Kosten einer Währungsumstellung auf den Euro für die Bürgerinnen und Bürger
der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, daß die deutschen Kreditinstitute von ihren Kunden für die Einrichtung, Änderung und Verwaltung der Freistellungsaufträge nach dem Zinsabschlagsgesetz, das 1993 in Kraft getreten ist, kein Entgelt verlangen dürfen. In Vorbereitung einer Währungsumstellung auf den Euro stellt sich die Frage, ob dann wiederum direkte Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wäre eine gesetzliche Regelung der Entgelte im Zinsabschlagsgesetz möglich und zweckmäßig gewesen?
In welcher Höhe werden nach jetzigem Kenntnisstand Kosten für eine Umstellung der Konten der Bürgerinnen und Bürger erwartet?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Frage der Entgelte einer Währungsumstellung auf den Euro für die Bürgerinnen und Bürger gesetzlich oder in anderer Weise zu regeln?
Wenn nein, warum nicht?