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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Streichung des Forschungsinstituts für Kinderernährung in Dortmund von der "Blauen Liste" (G-SIG: 13012713)

Anzahl der Forschungsinstitute der Blauen Liste und Finanzvolumen der Förderung, Förderung des FKE durch den Bund, Kriterien und Verfahren für die Beurteilung durch den Wissenschaftsrat, Sicherung der Forschung und Beratung im Bereich der Kinderernährung bei Schließung des FKE, Verstärkung der Forschungstätigkeit angesichts der weitverbreiteten Fehlernährung der Bevölkerung, Umstrukturierung des Instituts und Einwerbung von Drittmitteln

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

26.08.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/834704. 08. 97

Streichung des Forschungsinstituts für Kinderernährung in Dortmund von der „Blauen Liste"

der Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike Höfken, Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) hat im Jahr 1994 den Wissenschaftsrat gebeten, innerhalb der nächsten fünf Jahre die Forschungseinrichtungen der Blauen Liste zu bewerten und eine Empfehlung für oder gegen eine Fortsetzung der institutionellen Förderung durch Bund und Länder auszusprechen.

Der Wissenschaftsrat hat in seiner Stellungnahme vom 12. Juli 1996 das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) in Dortmund, seit 1977 ein Blaue-Liste-Institut, beurteilt. In dieser Stellungnahme empfiehlt der Wissenschaftsrat, das FKE nicht mehr als Forschungseinrichtung im Rahmen der Blauen Liste zu fördern, weil das FKE „insgesamt nicht den Anforderungen an eine Forschungseinrichtung von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischem Interesse" entspreche.

Diese Empfehlung wurde am 2. Juni 1997 von der Bund-Länder-Kommission zur Umsetzung beschlossen.

Die Beurteilung des FKE und auch das Verfahren der Beurteilung stößt bei dem betroffenen Institut, aber auch bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und führenden Vertretern der kinderärztlichen Verbände (Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde, Berufsverband für Kinderheilkunde, Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie), auf Unverständnis und Kritik. Es wird befürchtet, daß die Streichung von der Blauen Liste eine Schließung des Instituts zur Folge haben wird und damit ein Forschungsbereich in Zukunft nicht mehr angemessen bearbeitet wird, der sowohl angesichts der weitverbreiteten Fehlernährung der Bevölkerung und der damit verbundenen enormen Kosten für unser Gesundheitssystem als auch wegen der steigenden Bedeutung einer gesunden Ernährung im Kindes- und Jugendalter gerade vor dem Hintergrund der präventiven Gesundheitsvorsorge eher noch ausgeweitet werden müßte.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie hat sich die Anzahl der Forschungsinstitute der Blauen Liste und das für die Förderung dieser Institute notwendige Finanzvolumen in den letzten zehn Jahren entwickelt, und welches Finanzvolumen wird die Bundesregierung innerhalb der nächsten fünf Jahre für die Förderung der Blaue-Liste-Institute voraussichtlich bereitstellen?

2

In welchem Umfang wurde das FKE durch den Bund in den vergangenen fünf Jahren gefördert, und welchen Anteil nimmt diese Förderungssumme am gesamten Finanzvolumen für die Förderung der Blaue-Liste-Institute ein?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß zwei andere Institute der Blauen Liste, die gemäß den Stellungnahmen des Wissenschaftsrates ebenfalls nicht mehr institutionell gefördert werden sollten, laut Beschluß der BLK am 2. Juni 1997 die Möglichkeit einer Umstrukturierung gemäß der Kritik des Wissenschaftsrates erhalten, während das Votum des Wissenschaftsrates für eine Streichung des FKE von der Blauen Liste unverändert fortbesteht?

Wenn ja, wie wurde dieses unterschiedliche Vorgehen seitens der Bundesregierung, das sich im Abstimmungsverhalten der Bundesregierung in der BLK widerspiegelt, begründet?

