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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Befahrbarkeit der Elbe

<span>Wasserbauliche Maßnahmen an der Elbe: Verfahren, Entscheidungsgrundlage und Beachtung weiterer Kriterien betr. Festlegung der geplanten Fahrrinnentiefe, geplante Maßnahmen im Detail, Zeitplan, jährliche Gesamtkosten und weitere Kosten für die Bundeswasserstraße, Details zu Zustandsbeschreibungen, durchgeführten, notwendigen und geplanten Unterhaltsmaßnahmen in einzelnen Flussabschnitten, Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse, Entwicklung der Flusssohle und Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt, Geschiebezugabe, Folgekosten, Umweltuntersuchungen</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

22.01.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/764620. 12. 2007

Befahrbarkeit der Elbe

der Abgeordneten Peter Hettlich, Nicole Maisch, Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland betreibt mit einem erheblichen Aufwand wasserbauliche Maßnahmen an der Elbe, um die Schiffbarkeit zwischen Schmilka und Geesthacht zu sichern. Als Ziel wird eine Fahrrinnentiefe von 1,60 m bei einem gleichwertigen Wasserstand (GlW 89*) definiert. Das Flusssystem Elbe hat jedoch nicht nur eine verkehrspolitische Bedeutung, es verknüpft auch zahlreiche wertvolle Naturräume miteinander und ist Lebensraum vieler geschützter Arten. Die große Anzahl von Schutzgebieten in der Elbaue ist Ausdruck für den naturschutzfachlichen Wert dieser Habitate.

Problematisch für die Binnenschifffahrt wie auch den Naturschutz ist die fortschreitende Eintiefung der mittleren Elbe zwischen Torgau und Dessau. Experten schätzen, dass sich die Wasseroberfläche gegenüber der Geländeoberkante in diesem Abschnitt in den vergangenen 100 Jahren um ca. 2 m gesenkt hat. Dies zieht eine Absenkung des Grundwasserspiegels nach sich, so dass der Wasserhaushalt wertvoller Biotope gestört wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Auf welchen wasserwirtschaftlichen/hydrologischen und ökonomischen Grundlagen basiert die Festlegung der Zielmarke einer Fahrrinnentiefe von 1,60 m bei GlW 89* an 345 eisfreien Tagen im Jahr bzw. von 2,50 m an 180 Tagen?

2

Von welcher Institution und wann wurde diese Zielmarke definiert?

3

Wurden bei dieser Festlegung gewässer- und auenökologische Gesichtspunkte berücksichtigt?

Wenn ja, welchen Stellenwert nahmen diese dabei ein?

4

Waren der Bundesregierung bei der Festlegung des Unterhaltungszieles die durch die Eintiefung verursachten ökologischen Probleme bekannt?

5

Warum wurde für den Abschnitt Dresden–Schmilka nur eine zu erreichende Fahrrinnentiefe von 1,50 m definiert?

6

Was ist bei der Festlegung der Fahrrinnentiefe unter „den Bedingungen des GlW 89*“ zu verstehen?

7

Mit welchen Maßnahmen soll das Ziel einer Fahrrinnentiefe von 1,60 m bei GlW 89* erreicht werden?

Welches wasserbauliche Konzept liegt diesen Maßnahmen zugrunde?

8

Welche Veränderungen bzw. Modifizierungen an diesem Konzept wurden im Verlauf der Unterhaltungsmaßnahmen vorgenommen?

9

Trifft es zu, dass die Unterhaltungsmaßnahmen, die derzeit an den um 1930 errichteten Flussbauwerken (Buhnen, Leitwerke, Deckwerke) an der Elbe durchgeführt werden, auf den Planungen zur Regulierung der Elbe aus dieser Zeit basieren (wenn ja, bitten wir um eine zusammenfassende nach Flussabschnitten // gegliederte Darstellung der damaligen Baumaße der Buhnen, Leit- und Deckwerke, z. B. Angabe der Buhnengeometrie wie // Länge, Breite, Neigungswinkel der Buhnenflanken usw.)?

10

Welchen Zeitrahmen hat die Bundesregierung zur Erreichung des anvisierten Ziels einer Fahrrinnentiefe von 1,60 bei GlW 89* vorgesehen?

Kann nach den bisherigen Kenntnissen und Arbeitsfortschritten der geplante Zeitrahmen eingehalten werden?

11

Wie hoch liegen die jährlichen Gesamtkosten für die Bundeswasserstraße Elbe (einschließlich der Verwaltungskosten)?

Gibt es eine Nutzen-Kosten-Analyse für die Maßnahmen, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

12

Welche Kosten sind seit 1992 durch die Unterhaltungsmaßnahmen entstanden, welche Kosten werden noch bis zur Erreichung des Ziels entstehen (bitte die Kosten jahresweise aufzuschlüsseln nach ● Unterhaltungsmaßnahmen an Buhnen, ● Unterhaltungsmaßnahmen an Leit- und Deckwerken, ● Baggerarbeiten, ● allgemeine Unterhaltungsarbeiten wie Mäh- und Holzungsarbeiten etc., ● Befreiung des Domfelsens von Unrat etc.)?

