Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und Pressemitteilungen des Bundesministeriums des Innern
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dağdelen, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die offizielle Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in zweierlei Hinsicht eine enorme Bedeutung für die Diskussion über Flucht und Asyl: Zum einen wird die Zahl der Asylanträge häufig (fälschlich) mit der Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge gleichgesetzt. Zum anderen wird die Quote der Anerkennung bzw. Ablehnung häufig (fälschlich) als Maß der berechtigten bzw. missbräuchlichen Asylgesuche angesehen. Umso wichtiger ist in diesem Zusammenhang eine sachlich genaue Erfassung, Analyse und Darstellung der Daten und Sachverhalte.
Die Zahl der Asylanträge ist nicht mit der Zahl der nach Deutschland geflohenen Menschen identisch. Asylanträge werden zum Beispiel auch von Amts wegen für in Deutschland geborene Kinder von Asylsuchenden gestellt. Von Januar 2005 bis Oktober 2006 betraf dies allein 27 Prozent aller Asylerstanträge (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 6. Dezember 2006 auf die schriftliche Frage 8 der Abgeordneten Ulla Jelpke, Bundestagsdrucksache 16/3775, S. 5). Weitere Asylsuchende werden aufgrund der so genannten Dublin-II-Verordnung in ein anderes Mitgliedsland der Europäischen Union überstellt. Im Jahr 2006 war dies bei 23,8 Prozent aller Asylerstanträge der Fall.
Die Quote der nicht anerkannten Asylanträge kann nicht mit einer angeblich missbräuchlichen Asylsuche gleichgesetzt werden. So stellt z. B. die Flucht vor Krieg und Bürgerkrieg keinen Asylgrund dar, sondern führt zur Ablehnung eines Asylantrages als „offensichtlich unbegründet“. Auch Einstellungen der von Amts wegen eingeleiteten Verfahren und formelle Entscheidungen nach der Dublin-II-Verordnung sind kein Indiz für einen Missbrauch.
Eine verzerrte Wahrnehmung entsteht, wenn die Zahl der Anerkennungen auf alle (auch formellen) Entscheidungen bezogen wird und nicht auf die tatsächlich inhaltlich entschiedenen Asylanträge. Zudem werden als Anerkennungen häufig lediglich Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) gewertet. Die meisten Anerkennungen der Flüchtlingseigenschaft erfolgen jedoch auf der Grundlage des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), hinzu kommt die Gewährung so genannten subsidiären Schutzes nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG, etwa wegen Gefahren für Leib und Leben, wegen der Gefahr von Folter oder einer Todesstrafe oder unmenschlicher Behandlung.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwendet den Begriff „Gesamtschutzquote“, die all diese Formen der Anerkennung umfasst und wesentlich höher liegt als die isolierte Quote der Asylanerkennungen nach Artikel 16a GG (vgl. Migration, Asyl und Integration in Zahlen, 14. Auflage, S. 50). In den monatlichen Pressemitteilungen des Bundesministeriums des Innern wird diese Gesamtschutzquote jedoch nicht ausdrücklich benannt, sondern lediglich die für Fachfremde nur schwer einzuschätzenden einzelnen Quoten aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. Dies führte beispielsweise dazu, dass die Anerkennungsquote vom Oktober 2007 von allen großen Presseagenturen durchgehend mit „nur 1,1 Prozent“ (z. B. epd vom 8. November 2007) wiedergegeben und zugleich nicht erwähnt wurde, dass die gewährte Gesamtschutzquote in diesem Monat außergewöhnlich hohe 40,4 Prozent betrug.
Die regelmäßigen monatlichen Pressemitteilungen des Bundesministeriums des Innern weisen auch nicht die Zahl der Widerrufe von früheren Anerkennungen aus. Da diese in Deutschland europaweit einmalig hoch ist, bleibt so verborgen, dass in den letzten Jahren mehr Ab- als Anerkennungen ausgesprochen wurden, d. h. dass die Zahl der in Deutschland lebenden anerkannten Flüchtlinge sinkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Asylanträge wurden seit November 2006 nach § 14a Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene Kinder von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen gestellt (bitte monatlich auflisten und den jeweiligen Anteil an der Gesamtzahl der Erstanträge angeben)?
a) Wie viele dieser Anträge endeten mit einer Anerkennung nach Artikel 16a GG bzw. § 60 Abs. 1 AufenthG bzw. mit der Anerkennung von Abschiebungshindernissen?
b) Falls genaue Erkenntnisse hierzu nicht vorliegen: Welche Angaben lassen sich zum Ausgang und zur Länge dieser Verfahren machen?
c) Ist die Bundesregierung bereit, diese von Amts wegen gestellten Asylanträge statistisch und in den monatlichen Pressemitteilungen gesondert auszuweisen und sie aus der Zahl der Erstantragstellerinnen und -antragsteller herauszurechnen, um dem falschen Eindruck entgegenzuwirken, hier handele es sich um nach Deutschland zugewanderte Personen bzw. um von Asylsuchenden zu Unrecht gestellte Anträge?
Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch war der Anteil so genannter Dublin-II-Entscheidungen im Jahr 2007 (bitte monatlich auflisten und den jeweiligen Anteil an der Gesamtzahl der Erstanträge angeben)?
a) Ist die Bundesregierung bereit, diese Entscheidungen in den monatlichen Pressemitteilungen regelmäßig gesondert auszuweisen und sie bei der Berechnung der Anerkennungsquote nicht zu berücksichtigen, da in diesen Fällen keine inhaltliche Bewertung der Fluchtgründe vorgenommen wurde?
Wenn nein, warum nicht?
b) Ist die Bundesregierung bereit, auch sonstige formelle Entscheidungen bei der Berechnung der Anerkennungsquote nicht zu berücksichtigen, da auch in diesen Fällen keine inhaltliche Bewertung der Asylanträge vorgenommen wurde und dem falschen Eindruck entgegengewirkt werden sollte, in den Fällen formeller Entscheidungen handele es sich um unbegründete oder gar missbräuchliche Asylanträge?
Wenn nein, warum nicht?
Wie hat sich die Gesamtschutzquote (siehe Vorbemerkung) in den letzten 15 Jahren in Deutschland entwickelt (bitte jährlich auflisten)?
Wie hoch sind in etwa die Gesamtschutzquoten der anderen EU-Mitgliedstaaten zum letzten verfügbaren vergleichbaren Stand?
Wie hoch wäre in etwa die Gesamtschutzquote in den Jahren 2005, 2006 und 2007, wenn die in Frage 1 benannten Entscheidungen infolge der von Amts wegen nach § 14a Abs. 2 AsylVfG gestellten Anträge und die in Frage 2 benannten formellen Entscheidungen (z. B. in Dublin-II-Fällen) bei der Berechnung der Anerkennungsquote nicht berücksichtigt würden?
Wie hoch war die Gesamtschutzquote in den letzten 15 Jahren in Deutschland jährlich, wenn die Anerkennungen auf die tatsächlich inhaltlich entschiedenen Asylerstanträge (ohne formelle Entscheidungen) bezogen werden, und wie waren bzw. sind im Vergleich hierzu die offiziellen Zahlen?
Welche Angaben zur Gesamtschutzquote lassen sich unter Einbeziehung der Ergebnisse von Asylentscheidungen der Verwaltungsgerichte machen (soweit möglich bitte aktuelle und rückblickende Angaben machen)?
Falls keine Angaben gemacht werden können, weshalb verschafft sich die Bundesregierung keine Kenntnis über die Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte, und sind solche Kenntnisse nicht von entscheidender Bedeutung, um die Qualität und Beständigkeit von Verwaltungsentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge beurteilen zu können?
Ist die Bundesregierung bereit, in ihren monatlichen Pressemitteilungen zu Asylantrags- und -entscheidungszahlen in verständlicher Form und an erster Stelle die Gesamtschutzquote auszuweisen, um dem falschen Eindruck entgegenzuwirken, es würden nur ca. 1 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland als schutzbedürftig anerkannt (siehe Vorbemerkung)?
Wenn nein, warum nicht?
Denkt die Bundesregierung – auch in Anbetracht der Weiterentwicklung des Flüchtlingsrechts z. B. in Bezug auf Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge durch die so genannte EU-Qualifikationsrichtlinie – an eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, wonach als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wird, wer „einer kriegerischen Auseinandersetzung“ entgehen wollte (§ 30 Abs. 2 AsylVfG), und wenn nein, warum nicht?
a) Denkt die Bundesregierung zumindest daran, solche Ablehnungen wegen einer Flucht vor kriegerischen Auseinandersetzungen in den monatlichen Pressemitteilungen zu Asylantrags- und -entscheidungszahlen kenntlich zu machen, um dem falschen Eindruck entgegenzuwirken, bei solchen Ablehnungen handele es sich um missbräuchliche Asylgesuche?
Wenn nein, warum nicht?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Asylanträge mit dieser inhaltlichen Begründung einer Flucht vor Krieg und Bürgerkrieg abgelehnt werden (wenn möglich bitte aktuelle und rückblickende Auskünfte geben)?
