemühe sich zusammen mit Sachsen um die Fortsetzung.

Von dem Stiftungsrat der Stiftung für das sorbische Volk ist nun zu hören, dass Vertreter des Bundes im Stiftungsrat erklärt hatten, die Bundeszuschüsse sollten auch in den kommenden Jahren dem bisherigen Niveau entsprechen. Zugleich sei erklärt worden, dass die Bundesregierung auf den Abschluss eines neuen Finanzierungsabkommens verzichten wolle.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Trifft es zu, dass die Bundesregierung nicht beabsichtigt, die mit den Ländern Brandenburg und Sachsen begonnenen Verhandlungen mit dem Abschluss eines neuen Finanzierungsabkommens zu beenden?

2

Wenn ja, welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, auf eine mittelfristige Sicherung einer kontinuierlichen Arbeit der Stiftung für das sorbische Volk zu verzichten?

3

Wenn nein, wann sollen die Verhandlungen zwischen den drei Partnern abgeschlossen werden?

4

Trifft es zu, dass bei Verzicht auf den Abschluss eines neuen Finanzierungsabkommens das 1998 zwischen dem Bund und den beiden Ländern geschlossene Abkommen weiterhin geltendes Recht und damit in den Haushaltsberatungen wichtige Entscheidungsgrundlage für die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag sein wird?

Berlin, den 28. Februar 2002

Maritta Böttcher Roland Claus und Fraktion

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