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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Beitrag der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur tatsächlichen Verbesserung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung von Frauen in Entwicklungsländern

Evaluierung von Gender-Mainstreaming in der Entwicklungszusammenarbeit, Finanzierung, genderspezifische Strukturen in Nichtregierungsorganisationen, Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Frauen, Gender-Budgeting, Gender-Empowerment, Verbesserung des Bildungsstands und der Gesundheitsvorsorge, Bedeutung für die Erreichung der Millenniumsziele, Implementierung der UN-Resolution gegen Vergewaltigung und sexuelle Gewalt

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

28.01.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/761317. 12. 2007

Beitrag der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur tatsächlichen Verbesserung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung von Frauen in Entwicklungsländern

der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf dem Papier hat die Förderung von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) Konjunktur: Drei der acht Millenniumsentwicklungsziele – gegenwärtig die wichtigsten Referenzpunkte für die internationale Entwicklungszusammenarbeit – beziehen sich auf die Verbesserung der Situation von Frauen: Abbau von Ungleichgewichten zwischen den Geschlechtern, Verbesserung der Gesundheit von Schwangeren und Müttern sowie ein besserer Zugang zu Bildung.

In vielen internationalen Abkommen und Erklärungen sind seit der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte (1948) die Rechte von Frauen verankert, so das UN-Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau (1952). Besonders von Bedeutung sind die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1979) sowie das Zusatzprotokoll. Auf der Weltfrauenkonferenz in Peking 1995, einer der größten Konferenzen der UN-Geschichte, unterzeichneten 189 Staaten einen Aktionsplan zum „Empowerment“ von Frauen. Der Aktionsplan beinhaltet 12 Themenbereiche, von Gesundheit über Konflikte bis hin zu institutionellen Mechanismen.

Die deutsche EZ ist seit Jahren dabei, ihren festgeschriebenen Gender-Mainstreaming-Ansatz zu implementieren. Die in internationalen Abkommen vereinbarten Grundsätze wurden in der deutschen EZ weitgehend umgesetzt. Seit 1980 haben die meisten Durchführungsorganisationen spezielle Stellen zur Koordinierung eingerichtet und bieten fachliche Beratung hinsichtlich Frauenförderung an, um diese in alle Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen. Seit 2000 wendet die deutsche EZ einen Leitfaden zur Beurteilung des entwicklungspolitischen Zieles „Gleichberechtigung der Geschlechter“ an, der vom Entwicklungsausschuss (DAC – Development Assistance Committee) der OECD erarbeitet wurde. Da die Gender-Kategorie ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung von Fraueninteressen ist, werden alle Projekte hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den vorgeschriebenen Kategorien überprüft. Dabei geht es um die Umsetzung einer konsistenten Genderpolitik in der Entwicklungszusammenarbeit, vor allem bei Staaten, welche bereits auf nationaler Ebene eine aktive Frauenförderung betreiben. Auch sprachlich wird deshalb darauf geachtet, dass Frauen explizit in den Programmen aufgenommen sind.

Dennoch hat sich die Situation für Frauen nicht grundlegend geändert. Noch heute sind zwei Drittel der Menschen, die weder lesen noch schreiben können, Frauen. Armut wird zunehmend weiblich – 70 Prozent der 1,3 Milliarden Menschen, die unter extremer Armut leiden, sind Frauen. Obwohl schon seit vielen Jahren bekannt und obwohl verstärkt Bemühungen dagegen unternommen wurden, schreitet die „Feminisierung der Armut“ fort. Frauen sind nicht nur durch einen schlechteren Zugang zu Bildung und Gesundheit benachteiligt. Vielerorts werden sie durch einen erschwerten Zugang zu Kapital und Infrastrukturleistungen aus dem wirtschaftlichen Leben verdrängt. Hinzu kommt, dass ihr rechtlicher Status meist niedriger ist als der von Männern: Im Erbrecht oder beim Erwerb von Landtiteln werden Frauen häufig benachteiligt oder ganz ausgeschlossen. Auf diese Weise werden Frauen in wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten.

