Der Internationale Strafgerichtshof und die USA
der Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Wolfgang Gehrcke, Roland Claus und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die USA haben ihre Unterschrift unter den Vertrag über das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) zurückgezogen und verweigern die Ratifikation. Aus Informationen in den Medien geht hervor, dass die USA alles versuchen, den ohnehin wenig wahrscheinlichen Fall auszuschließen, dass gegen Bürger der USA seitens des IStGH Ermittlungen und Strafverfahren eingeleitet werden. Offenbar auf Druck der USA beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Resolution 1422 vom 12. Juli 2002, den IStGH zu ersuchen, für ein Jahr keine Ermittlungen oder Strafverfahren gegen Amtsträger und Bedienstete eines Staates einzuleiten oder durchzuführen, wenn dieser Staat nicht Vertragspartei des Statuts ist. Die USA versuchen, die Vertragsstaaten zum Abschluss bilateraler Verträge zu bewegen, mit denen die Überstellung von Staatsbürgern der USA an den IStGH ausgeschlossen wird. Es wird von innerstaatlichen Rechtsvorschriften der USA berichtet, durch die mit der Einstellung von Militärhilfe für Staaten gedroht wird, die mit dem IStGH zusammenarbeiten. Es wird in Aussicht gestellt, dass US-Bürger, die in der Haftanstalt des IStGH in Den Haag festgehalten werden sollten, dann durch militärische Intervention „befreit“ werden würden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie bewertet sie die Politik der USA gegenüber dem IStGH? Was hat sie unternommen und/oder gedenkt sie zu unternehmen, um die USA von ihrer destruktiven Haltung gegenüber dem IStGH abzubringen?
Wie bewertet die Bundesregierung den genannten Beschluss des Sicherheitsrates? Betrachtet sie den Artikel 16 des Statuts als eine sichere völkerrechtliche Grundlage für diesen Beschluss? Wie interpretiert sie den Artikel 16? Hält sie die angekündigte alljährliche Wiederholung des Beschlusses für angemessen? Würde sie einen solchen Beschluss im Falle der Mitgliedschaft Deutschlands im Sicherheitsrat mit tragen?
Welche Vorschläge in Bezug auf ein bilaterales Abkommen hat die US-Administration der Bundesregierung unterbreitet? Wie lauten diese Vorschläge im Einzelnen? Wie hat die Bundesregierung darauf reagiert? Gedenkt sie sich auf ein solches Abkommen einzulassen? Betrachtet sie den Artikel 98 des Statuts als einen sicheren völkerrechtlichen Weg, um ein solches Abkommen zu erreichen? Wie interpretiert die Bundesregierung den Artikel 98?
Welche Erkenntnisse über die Reaktion anderer Staaten auf Vorschläge der USA zum Abschluss bilateraler Abkommen liegen der Bundesregierung vor? Welche Staaten haben ein solches Abkommen abgeschlossen? Welchen Inhalt haben die abgeschlossenen Abkommen?
Wie ist der Stand des Abstimmungsprozesses zur Reaktion der EU auf die Politik der USA im Zusammenhang mit dem IStGH? Welche Aktivitäten gehen in diesem Prozess von der Bundesregierung aus? Welche Position sollte nach Auffassung der Bundesregierung die EU einnehmen?
Welche Erkenntnisse über innerstaatliche Rechtsvorschriften der USA zum Problemkreis des IStGH liegen der Bundesregierung vor? Was ist der genaue Inhalt dieser Rechtsvorschriften? Wie schätzt die Bundesregierung diese Rechtsvorschriften unter völkerrechtlicher Sicht ein? Ist sie zur außenpolitischen und völkerrechtlichen Relevanz dieser Rechtsvorschriften bei der US-Administration vorstellig geworden?
Welche Auswirkungen der Politik der USA erwartet die Bundesregierung a) auf die praktische Arbeit des IStGH, b) auf die Zusammenarbeit der Vertragsstaaten mit dem IStGH, c) auf den weiteren Verlauf des Ratifikationsprozesses?