Europäischer Flüchtlingsfonds
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2000 wurde der Europäische Flüchtlingsfonds (EFF) eingerichtet. Ziel dessen ist es, die Mitgliedstaaten bei der Aufnahme, Integration und freiwilligen Rückführung von Flüchtlingen, Vertriebenen und Asylbewerberinnen und -bewerbern zu unterstützen.
Durch die Entscheidung des Rates 2004/904/EG vom 2. Dezember 2004 war die Fortführung des EFF bis 2010 beschlossen worden (ABl. L 381 vom 28. Dezember 2004).
Die Deutschland zustehenden Mittel aus dem EFF werden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet.
Im Mai 2006 verabschiedete die EU-Kommission einen geänderten Vorschlag über die Errichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des geplanten Rahmenprogramms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ (KOM (2005) 123/2 vom 24. Mai 2006). Danach sollen die Mitgliedstaaten umfassende und gezielte finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie
- Entscheidungsprozesse im gemeinsamen Europäischen Asylsystem durch eine verstärkte praktische Zusammenarbeit verbessern wollen (vgl. hierzu KOM (2006) 67 vom 17. Februar 2006);
- besondere Belastungen im Falle eines plötzlichen Massenzustroms von Asylsuchenden bewältigen müssen;
- nationale Neuansiedlungsmaßnahmen (sog. Resettlementprogramme) durchführen bzw. wenn im Rahmen regionaler Schutzprogramme der EU die Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Personen (wie Minderjähriger und gefährdeter Frauen) stärker gefördert werden soll (vgl. hierzu KOM (2005) 388 vom 1. September 2005) und
- wenn Personen, die internationalen Schutz genießen, von einem Mitgliedstaat in einen anderen transferiert werden.
Insgesamt soll dem EFF – dem Vorschlag der EU-Kommission zufolge – in den Jahren 2008 bis 2013 628 Mio. Euro zur Verfügung stehen.
Auf seiner Sitzung am 26. Mai 2004 hatte es der Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe begrüßt, dass der EFF zumindest bis 2010 fortgeführt werden soll. Der Ausschuss befürwortete in diesem Zusammenhang, dass künftig auch Resettlementprogramme durch den EFF gefördert werden sollen. Im Hinblick auf die künftige Mittelvergabe plädierte der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe dafür, insbesondere auch Projekte für eine unabhängige Verfahrensberatung von Asylbewerberinnen und -bewerbern und Schutzsuchenden sowie Maßnahmen zur Förderung jugendlicher Flüchtlinge und zur Betreuung traumatisierter Flüchtlinge zu bewilligen. In diesem Zusammenhang setzte sich der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe dafür ein, Integrationsmaßnahmen nach dem EFF nicht mehr wie bisher an den Besitz oder die absehbare Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis zu koppeln, sondern auch anerkannte Flüchtlinge oder Personen zu fördern, bei denen menschenrechtliche Abschiebungshindernisse vorliegen.
In Deutschland ist derweil die 2. Runde zur Förderung von deutschen Projekten im Rahmen EFF angelaufen. Für das Projektjahr 2005 wurden Deutschland insgesamt 6,3 Mio. Euro als Fördergelder des EFF zugeteilt. Dies entspricht gegenüber dem Projektjahr 2004 einem Rückgang um rund 20 Prozent. Gegenüber der 1. Förderrunde haben sich folgende Änderungen ergeben:
- Förderung von mehrjährigen Projekten (max. 36 Monate);
- Förderung von Maßnahmen übergreifenden Projekten;
- Einschränkung der Anerkennung von Sachleistungen (z. B. ehrenamtlicher Tätigkeit) als Kofinanzierungsinstrument.
Nationale Regelangebote sind im Rahmen des EFF nicht förderungsfähig. Fraglich ist nun, inwieweit Integrationsangebote des Zuwanderungsgesetzes durch EFF-Mittel unterstützt werden können. Zu klären ist in diesem Zusammenhang auch, inwieweit Projekte für jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes über den EFF noch förderungsfähig sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Projekte wurden in den Projektjahren 2004 bis 2005 in welchem Umfang als Mehrjahres- und in welchem Umfang als Jahresprojekte gefördert?
Anträge welcher Trägerorganisationen wurden für die Projektjahre 2004 bis 2005 abgelehnt?
In welchem Umfang hat das BAMF es welchen Trägern für die Projektjahre 2004 bis 2005 zur Auflage gemacht, Kürzungen der Projektkosten vorzunehmen (bitte in absoluten Zahlen, als auch im prozentualen Verhältnis zu der beantragten Fördersumme ausweisen)?
In welchem prozentualen Verhältnis wurden in den Projektjahren 2004 bis 2005 Projekte in den Bereichen Aufnahme, Integration, Rückkehr bzw. Maßnahmen übergreifende Projekte gefördert?