4

Wie erklärt die Bundesregierung, daß eine im Februar 1997 der BLK zugeleitete gemeinsame Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (MWF NRW), in der sich die beiden Fachressorts ausdrücklich für den Verbleib des FKE in der Blauen Liste aussprechen, keine Berücksichtigung bei der Beschlußfassung der BLK gefunden hat?

Warum hat die Auffassung des BMG nicht wenigstens dazu geführt, daß sich die Bundesregierung mit ihrem Stimmenanteil gegen eine Streichung des FKE von der Blauen Liste ausgesprochen hat?

5

Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Äußerung von BMG und MWF NRW, daß „der oft erhobene Vorwurf, die Interessen der Kinder würden wegen fehlender Lobby in der Bundesrepublik Deutschland zu kurz kommen, [...] durch eine derartige nicht zu rechtfertigende Entscheidung keine weitere Nahrung erhalten (darf)"?

Wie gedenkt die Bundesregierung, diesem nun aus der getroffenen Entscheidung abzuleitenden Vorwurf zu begegnen?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, daß das FKE alle Kritikpunkte des Wissenschaftsrates aus seiner Stellungnahme vom 12. Juli 1996 inzwischen aufgegriffen und entsprechende Änderungsmaßnahmen durchgeführt hat, wie es in der gemeinsamen Stellungnahme von BMG und MWF NRW ausführlich dargestellt wurde, und wenn ja, wieso wurde diese Tatsache bei der Beschlußfassung der BLK nicht berücksichtigt?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die überprüften Forschungseinrichtungen, hier insbesondere das FKE, zu der Bewertung des Wissenschaftsrates nicht Stellung beziehen können und somit eine Gegendarstellung der betroffenen Forschungseinrichtungen nicht in den Umsetzungsbeschluß der BLK einfließt?

Hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen für angemessen, und wie begründet sie ihre Auffassung?

8

Wurde das FKE vor der Prüfung im Jahr 1996 seitens der Bundesregierung bzw. des Wissenschaftsrates darauf hingewiesen, daß die Aufrechterhaltung der institutionellen Förderung des FKE gefährdet ist, wenn ja, wann und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

9

Welche Kriterien werden der Beurteilung der Förderungswürdigkeit nach den Bestimmungen der „Ausführungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Forschungsförderung über die gemeinsame Förderung von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung" zugrunde gelegt, und welche Parameter werden in diesem Zusammenhang bei der Beurteilung der Forschungseinrichtungen erhoben (Aufzählung)?

10

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine so vielseitige und auch anwendungsorientierte Forschungsaufgabe wie der Bereich Kinderernährung mit den zugrunde gelegten Kriterien umfassend und angemessen beurteilt werden kann?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß über die streng wissenschaftlichen Kriterien hinaus weitere Kriterien, wie z. B. die gesellschaftspolitische Bedeutung, aufgrund einer umfassenden Informations- und Beratungstätigkeit oder die Singularität einer Forschungseinrichtung - beides wurde dem FKE vom Wissenschaftsrat bescheinigt - verstärkt berücksichtigt werden müßten, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Streichung des FKE von der Blauen Liste zur Schließung des Institutes führen wird?

Falls es zu einer Schließung des FKE kommt, wie wird die Bundesregierung dann gewährleisten, daß die unabhängige Forschung im Bereich Kinderernährung in derselben Intensität und Vielseitigkeit fortgesetzt wird, wie dies bisher vom FKE geleistet wurde?

Wie wird die Bundesregierung darüber hinaus sicherstellen, daß die umfassende Beratungs- und Informationstätigkeit, die bislang vom FKE wahrgenommen wurde, fortgeführt wird, und in die Zuständigkeit welcher Institution sollte diese Aufgabe nach Auffassung der Bundesregierung zukünftig fallen?

13

Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß die vom FKE im Jahr 1985 begonnene Langzeitstudie zu Ernährung, Stoffwechsel, Wachstum und Entwicklung bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, die vom Wissenschaftsrat als „national und international singulär" und deren Auswertung und Fortführung als „aus fachlicher Sicht wichtig" bezeichnet wird, ausgewertet und fortgeführt wird, und wie wird die Bundesregierung dies gewährleisten?