13

Durch die derzeit stattfindenden Baumaßnahmen soll der Status Quo aus der Zeit vor dem Hochwasser 2002 wiederhergestellt werden; wurde der Zustand der Flussbauwerke vor bzw. nach dem Hochwasser dokumentiert, um die durch das Hochwasser hervorgerufenen Schäden zu erfassen?

14

Gab es eine Dokumentation des Zustands nach Übernahme durch die Bundeswasserstraßenverwaltung?

Wenn ja, in welcher Art (bitte die Zustandsbeschreibung der Flussbauwerke gegliedert nach Flussabschnitten unter Angabe der Anzahl und des Zustandes der Buhnen, Angabe der Schäden, Länge und Zustand der Leit- und Deckwerke und besonders gravierende Schäden oder Probleme mit Angabe der Flusskilometer detailliert beschreiben)?

15

Welche Unterhaltungsmaßnahmen – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bauabschnitten – wurden bisher durchgeführt (insbesondere bitten wir um Angabe der Längen der instand gesetzten Leit- und Deckwerke sowie der Kosten, der Menge und der Zusammensetzung der verbauten Baumaterialien)?

16

Welche der noch durchzuführenden Unterhaltungsmaßnahmen wurden bereits mit den zuständigen Landesbehörden abgestimmt (bitte die Maßnahmen unter Angaben des jeweiligen Fluss-km kurz beschreiben)?

17

Wo liegen die kritischen Stellen, die die Abladetiefe des jeweiligen Flussabschnittes bestimmen?

Welche wesentlichen Engpässe bestehen derzeit noch für die Schifffahrt?

18

An welchen Flussabschnitten müssen noch Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden (bitte Aufschlüsselung nach Art und Umfang der Maßnahmen, einschließlich der genauen Lage, und der ungefähren Kosten differenziert nach Flussabschnitten)?

19

Wie haben sich die bisherigen Unterhaltungsmaßnahmen auf die Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse ausgewirkt?

Welche Erfolgskontrollen gibt es dazu?

Wie haben sich die Fahrrinnentiefen der Elbe, gegliedert nach den einzelnen Flussabschnitten, entwickelt, dargestellt anhand einer tabellarischen Darstellung der Über- bzw. Unterschreitungstage der 1,60-m-Marke unter Angabe der Entwicklungstendenz?

20

a) Haben sich eventuelle Verbesserungen der Schifffahrtsverhältnisse hinsichtlich einer Zunahme des Schiffsverkehrs bereits ausgewirkt (bitte die Entwicklung der auf der Elbe transportierten Tonnage und tkm seit 1990 darstellen)?

b) Welche Gründe sind verantwortlich, sollte es keine positive Entwicklung der Transportmengen gegeben haben?

21

Wie problematisch schätzt die Bundesregierung die fortschreitende Eintiefung der Flusssohle der Elbe insbesondere im Hinblick auf den Grundwasserhaushalt der Elbaue ein?

22

Welche Ursachen hat die Eintiefung aus Sicht der Bundesregierung?

23

Seit wann ist dieser Prozess bekannt?

24

Welche Flussabschnitte der Elbe sind aktuell von der Eintiefung betroffen, welche waren in der Vergangenheit davon betroffen?

25

Wie hat sich die Tiefe der Sohle der Elbe im Flussabschnitt Saalemündung bis Werben (Elbekilometer 290 bis 430) entwickelt (bitte Darstellung der Werte von vor 120, 70, 50, 35, 10 Jahren und heute)?

26

Welche ökologischen und ökonomischen Auswirkungen hat die Eintiefung?

27

Hat die Bundesregierung Untersuchungen durchführen lassen, die den Einfluss der Eintiefung auf die Grundwasserverhältnisse in der Flussaue darstellen sollen?

Wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor?

Wenn nein, warum nicht?

Sind Untersuchungen geplant?

28

Wie und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die Eintiefung stoppen?

29

Wie sind die Ergebnisse der bislang erfolgten Geschiebezugabe?

30

Falls der Eintiefung durch die Geschiebezugabe nicht wirksam begegnet werden kann, welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung dann durchzuführen?

31

Welche jährlichen Kosten sind seit Beginn der Geschiebezugabe angefallen, und welche Kosten werden für die Geschiebezugabe in den kommenden Jahren erwartet?

32

Gibt es eine zeitliche Vorstellung, ab wann die Maßnahmen der Geschiebezugabe nicht mehr nötig sein werden?

33

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die bisherigen Kosten der Eintiefung insbesondere durch Schäden durch die Grundwasserabsenkung in der Land- und Forstwirtschaft, im Hinblick auf die mögliche Sicherung von Brückenfundamenten, Dükern, Uferbefestigungen, Hafenmolen und anderen wasserbaulichen Anlagen?

34

Welche Untersuchungen über die Auswirkungen der Flusseintiefung und des dadurch bedingten Absinkens des Grundwasserspiegels auf Flora, Fauna und Biotope der Elbaue sind der Bundesregierung bekannt?

Sind diesbezügliche Untersuchungen von der Bundesregierung und nachgeordneten Einrichtungen beabsichtigt?

Berlin, den 20. Dezember 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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