Marktzugangsprobleme durch Tarif und Vertrieb der Deutschen Bahn AG
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) verpflichtet die Eisenbahnverkehrsunternehmen in § 12 dazu, im Personenverkehr bei der Aufstellung durchgehender Tarife mitzuwirken, damit Reisende für die Fahrt mit mehreren Eisenbahnen nur eine Fahrkarte benötigen. In der Praxis führt das dazu, dass die nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) den Tarif der Deutschen Bahn AG anwenden müssen, wenn sie durchgehende Fahrausweise verkaufen wollen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) (BAG-SPNV) beschreibt in ihrem Positionspapier vom 30. März 2007 Marktzugangsprobleme im Eisenbahnverkehr, die aus der Anwendung des Tarifes der Deutschen Bahn AG resultieren. Problematisch aus Sicht der Aufgabenträger des SPNV und nicht bundeseigener Verkehrsunternehmen sind insbesondere
- die Modalitäten der Aufteilung der Einnahmen zwischen Fern- und Nahverkehr einerseits und zwischen den kooperierenden Unternehmen des Nahverkehrs anderseits,
- die Tatsache, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen den Tarif der DB AG nur dann anwenden dürfen, wenn sie gleichzeitig die DB Vertrieb GmbH mit dem Vertrieb beauftragen, dessen Bepreisung nicht transparent und auf Grund des fehlenden Wettbewerbsdrucks möglicherweise nicht marktgerecht ist.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass
- die Möglichkeiten der nicht bundeseigenen Eisenbahnen begrenzt sind, auf den gemeinsam mit der DB angewendeten Tarif Einfluss zu nehmen, und
- die DB Regio AG systembedingt die Erlöse der anderen Verkehrsunternehmen kennt und damit einen Informationsvorteil gegenüber ihren Wettbewerbern hat.
Nach Beurteilung der BAG-SPNV besteht im Ergebnis kein diskriminierungsfreier Marktzugang im Eisenbahnverkehr.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die DB AG, obwohl sie in vielen Regionen nicht mehr das dominierende Verkehrsunternehmen im SPNV stellt, den nicht bundeseigenen Verkehrsunternehmen über die Mehrheitsverhältnisse im Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in der Bundesrepublik Deutschland (TBNE) dennoch faktisch Tarifhöhe, Tarifbestimmungen und Fahrkartensortiment vorgibt?
Inwieweit stimmt die Bundesregierung zu, dass die Schaffung eines unternehmensneutralen Tarifsystems für alle Verkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland notwendig ist, welches durch ein gemeinsames Gremium aller Eisenbahnverkehrsunternehmen mit gleichen Stimmrechten beschlossen wird?
Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass ein solches Gremium eingerichtet wird?
Inwieweit hält die Bundesregierung es für angemessen, dass die Einnahmeaufteilung zwischen Fern- und Nahverkehr sowie zwischen den NE-Bahnen innerhalb des Nahverkehrs weitestgehend in der Hand des DB-Konzerns liegt und die DB damit im Gegensatz zu den nicht bundeseigenenen Bahnen Informationen über wesentliche Einnahmebestandteile der Wettbewerber erhält, während letztere nichts über die Erlöse der DB im Nahverkehr wissen?
Wie bewertet die Bundesregierung das britische Modell der Erlösabrechnung im SPNV, nach dem eine unternehmensneutrale Stelle die Abrechnung für alle am Eisenbahnverkehr beteiligten Verkehrsunternehmen in transparenter Weise übernimmt?
Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Einnahmenaufteilung im Eisenbahnverkehr in der Bundesrepublik Deutschland für alle beteiligten Verkehrsunternehmen zukünftig in transparenter Weise und nach diskriminierungsfreien und einheitlichen Regelungen und Verfahrensweisen durch eine neutrale und unabhängige Stelle erfolgt?
Wodurch ist es aus Sicht der Bundesregierung gerechtfertigt, dass die nach § 12 Abs. 1 AEG und im Interesse der Fahrgäste zur Mitwirkung an einem durchgehenden Eisenbahntarif verpflichteten nicht bundeseigenen Verkehrsunternehmen zwar den Tarif der DB anwenden dürfen, dies aber um den Preis einer obligatorischen Inanspruchnahme der Vertriebsleistungen der DB Vertrieb GmbH, deren Bepreisung nicht transparent und aufgrund des fehlenden Wettbewerbsdrucks möglicherweise nicht marktgerecht ist?
Stimmt die Bundesregierung der These zu, dass die Vertriebskosten der DB Vertrieb GmbH ähnlich der Netz- und Stationsinfrastruktur als „essential facility“ einer Überprüfung durch eine neutrale und unabhängige Instanz zu unterziehen sind, und wenn nein, mit welcher Begründung nicht?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Marktstrukturen im Vertrieb von Eisenbahnfahrkarten dazu beitragen können, die Preise der Vertriebsdienstleistung zu senken und die Qualität zu erhöhen?
Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass echte Marktstrukturen im Vertrieb von Eisenbahnfahrkarten geschaffen werden?