Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten
der Abgeordneten Petra Ernstberger, Tilo Braune, Rudolf Bindig, Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau, Anni Brandt-Elsweier, Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Eva Folta, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hagemann, Christel Hanewinckel, Dr. Ingomar Hauchler, Jens Heinzig, Monika Heubaum, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Christa Lörcher, Dorle Marx, Heide Mattischeck, Ursula Mogg, Volker Neumann (Bramsche), Dr. Edith Niehuis, Margot von Renesse, Reinhold Robbe, Marlene Rupprecht, Siegfried Scheffler, Günter Schluckebier, Dagmar Schmidt (Meschede), Ulla Schmidt (Aachen), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Dr. Mathias Schubert, Dr. R. Werner Schuster, Lisa Seuster, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Adelheid Tröscher, Hans Wallow, Matthias Weisheit, Hildegard Wester, Inge Wettig-Danielmeier, Hanna Wolf (München), Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Immer mehr Kinder nehmen direkt oder indirekt an bewaffneten Konflikten teil. Nach dem Bericht des VN-Sonderberichterstatters Otunnu stehen bis zu 250 000 Jungen und Mädchen unter 18 Jahren weltweit als Soldaten im Dienst von Regierungsarmeen oder Rebellenverbänden. Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge werden in mindestens 25 Konfliktgebieten Kinder unter 15 Jahren eingesetzt. In den letzten 30 Jahren haben bewaffnete Verbände der verschiedensten Arten Zehntausende von Kindern als Soldaten rekrutiert. Neben dem direkten Anwerben kommt es zu Zwangsrekrutierungen und - insbesondere bei Rebellenarmeen - zu Kidnapping. Im Chaos des Krieges schließen sich verwaiste Kinder den Einheiten aber auch aus Angst oder Hunger an. Daß gerade Kinder in derartigen Konflikten eingesetzt werden, ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß die meisten Kämpfe überwiegend mit Kleinwaffen geführt werden, die auch von ihnen zu transportieren und zu bedienen sind.
Leib und Leben dieser Kinder sind extrem gefährdet, und in ihrer seelischen und sozialen Entwicklung erfahren sie schwerste Belastungen. Die Integration von Kindern und Heranwachsenden mit Kriegstraumata und ohne Ausbildung stellt schließlich Gesellschaften, die sich nach einem Konflikt in einer instabilen Konsolidierungsphase befinden, vor besondere Herausforderungen.
Das Internationale Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989 („Kinderkonvention"), dem bisher 191 Staaten beigetreten sind, erlaubt in Artikel 38 Abs. 2, daß bereits 15jährige als Soldaten an Feindseligkeiten teilnehmen. Da dieses Mindestalter von vielen Staaten als zu niedrig befunden wird, beschäftigt sich seit Januar 1997 eine Arbeitsgruppe der VN-Menschenrechtskommission mit der Ausarbeitung eines Fakultativprotokolls zur Kinderkonvention, in dem ein höheres Mindestalter für eine direkte und indirekte Teilnahme an Kampfhandlungen festgelegt werden soll.
Unter Bezugnahme auf den VN-Bericht zum Thema Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Kinder vom November 1996 („Machel-Bericht") betont die Bundesregierung in ihrem 4. Menschenrechtsbericht die Notwendigkeit entschlossenen und wirksamen Handelns in dieser Frage (Drucksache 13/8861).
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen20
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff Kindersoldaten hinsichtlich des Alters der Betroffenen und in bezug auf die Art der Verwendung in bewaffneten Einheiten?
In welchem Umfang werden Kinder derzeit weltweit als Soldaten eingesetzt, und um welche Konflikte handelt es sich dabei im einzelnen?
Lassen sich hier regionale Unterschiede ausmachen?
Kann die Bundesregierung Angaben über die Entwicklung und das Ausmaß des Einsatzes von Kindersoldaten in den einzelnen Ländern während der letzten zehn Jahre machen?
Sind der Bundesregierung Untersuchungen über die langfristigen Schäden und Belastungen bekannt, unter denen ehemalige Kindersoldaten zu leiden haben, und gibt es Schätzungen über den Bedarf an Maßnahmen der physischen und psychischen Rehabilitierung?
Welche spezifischen Probleme entstehen in betroffenen Ländern nach Beendigung der bewaffneten Auseinandersetzungen, und welche Zukunftsperspektiven haben ehemalige Kindersoldaten in diesen Gesellschaften?
Aus welchen staatlichen und nichtstaatlichen Quellen bezieht die Bundesregierung Informationen über die weltweite Durchsetzung der Kinderkonvention und die Entwicklung der Kindersoldatenproblematik?
Läßt sich die Bundesregierung auch durch die deutschen Vertretungen systematisch über Menschenrechtsverletzungen an Kindern, einschließlich des Einsatzes von Kindersoldaten, informieren?
Bezieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer normalen bilateralen diplomatischen Beziehungen zu den von Kindersoldaten betroffenen Staaten dieses Problem ein, und an welche Staaten ist die Bundesregierung in dieser Art bereits herangetreten?
Welchen Sachstand haben die Verhandlungen in der Arbeitsgruppe der VN-Menschenrechtskommission, die an einem Zusatzprotokoll zur Kinderkonvention über Kinder in bewaffneten Konflikten arbeitet?
Trifft es zu, daß die USA und Pakistan eine Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre für Rekrutierungen, wie sie in den Beratungen über ein Zusatzprotokoll der Kinderkonvention verhandelt wird, ablehnen, und welche Gründe sind der Bundesregierung dafür jeweils bekannt?
In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung für eine solche Heraufsetzung des Alters in dieser Arbeitsgruppe ein?
In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung darüber hinaus in ihren multilateralen Menschenrechtsaktivitäten gegen diese Form der Kinderausbeutung ein?
Welche auf die Problematik der Kindersoldaten gerichteten Programme der Vereinten Nationen, von UNICEF, anderen internationalen Organisationen oder Menschenrechtsorganisationen wie beispielsweise „terre des hommes" sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Zielsetzungen haben diese Programme im einzelnen, und in welcher Weise beteiligt sich die Bundesregierung daran?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für spezielle Projekte zugunsten von Kindersoldaten oder ehemaligen Kindersoldaten im Rahmen ihrer bilateralen Entwicklungshilfezusammenarbeit?
Inwieweit achtet die Bundesregierung darauf, daß Empfängerländer deutscher Entwicklungshilfe nicht gleichzeitig den Einsatz von Kindersoldaten billigen oder fördern?
Für welche Staaten bildet die Bundesrepublik Deutschland Militärangehörige bei der Bundeswehr aus?
Werden bei der Ausbildung dieser Militärangehörigen völkerrechtliche Aspekte einbezogen, die den Einsatz von Kindersoldaten ablehnen, bzw. wie gedenkt die Bundesregierung, solche Ausbildungsinhalte künftig zu verstärken?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob bei den unter den Fragen 3 und 4 genannten bewaffneten Auseinandersetzungen Kleinwaffen aus deutscher Produktion eingesetzt wurden, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht sie zur Verbesserung der Exportkontrollen auf deutscher und auf europäischer Ebene?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen in Konflikten zur Einhaltung der Menschen- und insbesondere der Kinderrechte gedrängt werden, z. B. im Rahmen von VN-Vermittlungsbemühungen in einem Konflikt?