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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Beginn der Umsetzung der multilateralen Schuldeninitiative der Bretton Woods Institutionen (G-SIG: 13012422)

Klassifizierung der ärmsten hochverschuldeten Länder (HIPC) in drei Kategorien, Bildung eines Treuhandfonds zur Ablösung der Schulden, Beitrag der Bundesrepublik Deutschland, Kriterien für die Teilnahme am Entschuldungsprogramm

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.04.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/737308. 04.97

Beginn der Umsetzung der multilateralen Schuldeninitiative der Breton Woods Institutionen

der Abgeordneten Dr. Willibald Jacob, Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Die lange diskutierte multilaterale Schuldeninitiative von IWF und Weltbank wurde auf der Herbsttagung von IWF und Weltbank 1996 bestätigt. Hierbei geht es nicht um einen generellen Erlaß von Schulden, sondern um eine Erleichterung, um „Tragbarkeit" von Schulden für die ärmsten höchstverschuldeten Länder HIPC (Heavily Indebted Poor Countries). Dies soll auch nicht sofort, sondern über einen längeren Zeitraum und entsprechend der Erfüllung bestimmter Bedingungen geschehen. Die 40 betroffenen Staaten wurden im Vorfeld bereits entsprechend klassifiziert in Staaten mit „nicht tragfähiger" (acht Staaten), „möglicherweise nicht tragfähiger" (12 Staaten) und „tragfähiger" Verschuldung (18 Staaten). Nun soll mit den ersten Entschuldungsprogrammen für einige wenige Länder begonnen werden. Die Weltbank hat für die Ablösung dieser Schulden einen Treuhandfonds (HIPC-Trustfund) eingerichtet. Dieser soll laut Beschluß von der International Development Association (IDA) verwaltet werden. Der Fonds soll gespeist werden u. a. durch einen Teil der Gewinne der Weltbank; das Direktorium der Weltbank hatte dafür vorerst 500 Mio. US-$ beschlossen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Klassifizierung der HIPC-Staaten in Staaten mit „nicht tragfähiger" , „möglicherweise nicht tragfähiger" und „tragfähiger" Verschuldung sinnvoll ist, die von der Situation der wirklich von Armut betroffenen Bevölkerung in den Ländern ausgeht?

2

Wie hoch sind die Einlagen im HIPC-Trustfund der Weltbank, der für hochverschuldete, arme Länder zur Verfügung stehen soll, zur Zeit?

Welche Einlagenhöhe wird angestrebt?

3

Welche Geberstaaten haben Beiträge zugesagt und in welcher Höhe?

4

Warum hat die Bundesregierung bisher keine Beiträge zu dem neuen Fonds der Weltbank, dem „HIPC-Trustfund" zugesagt?

Hat die Bundesregierung die Absicht, sich zukünftig am HIPC-Trustfund zu beteiligen?

Wenn ja, wann und in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?

5

Worauf begründet sich die Auswahl der vier Länder Uganda, Guyana, Bolivien und Elfenbeinküste (s. Frankfurter Rundschau vom 11. März 1997) - diese Länder gehören zur zweiten Kategorie der Staaten mit der „möglicherweise nicht tragfähigen" Verschuldung -, als erste Länder für die Umsetzung der Schuldeninitiative in Frage zu kommen?

6

Worauf konkret zielt die Absolvierung eines dreijährigen Strukturreformprogrammes ab, dessen erfolgreiche Realisierung das Hauptkriterium für die Entschuldung darstellt?

7

Welche weiteren Kriterien müssen von den Staaten erfüllt werden, um für das multilaterale Entschuldungsprogramm in Frage zu kommen?

8

Woran wird der konkrete Entschuldungsbetrag für das betreffende Land innerhalb dieses Entschuldungsprogrammes bemessen?

9

Durch welche Maßnahmen unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung den Start des multilateralen Entschuldungsprogrammes?

10

Worin bestehen bzw. bestanden Vorbehalte des Bundesministeriums der Finanzen gegen den Beginn des Entschuldungsprogrammes mit Uganda bereits mit der Frühjahrstagung der Weltbank 1997?

Bonn, den 19. März 1997

Dr. Willibald Jacob Dr. Winfried Wolf Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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