Situation der Kampfflugzeugbesatzungen der Bundeswehr
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Dr. Werner Hoyer, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Ina Lenke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Unzufriedenheit bei den Kampfflugzeugbesatzungen der Bundeswehr und die Motivation dieser Soldaten hat einen dramatischen Höhepunkt erreicht. Die Ursachen dafür sind vielschichtig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, nach denen, als Folge der finanziellen Einbußen und der häufigen Abwesenheit vom Dienstort, die Berufszufriedenheit der militärischen Kampfflugzeugbesatzungen erkennbar abgenommen hat?
Trifft es zu, dass Angehörige von Kampfflugzeugbesatzungen zunehmend eine vorzeitige Beendigung ihrer Dienstverhältnisse suchen?
Hat es eine Umfrage zur Motivation in den Fliegenden Verbänden gegeben, und wenn ja, wie ist das Ergebnis?
Ist es zutreffend, dass deutsche Kampfflugzeugbesatzungen statt der von der NATO geforderten 180 Flugstunden im Jahr nicht einmal mehr die bisherigen 150 Flugstunden, sondern mittlerweile im Durchschnitt unter 130 Flugstunden erreichen, und worin liegen die Ursachen dafür?
Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass ein pensionierter BO-41 mit zukünftig weniger als 54 Prozent seiner letzten Bezüge als Pension zwingend auf einen Hinzuverdienst angewiesen ist?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Arbeitgeber eines pensionierten BO-41 Rentenversicherungsbeiträge an die allgemeine Rentenkasse abführen muss, der BO-41 jedoch darauf keinerlei Anspruch erwerben kann, da er bereits als Teilversorgungsempfänger gilt und gedenkt sie diesen Zustand in naher Zukunft zu ändern?
Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass ein BO-41 nach Ausübung einer zivilen Tätigkeit bis zum 65. Lebensjahr nach seinem militärischen Dienstzeitende wieder auf eine rund 54-Prozent-Pension zurückfällt, während andere Beamte spätestens dann mit 71,75 Prozent in Pension gehen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Soldaten auf Zeit und BO-41 von einem Beschäftigungsverbot im Sinne des § 20a Soldatengesetz beruflich existenzgefährdend und verfassungsrechtlich bedenklich betroffen sind und gedenkt sie diesen Zustand zu verändern?