14

Hält die Bundesregierung eine Verstärkung der Forschungstätigkeit im Bereich der Kinderernährung angesichts der weitverbreiteten Fehlernährung der Bevölkerung - und der damit verbundenen enormen Kosten für unser Gesundheitssystem - und der steigenden Bedeutung einer gesunden Ernährung im Kindes- und Jugendalter gerade vor dem Hintergrund der präventiven Gesundheitsvorsorge für sinnvoll, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung für die Verstärkung dieser Forschung zu sorgen?

15

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des FKE, daß die vergleichsweise geringe personelle Ausstattung des FKE (Gesamtpersonal 1996: 52 Stellen) eine Beschränkung bei der Themenwahl aus dem sehr komplexen Gesamtgebiet der Ernährung von Kindern und Jugendlichen zur Folge haben kann und allein schon aus diesem Grund eine Ausweitung der Forschungskapazitäten wünschenswert wäre?

16

Unterstützt die Bundesregierung weiterhin die Zurückhaltung des FKE bei der Annahme von Drittmitteln aus der Lebensmittelindustrie, weil das Risiko, das von der Zielgruppe des FKE in die Unabhängigkeit des Instituts gesetzte Vertrauen bereits durch die zu befürchtende öffentliche Diskussion zu verlieren, nach Auffassung des FKE in keinem angemessenen Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen der Drittmittelwerbung steht?

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des FKE, daß die vom Wissenschaftsrat empfohlene verstärkte Einwerbung von Drittmitteln aus der Wirtschaft zur Finanzierung von weiteren Forschungsvorhaben im Falle des FKE aus den o. g. Gründen keine erstrebenswerte Lösung zur Verstärkung der Forschungstätigkeit darstellen kann?

17

Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß statt einer Empfehlung der Umstrukturierung des FKE gemäß der Kritik des Wissenschaftsrates plötzlich eine Streichung von der Liste empfohlen wird, vor dem Hintergrund, daß die Forschungstätigkeit des FKE im Jahr 1986 vom Wissenschaftsrat positiv beurteilt wurde und die Produktivität gemessen an der Publikationstätigkeit seitdem sogar noch erheblich und nachweisbar gesteigert wurde?

18

Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß die in der Stellungnahme des Wissenschaftsrates von 1986 gelobte Vielseitigkeit und „Breite" der Forschung des FKE im Jahr 1996 als „wenig fokussierte" Konzeption, der es „an Kohärenz fehlt", eindeutig negativ beurteilt wird, obwohl sich die Bandbreite der Forschungsvorhaben nicht wesentlich verändert hat und nach wie vor die Kohärenz der Forschungsvorhaben durch die vorrangige Aufgabe des Instituts, nämlich zur Verbesserung der Ernährung von Kindern und Jugendlichen beizutragen, gegeben ist?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des Wissenschaftsrates, daß die „Serviceleistungen" des FKE, insbesondere die Erarbeitung von Ernährungsempfehlungen auf der Grundlage des vorhandenen Ernährungswissens und die Umsetzung dieses Wissens in die Praxis, nicht zur wissenschaftlichen Arbeit zu zählen sind, was sich aus der Aussage des Wissenschaftsrates in der Stellungnahme von 1996, „die wissenschaftliche Arbeitskapazität am FKE ist durch ein relativ hohes Maß an Serviceleistungen gebunden", ableiten läßt?

20

Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß die Zusammenarbeit des FKE mit wissenschaftlichen Einrichtungen im In- und Ausland in der Stellungnahme des Wissenschaftsrates von 1986 als „bislang angemessen", in der Stellungnahme von 1996 als unzureichend bezeichnet wird, obwohl die Zusammenarbeit in diesem Zeitraum verstärkt wurde?

Bonn, den 31. Juli 1997

Steffi Lemke Ulrike Höfken Dr. Manuel Kiper Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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