Geplanter Bau von LKW-Parkplätzen an der A1, Raststätten Münsterland Ost und Münsterland West in Höhe des Stadtteils Münster-Roxel
der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) plant den Bau von ca. 250 LKW- und Busparkplätzen auf einer Fläche von insgesamt mehr als 85 000 m2 an der A1 in Höhe des Stadtteils Münster-Roxel. Diese Anlage soll etwa 100 m entfernt zur A1 neu aufgebaut werden und würde in deutlich größerer Nähe zur Wohnbebauung des Ortsteils Münster-Roxel entstehen als die alten bestehenden Rastanlagen, die weiterhin für PKW zur Verfügung stünden. Bei der ersten Vorstellung der Planung für die LKW-Rastanlagen Münsterland West und Münsterland Ost im Januar 2002 wurde betont, dass es sich hier um einen Neubau einer Rastanlage handeln würde. Infrastrukturen der bestehenden Rastanlagen könnten nicht übernommen werden.
Die geplanten LKW-Parkplätze liegen ca. 5 m höher als die Autobahn und die bisherige Rastanlage und wären nur über eine Rampe erreichbar. Der durch die Tieflage der Rastanlagen Münsterland Ost und Münsterland West bestehende Lärmschutz für den Ortsteil Roxel würde dann aufgehoben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Warum wird in Höhe des Stadtteils Münster-Roxel an der A1 eine Rastanlage für LKW geplant, obwohl sich zwischen den Autobahnkreuzen Westhofen und Lotte Osnabrück, einem Streckenabschnitt von rund 110 km, bereits drei von Tank & Rast bewirtschaftete Raststätten, Lichtendorf, Münsterland und Tecklenburg (jeweils Ost und West) sowie privat finanzierte Autohöfe an den Ausfahrten Werne und Ladbergen befinden?
a) Wie werden generell die Bedarfszahlen für LKW- und Busrastplätze ermittelt?
b) Wie wurden die Bedarfszahlen speziell für Münsterland West und Münsterland Ost ermittelt?
Werden die privaten Autohöfe mit in die Bedarfsplanung für LKW-Rastplätze einbezogen?
Inwieweit sind Überlegungen des telematisch gesteuerten Parkens in die Planungen und Berechnungen eingeflossen?
Was unternimmt die Bundesregierung im Falle einer Realisierung, um die zusätzliche Belastung der Anwohner durch Feinstaubimmissionen und Lärm zu verhindern?
Wem gehört der Grund und Boden der seit 1998 privatisierten Tank & Rast-Betriebe?
Wurde der Grundbesitz mitverkauft?
Gibt es zugunsten der privaten Investoren vertragliche Zusagen hinsichtlich der Konkurrenzsituation beim Betreiben der Rastanlagen?
Gibt es Zusagen hinsichtlich des Ausbaus bestimmter Rastanlagen auf eine bereits vereinbarte Mindestgröße (insbesondere für die Rastanlagen Münsterland West und Münsterland Ost)?
Warum werden von Steuergeldern Parkplätze für private Unternehmer geplant, gebaut und bezahlt, obwohl Tank & Rast 1998 privatisiert wurde?
War 1998 bei der Privatisierung beabsichtigt, Tank & Rast weiterhin eine Vorzugsstellung gegenüber privaten Autohöfen dadurch einzuräumen, dass Tank & Rast zur Autobahn gehört und damit u. a. den Anliegern 10 dB(A) mehr Lärm zugemutet werden kann als bei privaten Autohöfen?
Wie begründet die Bundesregierung, dass Tank & Rast im Gegensatz zu privaten Autohöfen weiterhin Teil der Autobahn sein soll und damit eindeutig privilegiert ist?
Warum wurde trotz Auftrag durch die Bezirksregierung Münster im Jahr 2003 bis heute keine alternative Standortuntersuchung durchgeführt?
a) Könnten bestehende Infrastrukturen übernommen werden, da laut einem Schreiben des BMVBS an den Oberbürgermeister von Münster vom September 2007 der Neubau das Vierfache eines Ausbaus der bestehenden Rastanlage kostet?
b) Wie wurden die angeblich vierfach erhöhten Kosten berechnet?
c) Warum wird von einem Ausbau und nicht von einem Neubau gesprochen?
d) Wo liegen die Kosteneinsparungen gegenüber einem Neubau, wenn der so genannte Ausbau mehr als 100 m von den alten Anlagen entfernt liegt?