In welchem prozentualen Verhältnis wurden in den Projektjahren 2004 bis 2005 welche Träger gefördert (bitte aufschlüsseln nach
öffentliche Projektträger (Kommunen, Universitäten, usw.);
Wohlfahrtsverbände (einschließlich Kirchen);
unabhängige und gemeinnützige Initiativen;
nicht-gemeinnützigen Träger;
sonstige Träger)?
Inwieweit wurden/werden – entsprechend der Empfehlungen des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages – nunmehr auch Projekte
für eine unabhängige Verfahrensberatung von Asylbewerberinnen und -bewerbern und Schutzsuchenden;
zur Förderung jugendlicher Flüchtlinge sowie
zur Betreuung traumatisierter Flüchtlinge bewilligt?
Inwieweit wird heute – entsprechend den Empfehlungen des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages – die Bewilligung von Fördermaßnahmen nach dem EFF nicht mehr an den Besitz (oder die absehbare Erlangung) einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis gekoppelt, so dass jetzt auch anerkannte Flüchtlinge bzw. Personen gefördert werden können, bei denen menschenrechtliche Abschiebungshindernisse vorliegen?
Werden Integrationsangebote des Zuwanderungsgesetzes durch EFF-Mittel unterstützt?
Wenn ja, welche Projekte wurden bzw. werden in welchem Umfang gefördert?
Konnten nach dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Projekte zur Förderung der Integration von jüdischen Zuwandererinnen und Zuwanderer aus Mitteln des EFF fortgesetzt werden?
Wenn ja, welche Projekte wurden bzw. werden seither in welchem Umfang gefördert?
Wenn nein, wie werden diese Projekte jetzt weiter fortgeführt bzw. finanziert?
Wie setzt sich in den Projektjahren 2004 bis 2005 prozentual die nationale Kofinanzierung der bewilligten Projekte in den einzelnen Maßnahmebereichen (Aufnahme, Integration, Rückkehr sowie Maßnahmebereiche übergreifende Projekte) zusammen?
Wie setzt sich in den Projektjahren 2004 bis 2005 prozentual die nationale Kofinanzierung der abgelehnten Projekte zusammen?
In welchem Umfang und in welcher Form wurden in den Projektjahren 2004 bis 2005 Sachleistungen als Kofinanzierung anerkannt (bitte in absoluten Zahlen ausweisen)?
Seit wann wird ehrenamtliche Tätigkeit durch das BAMF mit welcher Begründung nicht mehr als anrechenbare Sachleistung anerkannt?
a) In welchem Umfang wurde in den Projektjahren 2004 bis 2005 seitens welcher Projekte die Anrechnung ehrenamtlicher Arbeit als Kofinanzierungsbeitrag beantragt?
b) Inwieweit steht die diesbezügliche Entscheidungspraxis in Widerspruch zur Grundhaltung der Bundesregierung im Hinblick auf die allgemeine Förderung des Ehrenamts (so heißt es z. B. im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, dass „ohne ein starkes ehrenamtliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger für unser Zusammenleben unsere Gesellschaft nicht existieren kann (…) Die zivilgesellschaftlichen Initiativen (…) zur Integration von Migranten (…) werden wir unterstützen“)?
c) Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit sich Projektträger im Rahmen des EFF ehrenamtliche Arbeit wieder als Kofinanzierungsbeitrag anrechnen lassen können?
Wie viele Mittel wurden in den Projektjahren 2004 bis 2005 für „Verbrauchs- und Versorgungsgüter“ ausgegeben?
a) Wie hoch liegt dieser Anteil bei Projekten im Maßnahmebereich „Rückkehr“ und welche Ausgaben sind darunter gefasst?
b) Inwiefern sind diese Ausgaben aus öffentlichen Mitteln gegenfinanziert?
Wurden Ausgaben (z. B. Reisekosten, Rückkehrhilfen, Personalkosten) im Ausland als förderfähige Kosten anerkannt, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Personen sind beim BAMF insgesamt mit der Verwaltung von EFF-Mitteln befasst?
Wie viele der Deutschland zustehenden EFF-Mittel werden durch die Mittelvergabe des BAMF in Anspruch genommen werden?
Welche Maßnahmen zum Bürokratieabbau hat das BAMF bei der Vergabe von EFF-Mitteln in den letzten beiden Jahren unternommen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, Neuansiedlungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten durch den EFF zu unterstützen, so wie dies bereits im sog. Haager Programm der EU vorgeschlagen worden ist?
Ist im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission, nunmehr auch die verstärkte praktische Zusammenarbeit der Asylbehörden der Mitgliedstaaten (also eine rein administrative Tätigkeit) über den EFF zu unterstützen, damit zu rechnen, dass im Ergebnis weniger EFF-Mittel zur Förderung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen zur Verfügung stehen werden?
Wie sieht der derzeitige Zeitplan für den Abschluss der Beratungen über das Kommissions-Programm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ aus?