Etwa 60 bis 80 Prozent der Frauen in Entwicklungsländern arbeiten im informellen Sektor, das heißt sie haben weder ein gesichertes Einkommen noch eine soziale Absicherung. Auf den Frauen liegt in den meisten Entwicklungsländern eine sehr große Arbeitslast. Sie sind nicht nur praktisch für sämtliche Arbeit im Zusammenhang mit der Beschaffung von Grundnahrungsmitteln zuständig, sondern auch für die Bereitstellung von Wasser und Brennholz, Kinderbetreuung und die Pflege der Kranken – Tätigkeiten, für die sie nicht bezahlt werden.

Möglichkeiten, diese Situation positiv zu verändern, liegen auf der Hand: Eine Ausbildung würde die wirtschaftlichen Möglichkeiten vieler Frauen erhöhen. Neue innovative Konzepte wie das Kreditvergabesystem der Grameen Bank, das Frauen den Zugang zu Mikrokrediten ermöglicht, sind ein weiteres Mittel, Frauen neue Türen zu öffnen. Durch ihre aktive Teilhabe am wirtschaftlichen Leben können sie so auch ihre gesellschaftliche Position verbessern. In der Diskussion über soziale Sicherungssysteme hat sich gezeigt, dass Frauen ein besonders großes Interesse daran haben und auch bereit sind, solche Systeme aufzubauen, auch wenn sie selbst nur über ein geringes Einkommen verfügen.

Für eine nachhaltige Entwicklung ist die Förderung von Frauen unerlässlich. So belegen verschiedene UN-Studien, dass das Bruttoinlandsprodukt zunimmt, wenn Mädchen und Frauen einen besseren Zugang zu Bildung haben. Programme wie das „Economic Empowerment of Women Smart Economics“ der Weltbank können im nächsten Schritt diese Frauen auf ihrem Weg weiter unterstützen. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist nicht nur eine zentrale Frage der Menschenrechte und der Demokratie, sondern auch einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung.

Bei der Frauenförderung geht es auch um „Gender-Empowerment“. Dies bedeutet, dass die Festlegung auf gesellschaftlich definierte Rollen für beide Geschlechter aufgebrochen wird. Daher müssen Männer in die Prozesse eingebunden werden. Nur wenn sie parallel zu den Frauen ihr Selbstverständnis und ihr Verhalten ändern, werden sich Handlungsspielräume für Frauen vergrößern. Vielversprechend scheint besonders die Arbeit mit männlichen Jugendlichen, da diese noch mitten in ihrer Entwicklung stehen. In der Entwicklungszusammenarbeit wird unter Empowerment verstanden: Stärkung von Frauen und ihrer Position einhergehend mit zunehmender Förderung von (a) strategisch arbeitenden Frauenorganisationen, (b) ökonomischem „Empowerment“ von Frauen (Zugang zu Ressourcen wie Krediten, neuen Technologien, Wissenschaft) und (c) politischem „Empowerment“ (Qualifizierung von Führungskräften, Verbesserung der rechtlichen Lage der Frau, Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen).

Doch diese Aktivitäten führten bislang nicht dazu, dass es substanzielle Fortschritte in der Gleichberechtigung gibt. So gut die Ansätze sind, bleiben sie dennoch randständig und umfassende Erfolge zeichnen sich nicht ab. Die Widerstände sind groß und festzustellen ist eine nachlassende Aufmerksamkeit, Frauen tatsächlich ihre gesellschaftlichen Rechte zukommen zu lassen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung gegenüber der Doppelstrategie des Gender-Mainstreaming-Ansatzes, einerseits eine Veränderung des Verhaltens der Männer zu bewirken und andererseits explizit Frauen zu fördern?

