Verstrahlte Atommülltransporte
der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Michael Müller (Düsseldorf), Klaus Barthel, Gerhard Bauer, Ingrid Becker-Inglau, Friedhelm Julius Beucher, Dr. Michael Bürsch, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Peter Enders, Petra Ernstberger, Annette Faße, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Norbert Formanski, Dagmar Freitag, Monika Ganseforth, Iris Gleicke, Günter Gloser, Dieter Grasedieck, Achim Großmann, Karl-Hermann Haack (Extertal), Dr. Liesel Hartenstein, Klaus Hasenfratz, Uwe Hiksch, Reinhard Hiller (Lübeck), Frank Hofmann (Volkach), Eike Hovermann, Brunhilde Irber, Susanne Kastner, Marianne Klappert, Eckart Kuhlwein, Konrad Kunick, Dieter Maaß (Herne), Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Gerhard Neumann (Gotha), Günter Oesinghaus, Adolf Ostertag, Dr. Martin Pfaff, Joachim Poß, Marlene Rupprecht, Siegfried Scheffler, Günter Schluckebier, Dagmar Schmidt (Meschede), Regina Schmidt-Zadel, Walter Schöler, Gisela Schröter, Dr. R. Werner Schuster, Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Wolfgang Spanier, Antje-Marie Steen, Joachim Tappe, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Uta Titze-Stecher, Günter Verheugen, Wolfgang Weiermann, Berthold Wittich, Dr. Wolfgang Wodarg, Verena Wohlleben, Heidemarie Wright, Dr. Christoph Zöpel
Vorbemerkung
Nach wie vor sind die Hintergründe und Ursachen der verstrahlten Atommülltransporte ungeklärt. Die Öffentlichkeit hat aber ein Recht auf Klärung des Sachverhalts, zumal es sich hierbei um eine Risikotechnologie handelt.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen9
Ändert sich die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) für die Rechtsaufsicht über das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) im Falle der Überwachung von Atomtransporten? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage, und welche Auswirkungen hat dies auf die Berichtspflicht des EBA an das BMV?
Seit wann werden die Erkenntnisse über kontaminierte Atommüllbehälter, die der IAEO seit Mitte der 80er Jahre vorliegen sollen, in der „Ständigen Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission" diskutiert, und welche Erkenntnisse und Schlußfolgerungen hat die Ständige Arbeitsgruppe daraus gezogen?
Wie wurden die Meßdaten und Frachtbriefe behandelt und ausgewertet? Welche Stellen wurden über die Überschreitungen informiert?
Ist es richtig, daß bereits bei der Erstellung der Sicherheitsrichtlinie Nr. 37 des Jahres 1985 auf die Verstrahlungen von Transportbehältern, die sich am Zielort zeigen, hingewiesen wurde, und wenn ja, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus gezogen?
Wurde das BMV als Aufsichtsbehörde der Bundesbahn bzw. des EBA von den an der Sitzung der Ständigen Arbeitsgruppe teilnehmenden Mitarbeitern des BMV über die Gefahr der Verstrahlung hingewiesen, und wenn ja, wann?
War der Bundesregierung bekannt, daß bayerische Kraftwerksbetreiber bei den aus dem Ausland wieder eintreffenden Leerbehältern bereits seit 17 Jahren hohe Verstrahlungen gemessen haben, und warum hat das EBA diese Verstrahlungen beim Grenzübertritt der Leerbehälter nicht gemessen?
Trifft es zu, daß ca. 40 % der in Bayern rückübernommenen Leerbehälter verstrahlt waren, und wie hoch war der Prozentsatz der verstrahlten Behälter in der gesamten Bundesrepublik Deutschland?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Mitarbeiter, die im Auftrage des EBA Messungen durchgeführt haben, durchweg keine Schutzanzüge trugen und nur mit Handschuhen geschützt waren?
Welche Schadenersatzforderungen durch eventuelle Verstrahlungen durch die Atomtransporte kommen voraussichtlich auf den Bund zu?