Wenn sie keine Kenntnisse hierzu hat, wird sie diese Zahlen künftig erheben, und wenn nein, warum nicht?
c) In wie vielen Fällen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Ausländerbehörden seit Oktober 2006 (bitte monatlich aufschlüsseln) mitgeteilt, dass eine einjährige Aufenthaltserlaubnis nach § 60 Abs. 7 AufenthG zu erteilen sei (wenn möglich bitte auch differenzieren nach Satz 1, 2 bzw. 3 der Vorschrift)?
a) Wie hoch war die jährliche Gesamtzahl der Widerrufe von Asyl- oder Flüchtlingsschutzanerkennungen in den Jahren ab 2000?
b) Wie hoch war die jährliche Zahl der Anerkennungen (Gesamtschutzquote) in den Jahren ab 2000?
c) Wie bewertet die Bundesregierung dieses Verhältnis von An- bzw. Aberkennungen des Flüchtlingsstatus?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zahl der Widerrufsverfahren bzw. der tatsächlich erfolgten Widerrufe in ihren monatlichen Pressemitteilungen anzugeben, um ein realistisches Bild der Asylgewährung bzw. -aberkennung in Deutschland zu vermitteln, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass etwa 50 Prozent aller Asylerstanträge (2005: 51,1 Prozent, 2006: 45,5 Prozent) von Minderjährigen bzw. (von Amts wegen) für Minderjährige gestellt wurden, und zwar ganz überwiegend von unter 16-Jährigen?
a) Wie werden diese Asylgesuche entschieden?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zahl der minderjährigen Asylantragstellerinnen und -antragsteller in ihren monatlichen Pressemitteilungen anzugeben, um ein realistisches Bild der Asylsuche in Deutschland zu vermitteln, und wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in ihren Statistiken getrennt zu erheben und in ihren regelmäßigen Pressemitteilungen anzugeben, wie viele Asylanträge von Personen gestellt werden, die in den letzten zwölf Monaten eingereist sind, um die ungefähre Zahl derjenigen, die tatsächlich vorrangig wegen eines Asylgesuchs nach Deutschland eingereist sind, erfassen zu können, und wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse liegen über die Voraufenthaltszeit von Asylerstantragstellern bzw. Asylerstantragstellerinnen überhaupt vor?
Wie hoch war die Zahl der Folgeanträge von 1980 bis 1994 jährlich bzw. – falls diese Zahl nicht bekannt ist, weil bis 1994 Erst- und Folgeanträge zusammen erfasst wurden – welche Angaben lassen sich für diesen Zeitraum zum Verhältnis der Zahl der Asylerstanträge zur Zahl der Asylfolgeanträge machen?
a) Wie ist das Verhältnis von Erst- und Folgeanträgen in den Jahren ab 1995 bis heute im Durchschnitt?
b) Wie hoch ist seit 1985 bis heute die Zahl der erkannten Mehrfachanträge jährlich (gemeint ist die Zahl der Anträge, die z. B. aufgrund des Fingerabdruckidentifizierungssystems AFIS als Zweitanträge identischer Personen unter anderem Namen identifiziert wurden)?
c) Wie wird in den offiziellen Asylstatistiken mit Mehrfachanträgen umgegangen, sind sie in der veröffentlichten Zahl der Asylanträge enthalten oder werden sie herausgerechnet?
a) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die bis heute offiziell verkündete Höchstzahl der Asylanträge im Jahr 1992 mit 438 191 bei einer realistischen Betrachtung und nach heute verwandten Kriterien vermutlich um ca. 166 000 auf etwa 272 000 nach unten korrigiert werden müsste, wenn eine Quote von 14,5 Prozent Mehrfachanträgen (vgl. Asyl-Erfahrungsbericht des Bundesministeriums des Innern von 1993, S. 37) und 23,4 Prozent Folgeanträgen (z. B. für das Jahr 1995, in dem dies offiziell erstmalig erfasst wurde) gemessen an der Gesamtantragszahl angenommen wird?
b) Wird die Bundesregierung angesichts der politischen Bedeutung dieser Zahlen die Asylstatistiken (Anträge, Anerkennungsquoten) rückwirkend – insbesondere bis zum Jahr 1994 (keine Trennung von Erst- und Folgeanträgen), aber auch ab 2005 (siehe Frage 1) – überarbeiten und in geänderter Fassung bekanntmachen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die erheblichen asyl- und leistungsrechtlichen Verschärfungen der letzten 15 Jahre und deren aktuelle Berechtigung angesichts der Tatsache, dass der politischen Begründung dieser Verschärfungen nicht die in den obigen Fragen skizzierten realistischen Antragszahlen bzw. Schutzquoten zugrunde lagen?