2

Hält die Bundesregierung ihren Gender-Mainstreaming-Ansatz in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit für erfolgreich?

Wenn ja, warum?

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Änderungsbedarf?

3

Wird der Gender-Mainstreaming-Ansatz von Seiten der Bundesregierung evaluiert?

Wenn ja, in welchen Zeiträumen wird evaluiert?

Auf welchen Fakten und Daten baut die Bundesregierung ihre Analyse der Frauenförderung und des Gender-Mainstreaming-Ansatzes auf?

Zu welchem Ergebnis ist man in den Evaluierungen bisher gekommen?

4

Haben sich die genderspezifischen Strukturen von Nichtregierungsorganisationen in Empfängerländern durch den Beitrag der deutschen Entwicklungszusammenarbeit geändert (z. B. Vergleich zwischen der Situation in den 90er Jahren und heute)?

Wenn ja, wie?

5

Legen Regierungen und Nichtregierungsorganisationen in Entwicklungsländern inzwischen selbst gendersensitive Programme auf?

Wenn ja, nennen Sie bitte Beispiele aus den drei Kontinenten Afrika, Asien und Lateinamerika.

Wenn nein, warum nicht?

6

Gibt es messbare Daten (z. B. Arbeitsstunden pro Tag), an denen sich ablesen lässt, dass sich durch den Beitrag der Entwicklungszusammenarbeit die Situation von Frauen verbessert hat, insbesondere was die alltägliche Arbeitslast betrifft (z. B. durch Entfallen des Wasserholens)?

Wenn ja, welche Trends sind erkennbar?

Wenn ja, ist die Reduzierung der alltäglichen Arbeitslast dem Beitrag der Entwicklungszusammenarbeit zu verdanken, oder welche anderen Entwicklungen können zu dieser Verbesserung beigetragen haben?

Wenn nein, wurde der Versuch unternommen, messbare Daten zu erhalten?

Wenn nicht, warum nicht?

Gibt es signifikante Unterschiede zwischen den Kontinenten?

7

Hat sich durch den Beitrag der deutschen Entwicklungszusammenarbeit die soziale Absicherung der Frauen in den Schwerpunkt- und Partnerländern verbessert?

Hat sich in den letzten fünf Jahren das Beschäftigungsverhältnis von Frauen vom informellen Sektor hin zu formellen Beschäftigungsverhältnissen verändert?

Hat sich für Frauen, die im informellen Sektor tätig sind, zwischenzeitlich die wirtschaftliche Situation verbessert (z. B. durch einen besseren Zugang zu Krediten)?

Welche Instrumente der Lenkung haben sich als besonders wirksam erwiesen?

In welchen Ländern wird die Bundesregierung Programme von Sozialversicherungssystemen begleiten, bzw. selbst auflegen? Welche Summen stehen hierfür 2008 insgesamt zur Verfügung?

8

Geht die Bundesregierung in ihren Projekten der Entwicklungszusammenarbeit nach Prinzipien des Gender-Budgeting vor?

Wenn ja, werden diese Projekte evaluiert? Wenn ja, wie, in welchem Zeitraum, und mit welchem Ergebnis?

Werden von der Bundesregierung (z. B. Auswärtiges Amt) und den Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Schwerpunkt- und Partnerländer entsandte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell in den Grundsätzen des Gender-Budgeting geschult?

9

Hat sich durch den Beitrag der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in den letzten fünf Jahren der Zugang von Mädchen und Frauen zu Bildung in den Schwerpunkt- und Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verbessert?

Welche Erfolge zeichnen sich bezüglich der primären/sekundären/universitären Bildung ab?

Zeichnen sich diesbezüglich Unterschiede zwischen dem asiatischen, dem afrikanischen und dem lateinamerikanischen Kontinent ab? Wenn ja, welche?

In welchen Regierungsverhandlungen wird dieses Thema von Seiten der Schwerpunkt- und Partnerländer angesprochen und eingefordert?

