Konsequenzen aus den Spielzeugskandalen
der Abgeordneten Nicole Maisch, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach mehreren Rückrufaktionen von Spielzeugen vor allem im Vorweihnachtsgeschäft stellt sich die Frage nach den bisher gezogenen politischen Konsequenzen der Bundesregierung.
Andere Staaten wie die Vereinigten Staaten von Amerika haben unmittelbar nach dem bekannt werden der skandalösen Zustände bei Spielzeugen und rechtzeitig vor Beginn des Weihnachtsgeschäfts Aktionspläne aufgelegt, um ihre Konsumentinnen und Konsumenten besser zu schützen. Die europäische Union hat neue Initiativen zur Verbesserung der geltenden Produktsicherheitskontrollen angekündigt.
Die erste gesetzliche Verantwortung dafür, dass sicheres Spielzeug auf den Markt kommt, tragen nach wie vor die Hersteller. Der vorrangige Handlungsbedarf richtet sich daher auf eine umfassende Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen der Unternehmen in der Spielzeuglieferkette und auf die Verbraucherinformation. Aber auch die staatlichen Stellen der Marktüberwachung müssen sich bei immer wiederkehrenden Sicherheitsproblemen in der Spielzeugbranche bezüglich ihrer Arbeitsweise kritisch prüfen lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche gesetzgeberischen und organisatorischen Konsequenzen für die gesetzlichen Sicherheitsstandards von Verbraucherprodukten hat die Bundesregierung aus den Funden von gefährlichem Kinderspielzeug gezogen?
Welche Maßnahmen haben die Vollzugsbehörden der Länder, vor allem im Hinblick auf Sonderkontrollprogramme, Personal- und Sachausstattung für die Marktüberwachung ergriffen?
Welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung aus dem „workshop zur Güte“ vom 30. August 2007, den Treffen des Arbeitsausschusses Marktüberwachung und den nachfolgenden Gesprächen mit Ländern und Verbänden aktuell ab?
Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Initiative für mehr Produktsicherheit der europäischen Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva?
Wie alt sind die Informationen im RAPEX-Schnellwarnsystem (RAPEX – Rapid Exchange of Information System) in Brüssel, wenn sie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden?
Wie viele Fälle von durch Kinder verschluckte Magneten sind in der Bundesrepublik Deutschland im letzten Jahr bekannt geworden?
Wie viele Fälle von Strangulierungsunfällen bei Kindern sind im letzten Jahr bekannt geworden?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Belastung von gummiartigen Spielzeugmaterialien mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) vor?
Welche Weichmacheröle stehen als Alternative für PAKs zur Verfügung?
Warum ergeht kein Importverbot für gummiartige Materialien, wenn PAKs vor allem bei importierten Produkten immer wieder zu Problemen führen?
Wie häufig sind technische Ursachen bei Unfällen mit Kinderfahrrädern verantwortlich und beim zuständigen Kraftfahrzeugbundesamt registriert?
In welcher Form beteiligt die Bundesregierung hochrangige Verbrauchervertreterinnen und -vertreter bei Konsultationen zur Produktsicherheit bei Unternehmen, Staatsregierungen und Vollzugsbehörden?
Wie viele Beamtinnen und Beamte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bei Bundesbehörden im Themenfeld der Produktsicherheit und wie viele speziell zum Thema Kinderprodukte?
Welche Studien liegen der Bundesregierung über die Erfüllung der gesetzlichen Unternehmensverantwortung für die Sicherheit der eigenen Produkte und die Sicherheitsmaßnahmen der Unternehmen in der Handelskette vor?
Nach welcher Systematik werden die Ergebnisse der Marktüberwachungsbehörden ausgewertet?
Wer trägt die Kosten einer staatlichen Rückrufaktion und welche Kosten fallen an?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass solche Rückrufaktionen auch wirklich funktionieren und umgesetzt werden?