Beschlüsse der Innenministerkonferenz gegen Rechtsextremismus
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Umgang mit Rechtsextremismus war ein Thema auf der Berliner Konferenz der Innenminister (IMK) von Bund und Ländern vom 6. bis 7. Dezember 2007. Die Innenminister beschlossen auf Initiative von Berlins Innensenator Erhard Körting (SPD), rechtsextreme Vereine und Stiftungen von finanziellen Zuwendungen des Staates abzuschneiden. Bei „parteinahen Bildungseinrichtungen“ sollten zukünftig staatliche Mittel dann nicht mehr gewährt werden, wenn verfassungsfeindliche Inhalte vermittelt werden (AFP-Meldung vom 7. Dezember 2007).
Weiterhin soll rechtsextremen Vereinen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, keine Gemeinnützigkeit zugestanden werden oder, wenn sie diese schon haben, entzogen werden, sagte Erhard Körting im Anschluss an die IMK. Dafür könnte die Abgabenordnung neu gefasst werden, die die Gemeinnützigkeit regelt.
Kritiker wie der Vorsitzende der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten/Antifaschistinnen VVN-BdA Heinrich Fink nennen die IMK-Beschlüsse eine Phantomdebatte, da die NPD momentan weder auf Bundes- noch auf Landesebene über eine staatlich finanzierte Parteistiftung verfügen kann. Allerdings hat die NPD in Sachsen für das von ihr gegründete „Bildungswerk für Heimat und nationale Identität“ Fördergelder beantragt. Einen Anspruch auf Fördergelder hätte die Partei erst, wenn ihr 2009 erneut der Sprung in den Landtag gelingen sollte (http://www.berlinonline.de).
In der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Zur Entwicklung der extremen Rechten und die Maßnahmen der Bundesregierung“ heißt es in der Antwort zu Frage 179: „Die Vermeidung der steuerrechtlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit von verfassungswidrigen Körperschaften ist Teil der ganzheitlichen Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung extremistischer und terroristischer Organisationen.“ (Bundestagsdrucksache 16/1009). Bereits am 30. März 2001 hatte der deutsche Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen, „dass keine Zuschüsse von Bundesbehörden und -institutionen an Organisationen, Stiftungen und Verlage gewährt werden, die rechtsextremes Gedankengut fördern oder verbreiten“ (Bundestagsdrucksache 14/5456). Allerdings hat der hessische Innenminister Volker Bouffier auf der IMK gefordert, nicht nur rechtsextremistischen sondern auch „links- oder ausländerextremistischen parteinahen Stiftungen und Vereinen sollten sämtliche staatlichen Geldquellen genommen werden“ (Handelsblatt 6. Dezember 2007).
Drucksache 16/7719 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie ist der genaue Wortlaut der Beschlüsse der IMK vom 6. und 7. Dezember 2007 zur Entziehung staatlicher finanzieller Beihilfen für rechtsextreme Vereine und Stiftungen?
Wie sollen die Beschlüsse der IMK zur Entziehung staatlicher finanzieller Beihilfen für rechtsextreme Vereine und Stiftungen in Bund und Ländern konkret umgesetzt werden?
Nach welchen Kriterien soll zukünftig festgestellt werden, ob eine Organisation, Vereinigung oder Stiftung verfassungsfeindliche Inhalte im Sinne der IMK-Beschlüsse vertritt?
Welche Stiftungen oder Vereine sind der Bundesregierung bekannt, die von den IMK-Beschlüssen betroffen sind?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bestehende oder geplante Parteistiftungen der NPD und DVU auf Landes- und Bundesebene?
Welche sonstigen rechtsextremen bzw. rechtsextrem beeinflussten Stiftungen sind der Bundesregierung bekannt?
Welche als gemeinnützig anerkannten rechtsextremen oder rechtsextrem beeinflussten Gruppierungen, Vereine oder Institutionen sind der Bundesregierung bekannt?
Von welchen rechtsextremen oder rechtsextrem beeinflussten Parteien, Gruppierungen, Vereinen oder Institutionen ist der Bundesregierung bekannt, dass sie in den letzten fünf Jahren staatliche Gelder erhielten?
a) Was für Gelder waren das (Wahlkampfkostenrückerstattung etc.)?
b) Um welche Höhe von Geldern handelte es sich?
c) Welchen Anteil an den Finanzen der genannten Gruppierungen oder Institutionen machen die staatlichen Gelder aus?
Inwieweit bezieht sich der Beschluss der IMK außer auf rechtsextreme und rechtsextrem beeinflusste Stiftungen und Vereinigungen auch auf andere Stiftungen und Vereinigungen, die nach Meinung des Bundes oder der Landesregierungen verfassungsfeindliche Inhalte vertreten?
Worin unterscheiden sich die auf der IMK vom 6. und 7. Dezember 2007 gefassten Beschlüsse zur Entziehung staatlicher Mittel für rechtsextreme Organisationen und Stiftungen vom Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Mai 2001, „dass keine Zuschüsse von Bundesbehörden und -institutionen an Organisationen, Stiftungen und Verlage gewährt werden die rechtsextremes Gedankengut fördern oder verbreiten“?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Mai 2001?
a) Bei welchen Vereinigungen, Organisationen und Stiftungen wurde geprüft, ob sie unter den Beschluss fallen, und wie war das Ergebnis dieser Prüfung?
b) Welchen Vereinen wurde die Gemeinnützigkeit aufgrund dieses Beschlusses entzogen?
c) Bei welchen Vereinigungen, Organisationen und Stiftungen hält die Bundesregierung derzeit eine Überprüfung für angezeigt, und welche Maßnahmen will sie dazu ergreifen?
d) Wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt die Wirksamkeit des Beschlusses des Deutschen Bundestages, und auf welche über die Fragen 11a und 11b hinausgehenden Tatsachen und Erkenntnisse stützt sie sich dabei?
Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auch ohne Gesetzesänderungen Vereinen die Gemeinnützigkeit abzus-erkennen, wenn diese rechtsextreme Inhalte vertreten?