10

Kann sich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit auf aussagekräftige Daten bezüglich der Qualität der Bildung beziehen?

Wenn ja, welche Daten sind das?

Wenn nein, inwieweit wird von Seiten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder anderer Geber daran gearbeitet, die Datenlage dahingehend zu verbessern, dass Schlüsse über die Qualität der Bildung gezogen werden können?

11

Welche Erkenntnisse gibt es darüber, ob sich durch den Beitrag der deutschen Entwicklungszusammenarbeit der Zugang von Mädchen und Frauen zur Gesundheitsvorsorge verbessert hat?

12

Was lässt sich daraus im Hinblick auf die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele ableiten?

Werden Ziele wie die Senkung der Müttersterblichkeit und die Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit erreicht?

Was geschieht, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung unabhängig von der sexuellen Identität zu gewährleisten?

13

Wie beurteilt die deutsche Bundesregierung radikale Abtreibungsverbote, die selbst Eingriffe zum Schutz des Lebens der Schwangeren verbietet, wie sie beispielsweise 2006 in Nicaragua eingeführt wurden?

Wie lässt sich die Einführung solcher Gesetze mit den Bemühungen der deutschen Bundesregierung vereinbaren, durch Entwicklungszusammenarbeit (Budgethilfe) den Zugang von Frauen zur Gesundheitsvorsorge zu verbessern und die Müttersterblichkeit zu verringern?

14

In welchen Ländern finanziert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit Projekte zur Verhinderung häuslicher Gewalt?

Welches finanzielle Volumen umfasst dieser Bereich im Rahmen der EZ?

Werden diese Projekte von Seiten der Entwicklungsländer nachgefragt und unterstützt?

Wenn nein, welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um dies zu ändern?

15

Was leistet die Entwicklungspolitik um die neue UN-Resolution gegen Vergewaltigung und sexuelle Gewalt zu implementieren?

16

In welchen (nationalen/internationalen) Statistiken gibt es Daten darüber, wie durch die Entwicklungszusammenarbeit die Situation der Frauen verbessert wurde? Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an solche Daten?

17

Gibt es im Zuge einer verbesserten Harmonisierung der Geberbeiträge Überlegungen, Evaluierungen nicht nur für einzelne Projekte bzw. die Entwicklungszusammenarbeit eines bestimmten Geberlandes, sondern allgemein durchzuführen (z. B. Evaluierung, welche Auswirkungen alle im Empfängerland durchgeführten EZ-Projekte zusammen auf die Situation von Frauen haben)?

18

Aufgrund welcher Daten kann festgehalten werden, dass durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit eine verstärkte Beteiligung der Frauen am wirtschaftlichen und politischen Leben in Entwicklungsländern erzielt wird?

In welchen Ländern gibt es besondere Fortschritte?

Womit erklärt die Bundesregierung sich, dass es in diesen Ländern besondere Fortschritte gibt?

19

In welchen Schwerpunkt- und Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind hinsichtlich der Stärkung der Frauen Rückschritte in den letzten zwei Jahren zu verzeichnen?

Auf welche Hindernisse ist die deutsche Entwicklungszusammenarbeit dort gestoßen?

Wie reagiert die Bundesregierung auf diese Rückschritte?

20

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es mit Hilfe der jetzigen Strategien und Handlungsansätze tatsächlich gelingen wird, die Situation der Frauen bis zum Jahr 2015 entsprechend der Millenniumsentwicklungsziele zu verbessern?

21

Wie viel Mittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gehen direkt in konkrete Frauenprojekte (bitte Summen und Prozentzahlen für die letzten fünf Jahre aufführen)?

22

Wie viel Mittel der deutschen EZ dienen indirekt der Förderung und Stärkung von Frauen (bitte auch hier die Summen und Prozentzahlen für die letzten fünf Jahre aufführen)?

Berlin, den 17. Dezember 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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